kfz unfall schaden vorerst selbst repariert nun will die versicherung ein gegen gutachten und den Wagen selbst angucken, bekomme ich jetzt weniger Anspruch?
9 Antworten
Eine nachträgliche Begutachtung würde ich jedoch vorher mit einem Fachanwalt besprechen und worauf zu achten ist.
Du solltest darauf achten das auch wirklich jede Schraube und jedes Ersatzteil egal ob nun neu oder Gebraucht die verwendet wurden nachgewiesen werden kann.. Diese als Material-Kostenaufstellung zuzüglich deiner Zeitaufwendungen in etwa festschreiben und dokumentieren.. und in Copy Form an den Gutachter übergeben.. Wenn Du wegen " Freundschaftsdiensten " zum Teil für arbeiten keine Belege Auftreiben kannst dann erstelle ggf. einen sogenannten einen Eigenbeleg.
Zeige ruhig genauer genau was du wo und wie gemacht hast . das die Reparatur die du gemacht hast nur ein Provisorium darstellt sollte auch betont werden..Ein Sachverständiger ist auch Fachmann und sollte das abschätzen können.. Versuch jedoch mindestends einen weiteren Kumpel bei der Begutachtung dabei zu haben besser noch wenn der sich auch auskennt..
Was der genaue Grund dafür ist solltest du selbst abschätzen können da die Vorgeschichte die es sicherlich dazu gibt auch zum Tema werden kann.. Lass Dich nicht übern Tisch ziehen.. Joachim
Wenn der Wagen zur Instandsetzung freigegeben wurde was eine Voraussetzung ist das reparieren zu dürfen sollte das kein problem darstellen..
Wenn ein dritter repariert hat dann solltest du denen das nicht sagen den das Finanzamt ist dann meist nicht weit.. Das Fahrzeug wurde in Eigenleistung zb. mit Hilfe von Familienangehörigen instandgesetzt fértig... Letztlich geht es um die schadenshöhe und nicht wer das gemacht hat solange das technisch korrekt ausgeführt wurde.. ( Wird aber gerne als Druckmittel verwendet ) .
Versicherer sind selten bereit alles zu akzeptieren wenn es ein Freier Sachverständiger war.. anhand von erstelltem Gutachten abzurechnen ist legitim und rechtens.. Wenn die erst nach längerer Zeit kommen ( mehrere Wochen nach Erstellung des ersten Gutachtens ) ist das deren problem und Du solltest sehr vorsichtig sein wenn es um Kosten geht die Du geltend machst.. Du hast Anspruch auf Neuteile bei der Reparatur , den AW Stundensatz ohne MwSt. wenn nach Gutachten Abgerechnet werden soll.. und Natürlich den Wertverlust der durch den Schaden entstanden ist.. Dazu kommen entsorgungskosten zB von Kunststoffteilen und anfallendem Müll der jedoch nicht gewerblich ausgewiesen wird... Privat aber durchaus auch anfällt..
Des weiteren auf einen Ersatzwagen nach dem prinziep der Schadensminderungspflicht.. Irgendwas scheint bei der Prüfung des Gutachtes schief gelaufen zu sein das dem Sachbearbeiter aufgefallen ist sonst würden die keinen solchen Aufriss machen..
Einer erneuten Prüfung des Fahrzeuges kannst du nicht Wiedersprechen das verhindern oder vermeiden. Ich würde nicht vergessen den ersten Gutachter zu informieren und den ev sogar zum Termin mit dem Zweitgutachten zu bitten.. Das währe taktisch der richtige Weg den der kann dann gleich Rede und Antwort stehen.. und mit dem Versicherungsgutachter auf Augenhöhe diskutieren.. Der ist sicher auch bemüht seinen guten Ruf zu wahren und dürfte daher auch Intresse daran haben.. Joachim
... was soll das bitte sein, ein Gegengutachten?
Ein Anspruchsteller bekommt doch den Schaden geordnet, der gerichtsfest belegt wurde, und wenn es an der Beweisführung hapert, wird eben kontrolliert. Alles doch ganz einfach, oder?
Jetzt solltest du umgehend einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Anders kommst du hier nicht mehr weiter!
Bei einem Haftpflichtschaden hast du das Recht zu bestimmen welcher unabhängige Kfz-Sachverständige das Gutachten erstellt. Die gegnerische Versicherung hat kein grundsätzliches Besichtigungsrecht. Wenn diese mit dem von dir eingereichten Gutachten nicht einverstanden ist, dann muss sie begründen, warum dieses zur Abrechnung nicht geeignet ist. Wenn dieser Einwand begründet ist, dann kann dein Sachverständiger sein Gutachten nachbessern, z.B. um weitere Bilder ergänzen.
Sollte es dennoch aus irgendwelchen Gründen zu der Besichtigung kommen, dann sollte dein Sachverständiger dabei auch anwesend sein. Die Kosten dafür trägt auch die gegnerische Versicherung. Ebenso wie die Kosten einer Stellungnahme deines Sachverständigen.
Die Versicherung fand den Schadenumfang zu hoch und will das Auto Genauer betrachten deswegen wollen das Auto besichtigen, da die zweifeln. Was nun?
Rechtsanwalt einschalten und in Absprache mit diesem die Besichtigung verweigern. Dabei darauf hinweisen dass der schaden bereits repariert wurde.
Hallo!
- So weit ich das hier verstanden habe, hast du eine Schaden am Fahrzeug gehabt, hast aus freien Stücken einen Gutachter beauftragt, das Gutachten eingereicht und ohne Freigabe der Versicherung den Schaden repariert (reparieren lassen).
- Jetzt möchte die Versicherung, wegen ihrer Meinung nach zu hoher Schadenssumme (Reparaturkosten), ein eigenes Gutachten erstellen (lassen).
- Ich würde mir umgehend einen Rechtsbeistand holen, weil du jetzt die schlechteren Karten hast. Nachträglich einen Schaden an einem bereits reparierten Fahrzeug zu begutachten ist fast nicht mehr möglich und führt zu endlosen Diskussionen und Streitereien.
- Du hast einen Fehler gemacht (repariert ohne Freigabe) und brauchst jetzt einen Beistand, da es für dich um weitere Schadensbegrenzung gehen muss.
- Agierst du jetzt wieder laienhaft, wirst du auf einem Teil der Reparaturkosten sitzen bleiben und hast dann zum materiellen Schaden auch noch den finanziellen Schaden.
LG Bernd
Wieso das denn? Den mein Gutachter war schon da und hat es schon beurteilt wie Bilder gemacht etc.
Anhand der Bilder kann die Versicherung was anfangen.
Ja, das mag ja alles sein, aber du benötigst die Freigabe der Versicherung. Vorher solltest du nicht reparieren! Das ist doch irgendwie logisch. Verstehe nicht, wieso das nicht verständlich sein sollte.
Das wäre genauso, wie wenn du einem Kunden ein Offert machst und ohne dessen Beauftragung anfängst alles zu reparieren und dann den Betrag kassieren willst. Das geht auch nicht.
LG Bernd
Lass dich auf nichts ein. Du hast das Recht, einen Gutachter frei zu wählen und auf der Basis dieses Gutachtens abzurechnen.Teile der Versicherung dies schriftlich mit und setz ihr eine Zahlungsfrist. Nach verstreichen, hast du das Recht, einen Anwalt auf Kosten der Versicherung einzuschalten.
Die Versicherung fand den Schadenumfang zu hoch und will das Auto Genauer betrachten deswegen wollen das Auto besichtigen, da die zweifeln. Was nun?
Eine Versicherung möchte den Schadensersatz immer drücken und hat dafür auch ihre eigenen "Gutachter". Das ist aber nicht rechtens. Deshalb musst du sie durch deine fristgebundene Zahlungsaufforderung in Verzug setzen. Erst dann müssen sie auch noch deinen Anwalt bezahlen. Was du inzwischen mit deinem Auto gemacht hast, ist völlig unerheblich.
Die Versicherung fand den Schadenumfang zu hoch und will das Auto Genauer betrachten deswegen wollen das Auto besichtigen, da die zweifeln. Was nun?