erneuter unfall an versicherungsregulierter aber nicht reparierter stelle?
hallo, wie verhält es sich denn bei einem bestehenden kfz-schaden der nicht repariert wurde , jedoch von der versicherung als vollkaskoschaden reguliert wurde. hat man nun selbst oder durch fremdverschulden erneut einen schaden an gleicher stelle, muss die eigene oder fremde versicherung dafür aufkommen?
5 Antworten
vielen dank mal für die antworten.also wir haben die kratzer rauspoliert (waren zu 95 prozent oberflächlich) und die beulen von innen zum überwiegendenteil rausmanipuliert . bis auf 2 stellen die stark eingedrückt sind und so belassen werden sieht man im prinzip nicht mehr viel davon.trotzdem gilt der schaden wie ihr sagt natürlich als nicht repariert und wird beim nächsten schaden als nicht repariert miteingerechnet. das habe ich soweit verstanden. dann kann ich als nur hoffen ;-)
Normalerweise wird der zweite Schäden nicht bezahlt, da ja das Geld für die Reparatur "schon gezahlt ist" und auch noch da sein müsste (theoretisch). Mit dem bereits bezahlten Geld kann man dann den die Schadstelle reparieren. Beim Austausch von z.B der Motorhaube ist es ja egal, ob da eine mittlere Delle oder eine größere Delle drauf ist, die Kosten sind die gleichen.
Ausnahme wäre eine sogenannte Schadenerweiterung, wenn also die Reparatur durch den neuen Unfall teurer würde - z.B. weil darunter liegende Teile neu beschädigt sind. Dann werden die Mehrkosten zum Vorschaden bezahlt.
Grundprinzip: Es wird die fachgerechte Reparatur bezahlt, nicht eine Entschädigung pro Unfall. Die Auszahlung ist nur eine Mittelbereitstellung, um die Reparatur auf eigenen Wegen zu bewerkstelligen.
Da kann aber etwas nicht stimmen. Wenn denn ein Schaden nicht repariert wurde kann es an gleicher Stelle keinen weiteren geben, so jedenfalls auch meine Erlebnisse.
Zudem fragen die Versicherungen ja auch ab ihre eigene "Schufa" und da steht eben: Keine Rechnung, also nicht repariert. Alles doch ganz einfach.
Wenn das Fahrzeug beschädigt ist, wird der Vorschaden in der Regulierungsumme berücksichtigt.
D.h. wenn der rechte Kotflügel eine Beule hat, ist er nicht so viel wert, wie einer ohne Beule. So wird eine Wertminderung geltend gemacht und nur ein Teil ausgezahlt.
Am sinnvollsten wäre es, den Versicherungsvermittler befragen, der dich betreut.
Unter Umständen, wird der 2 Schaden überhaupt nicht erstattet.