KFZ Teilkasko: Privater Stellplatz angegeben obwohl das Auto mittlerweile überwiegend an der Straße steht?
Seit ich umgezogen bin steht mein Auto überwiegend an einer öffentlichen Straße und nicht mehr auf einem privaten Stellplatz. Dadurch würde sich ja theoretisch der Beitrag erhöhen. Wie würde es im Falle eines Schadens ablaufen? Sprich müsste ich dann die eigentlich höheren Beiträge nachzahlen und der Schaden würde reguliert oder entfällt dann der Versicherungsschutz? Oder wird der Schaden reguliert und zusätzlich zum Nachzahlen der Differenz zu dem höheren Beitrag fällt noch eine Strafe an, weil die Änderung des Stellplatzes nicht mitgeteilt wurde?
5 Antworten
Üblicherweise wird nur der erhöhte Beitrag nachgefordert.
Einfachste Abhilfe: direkt der Versicherung melden!
Wie kommst Du denn auf üblicherweise?
Der Marktführer mit über 11 Millionen Kraftfahrzeuge (ist eigenlich somit also üblicherweise bei dieser Menge), kennt da keinen Unterschied und fordert da auch nichts, was denn auch.
Bei mir waren das gerade mal 3 Euro Unterschied .
Von daher geb das bei der Versicherung an .
Ist auch bei meiner komplett egal, es gibt keinen Unterschied im Beitrag.
Das spielt keine Rolle. Auch auf deinem privaten Stellplatz könnte man dir die Scheibe einschlagen.
Der Versicherung die Änderung melden, ansonsten machst Du Dich potenziell strafbar (Betrug), zudem riskierst Du, dass die Versicherung im Schadenfall die Leistung verweigert.
Es geht nicht darum, ob es einen Beitragsunterschied gibt, sondern um vorsätzlich falsche Angaben/Verletzung der Mitteilungspflicht bei Änderungen - und darauf wird die Versicherung sich bei der Leistungsverweigerung beziehen. Bezüglich der Strafbarkeit geht es um einen vermögensrechtlichen Vorteil, den man sich auf diese Art und Weise womöglich (deswegen auch nur potenziell) rechtwidrig verschafft.
bla, bla, bla, was denn bitte für falsche Angaben, bei Auswahl, Garage, Carport, sonstiger Stellplatz?
Wo bitte sollte es Vorsatz sein, nur weil es keine Garage gibt bzw. auch Deine Versicherung Dich abzockt?
Wenn Du privaten Stellplatz angegeben hast, den es aber gar nicht (mehr) gibt, ist das mitteilungspflichtig - Punkt, Ende, aus. Und wenn Du an sachgerechten Auskünften nicht interessiert bist, solltest Du keine Fragen stellen.
Meine kennt da keinen Unterscheid, auch nicht im Beitrag. Also bitte!
Du versteht es nicht: Es kommt nicht darauf an, ob es im Beitrag einen Unterschied macht, sondern darauf, dass Du falsche Angaben machst bzw. erforderliche Korrekturen unterlässt.
Du willst nicht verstehen, meine kennt solche Stellplatzangaben nicht. Kennt also auch den Anwurf Betrug nicht.
Wo hast Du das denn her?
Meine kennt da keinen Unterscheid, auch nicht im Beitrag. Also bitte!