Schaden nach heruntergefallenen Dachziegl am Auto. Wer muss zahlen?
Hallo zusammen,
letzte Woche hab ich bei dem Sturm einen Dachziegel aufs Auto bekommen. Ergebnis: das Glasdach meines Autos ist komplett gesplittert und hat eine tiefe Beule. Da ich gerade bei einem Supermarkt einkaufen war und mir der Dachziegel dort aufs Auto gefallen ist, ist nun meine Frage wer den Schaden bezahlt???
Die Versicherung des Supermarktes stellt sich quer, mit der Begründung der Schaden sei durch höherer Gewalt enstanden.
MfG Luca
8 Antworten
Hallo Luca,
dies ist ganz einfach zu beantworten.
Bei höherer Gewalt zahlt keine Haftpflichtversicherung.
Also musst Du diesen Schaden deiner Kfz-Teilkasko-Versicherung melden.
Gruß A.
Mein lieber Buerger41,
wenn man der Meinung ist, dass meine Antwort falsch ist, dann sollte man schon mit der entsprechenden Rechtsquelle kontern.
Aber diese kannst Du ja nicht liefern, da dein Kommentar der größte Blödsinn ist.
In diesem Sinne, wäre es machmal angebracht einfach die Tastatur zu verriegeln.
Grundsätzlich haftet der Eigentümer des Supermarktgebäudes für Gefahren die von diesem ausgehen. Dafür hat er ggf. eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Das kann Dir aber egal sein, wenn Dein Auto den Schaden eindeutig von einem Supermarktgebäude-Dachziegel bekommen hat, dann muss der Eigentümer des Gebäudes zahlen. Meist hat der Supermarkt die Räumlichkeiten nur gepachtet, aber dort wird man wissen wer der Eigentümer ist.
Ein wenig mehr Fachwissen hätte ich aber schon von dir erwartet!
Sturm - höhere Gewalt - Kfz-Teilkasko-Versicherung !!!
owt.
Mehr Fachwissen wäre auch bei Ihnen angebracht. Vorallem Kenntnisse im BGB!!!
und was sagt das BGB aus zu höherer Gewalt ???
Aber die entsprechende Rechtsquelle zu ihrem Kommentar folgt ja sicherlich noch.
Das wissen Sie nicht? Das finde ich schwach.
Ach herrjeh. Das nennen Sie einen Kommentar? Die von Ihnen zitierte Quelle richtet sich an Fachfremde, damit diese sich einen ungefähren Überblick verschaffen können.
BGB Kommentare sind: Palandt, Münchener Kommentar, Staudinger, Soergel-Siebert u.a.
Wenn sie doch so schlau sind, dann wäre es doch sehr einfach, die entsprechende Rechtsquelle zu nennen.
Aber scheinbar reicht ihr Wissen dazu nicht und sie führen sich weiter auf wie ein Troll.
wo bleibt die Rechtsquelle auf die sie sich beziehen ???
Die von Ihnen zitierte Quelle richtet sich an Fachfremde, damit diese sich einen ungefähren Überblick verschaffen können.
Richtig - an so User wie z.B. Buerger41
Ganz so einfach ist das nicht. Jeder Autofahrer hat die Möglichkeit sich selbst gegen das Sturmrisiko zu versichern. Nur wenn der Grundbesitzer schuldhaft seine Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt hat, haftet er.
Dann sollte man dem Supermarkt sagen, dass er bestimmt eine Sturm- und Hagelversicherung abgeschlossen hat und dass diese Versicherung zahlen muss.
Wenn der Markt, diese Versicherung nicht hat, muss er selber zahlen.
Was wäre gewesen, wenn statt des Autoe ein Mensch zu Schaden gekommen wäre?
Dann sollte man dem Supermarkt sagen, dass er bestimmt eine Sturm- und Hagelversicherung abgeschlossen hat und dass diese Versicherung zahlen muss.
Falsch - hier muss die Kfz-Teilkasko zahlen.
Wenn der Autobesitzer keine hat, darf er seinen Schaden selbst zahlen.
wenn ich auf einem eisigen Gehweg ausrutsche, weil der Grundstückseigentümer seiner Streupflicht nicht nachgekommen ist, muss er oder dessen Versicherung das bezahlen.
Mich trifft die Schuld nicht.
Wenn ich (oder mein Auto) von einem Ziegel getroffen wird, so muss das auch nicht ich (bzw meine eigene KFZ Kaskoversicherung) bezahlen, sondern der, dessen Ziegel mich getroffen hat.
Ebenso ist es auch bei Dachlawinen.
Ich würde auch nicht als Bittsteller zu der Versicherung gehen, sondern als jemand, dem es zusteht, für den entstandenen Schaden entschädigt zu werden.
Wenn du (Fragesteller) aber sicher gehen willst, das Richtige zu tun, so lass dich nicht durch unsere Diskussionen hier verunsichern, sondern wende dich an einen Anwalt. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, bezahlt die das, wenn nicht, nimm die kostenlose erste anwaltliche Auskunft in Anspruch. (Erkundige dich aber vorher, wann und bei wem du das bekommst)
Ebenso ist es auch bei Dachlawinen.
Dann lies mal bitte den Bericht vom GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft):
Gruß siola55
Wenn ich (oder mein Auto) von einem Ziegel getroffen wird, so muss das auch nicht ich (bzw meine eigene KFZ Kaskoversicherung) bezahlen, sondern der, dessen Ziegel mich getroffen hat.
Hier haben wir aber eine andere Ursache. Man sollte immer den Ursprungstext vollständig lesen, denn sonst geht es schief.
letzte Woche hab ich bei dem Sturm einen Dachziegel aufs Auto bekommen.
Also war es ein Sturmschaden und bei höherer Gewalt zahlt keine Privathaftpflichtversicherung.
Also greift beim Auto nur die Teilkasko.
Das ist keine Frage der Sturm-/Hagelversicherung sondern der Haftpflicht des Supermarktes.
wenn ich meine Gebäudeversicherung bezahle, so sind darin immer Sturm- und Hagelschäden inkludiert. Von daher habe ich eine Sturm- und Hagelschadenversicherung, auch wenn sie im Paket Gebäudeversicherung enthalten ist.
Ja, aber die ist grundsätzlich für Schäden am eigenen Gebäude zuständig, nicht für Schäden an fremdem Eigentum.
in diesem Paket ist besonders auch der Schaden mitversichert, für den ich finaziell zur Veratwortung gezogen werden kann.
Möglicherweise gibt es auch Billigstvarianten, die all das nicht enthalten haben, aber das ändert nichts an meiner Verantwortung, den entstandenen Schaden zu bezahlen.
Wenn der Supermarkt eine solche Billigstversicherung abgeschlossen hat, enthebt ihn das nicht der Verantwortung, für denentstandenen Schaden finanziell aufzukommen.
Stimmt, was den Supermarkt angeht, und dann hast Du in Deinem Paket eben auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mit drin (ist bei selbstgenutzten EFHs/ZFHs) i.d.R. mit in der Privathaftpflicht enthalten.
Wie hier bereits in einigen anderen Antworten richtig geschrieben wurde, sind Sturmschäden an Deinem Auto - auch durch einen vom Sturm abgewehten Dachziegel oder Dachstein - über Deine Teilkaksoversicherung gedeckt.
Der Eigentümer des Gebäudes könnte nur dann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihm ein Verschulden wie z.B. die Vernachlässigung von Verkehrssicherungspflichten nachzuweisen wäre. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn das Dach bereits vor dem Sturm erkennbar marode gewesen wäre, der Eigentümer jedoch trotzdem nichts für die Sicherung getan hätte.
Bei einem starken Sturm wie dem vor 1 Woche sind allerdings viele intakte Dächer beschädigt worden. In einem solchen Fall ist der Eigentümer nicht zu belangen - er kann ja nichts für den Sturm.
Also sollte der Schaden dem Teilkaskoversicherer des betroffenen Autos gemeldet werden. Besteht keine Teilkaskodeckung, wirst Du den Schaden selbst bezahlen müssen.
Kannst du einwandfrei den Verursacher nachweisen (Dachziegel mitgenommen?) dann hast du gute Chancen, dass der Supermarkt zahlt - er muss eine Versicherung für Haftpflichtschäden abschließen.
Ansonsten zahlt deine Autoversicherung (Kasko- oder Vollkasko).
... er muss eine Versicherung für Haftpflichtschäden abschließen.
Hi Besserwisser65 - er muß gar nichts!!!
Ja den Dachziegel habe ich mitgenommen...
Dachziegel sind aber nur Sache des Supermarktes wenn dieser auch Eigentümer des Gebäudes ist.
Diese Antwort zeigt nur eines: Halbwissen ersetzt kein Fachwissen.