Schaden nach heruntergefallenen Dachziegl am Auto. Wer muss zahlen?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Luca,

dies ist ganz einfach zu beantworten.

Bei höherer Gewalt zahlt keine Haftpflichtversicherung.

Also musst Du diesen Schaden deiner Kfz-Teilkasko-Versicherung melden.

Gruß A.

Buerger41  12.04.2015, 22:20

Diese Antwort zeigt nur eines: Halbwissen ersetzt kein Fachwissen.

Apolon  13.04.2015, 11:47
@Buerger41

Mein lieber Buerger41,

wenn man der Meinung ist, dass meine Antwort falsch ist, dann sollte man schon mit der entsprechenden Rechtsquelle kontern.

Aber diese kannst Du ja nicht liefern, da dein Kommentar der größte Blödsinn ist.

In diesem Sinne, wäre es machmal angebracht einfach die Tastatur zu verriegeln.

Grundsätzlich haftet der Eigentümer des Supermarktgebäudes für Gefahren die von diesem ausgehen. Dafür hat er ggf. eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Das kann Dir aber egal sein, wenn Dein Auto den Schaden eindeutig von einem Supermarktgebäude-Dachziegel bekommen hat, dann muss der Eigentümer des Gebäudes zahlen. Meist hat der Supermarkt die Räumlichkeiten nur gepachtet, aber dort wird man wissen wer der Eigentümer ist.

Apolon  11.04.2015, 17:37

Ein wenig mehr Fachwissen hätte ich aber schon von dir erwartet!

Sturm - höhere Gewalt -  Kfz-Teilkasko-Versicherung !!!

owt.

Buerger41  11.04.2015, 20:08
@Apolon

Mehr Fachwissen wäre auch bei Ihnen angebracht. Vorallem Kenntnisse im BGB!!!

Apolon  12.04.2015, 00:42
@Buerger41

und was sagt das BGB aus zu höherer Gewalt ???

Aber die entsprechende Rechtsquelle zu ihrem Kommentar folgt ja sicherlich noch.

Buerger41  12.04.2015, 22:35
@Apolon

Das wissen Sie nicht? Das finde ich schwach.

Buerger41  12.04.2015, 22:38
@Apolon

Ach herrjeh. Das nennen Sie einen Kommentar? Die von Ihnen zitierte Quelle richtet sich an Fachfremde, damit diese sich einen ungefähren Überblick verschaffen können.

BGB Kommentare sind: Palandt, Münchener Kommentar, Staudinger, Soergel-Siebert u.a.

Apolon  13.04.2015, 11:59
@Buerger41

Wenn sie doch so schlau sind, dann wäre es doch sehr einfach, die entsprechende Rechtsquelle zu nennen.

Aber scheinbar reicht ihr Wissen dazu nicht und sie führen sich weiter auf wie ein Troll.

Apolon  13.04.2015, 11:59
@Buerger41

wo bleibt die Rechtsquelle auf die sie sich beziehen ???

Apolon  13.04.2015, 12:01
@Buerger41

Die von Ihnen zitierte Quelle richtet sich an Fachfremde, damit diese sich einen ungefähren Überblick verschaffen können.

Richtig - an so User wie z.B. Buerger41

DerHans  12.04.2015, 13:36

Ganz so einfach ist das nicht. Jeder Autofahrer hat die Möglichkeit sich selbst gegen das Sturmrisiko zu versichern. Nur wenn der Grundbesitzer schuldhaft seine Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt hat, haftet er.

Dann sollte man dem Supermarkt sagen, dass er bestimmt eine Sturm- und Hagelversicherung abgeschlossen hat und dass diese Versicherung zahlen muss.

Wenn der Markt, diese Versicherung nicht hat, muss er selber zahlen.

Was wäre gewesen, wenn statt des Autoe ein Mensch zu Schaden gekommen wäre?

Apolon  11.04.2015, 17:41

Dann sollte man dem Supermarkt sagen, dass er bestimmt eine Sturm- und Hagelversicherung abgeschlossen hat und dass diese Versicherung zahlen muss.

Falsch - hier muss die Kfz-Teilkasko zahlen.

Wenn der Autobesitzer keine hat, darf er seinen Schaden selbst zahlen.

Miss79  11.04.2015, 17:49
@Apolon

wenn ich auf einem eisigen Gehweg ausrutsche, weil der Grundstückseigentümer seiner Streupflicht nicht nachgekommen ist, muss er oder dessen Versicherung das bezahlen.

Mich trifft die Schuld nicht.

Wenn ich (oder mein Auto) von einem Ziegel getroffen wird, so muss das auch nicht ich (bzw meine eigene KFZ Kaskoversicherung) bezahlen, sondern der, dessen Ziegel mich getroffen hat.

Ebenso ist es auch bei Dachlawinen.

Ich würde auch nicht als Bittsteller zu der Versicherung gehen, sondern als jemand, dem es zusteht, für den entstandenen Schaden entschädigt zu werden.

Wenn du (Fragesteller) aber sicher gehen willst, das Richtige zu tun, so lass dich nicht durch unsere Diskussionen hier verunsichern, sondern wende dich an einen Anwalt. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, bezahlt die das, wenn nicht, nimm die kostenlose erste anwaltliche Auskunft in Anspruch. (Erkundige dich aber vorher, wann und bei wem du das bekommst)

Apolon  12.04.2015, 00:50
@Miss79
Wenn ich (oder mein Auto) von einem Ziegel getroffen wird, so muss das auch nicht ich (bzw meine eigene KFZ Kaskoversicherung) bezahlen, sondern der, dessen Ziegel mich getroffen hat.

Hier haben wir aber eine andere Ursache. Man sollte immer den Ursprungstext vollständig lesen, denn sonst geht es schief.

letzte Woche hab ich bei dem Sturm einen Dachziegel aufs Auto bekommen.

Also war es ein Sturmschaden und bei höherer Gewalt zahlt keine Privathaftpflichtversicherung.

Also greift beim Auto nur die Teilkasko.

DolphinPB  11.04.2015, 16:46

Das ist keine Frage der Sturm-/Hagelversicherung sondern der Haftpflicht des Supermarktes.

Miss79  11.04.2015, 16:49
@DolphinPB

wenn ich meine Gebäudeversicherung bezahle, so sind darin immer Sturm- und Hagelschäden inkludiert. Von daher habe ich eine Sturm- und Hagelschadenversicherung, auch wenn sie im Paket Gebäudeversicherung enthalten ist.

DolphinPB  11.04.2015, 16:54
@Miss79

Ja, aber die ist grundsätzlich für Schäden am eigenen Gebäude zuständig, nicht für Schäden an fremdem Eigentum.

Miss79  11.04.2015, 16:57
@DolphinPB

in diesem Paket ist besonders auch der Schaden mitversichert, für den ich finaziell zur Veratwortung gezogen werden kann.

Möglicherweise gibt es auch Billigstvarianten, die all das nicht enthalten haben, aber das ändert nichts an meiner Verantwortung, den entstandenen Schaden zu bezahlen.

Wenn der Supermarkt eine solche Billigstversicherung abgeschlossen hat, enthebt ihn das nicht der Verantwortung, für denentstandenen Schaden finanziell aufzukommen.

DolphinPB  11.04.2015, 17:11
@Miss79

Stimmt, was den Supermarkt angeht, und dann hast Du in Deinem Paket eben auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mit drin (ist bei selbstgenutzten EFHs/ZFHs) i.d.R. mit in der Privathaftpflicht enthalten.

Wie hier bereits in einigen anderen Antworten richtig geschrieben wurde, sind Sturmschäden an Deinem Auto - auch durch einen vom Sturm abgewehten Dachziegel oder Dachstein - über Deine Teilkaksoversicherung gedeckt.

Der Eigentümer des Gebäudes könnte nur dann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihm ein Verschulden wie z.B. die Vernachlässigung von Verkehrssicherungspflichten nachzuweisen wäre. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn das Dach bereits vor dem Sturm erkennbar marode gewesen wäre, der Eigentümer jedoch trotzdem nichts für die Sicherung getan hätte.

Bei einem starken Sturm wie dem vor 1 Woche sind allerdings viele intakte Dächer beschädigt worden. In einem solchen Fall ist der Eigentümer nicht zu belangen - er kann ja nichts für den Sturm.

Also sollte der Schaden dem Teilkaskoversicherer des betroffenen Autos gemeldet werden. Besteht keine Teilkaskodeckung, wirst Du den Schaden selbst bezahlen müssen.

Kannst du einwandfrei den Verursacher nachweisen (Dachziegel mitgenommen?) dann hast du gute Chancen, dass der Supermarkt zahlt - er muss eine Versicherung für Haftpflichtschäden abschließen.

Ansonsten zahlt deine Autoversicherung (Kasko- oder Vollkasko).

siola55  11.04.2015, 18:16

... er muss eine Versicherung für Haftpflichtschäden abschließen.

Hi Besserwisser65 - er muß gar nichts!!!

VIZE1892 
Beitragsersteller
 11.04.2015, 16:58

Ja den Dachziegel habe ich mitgenommen...

DolphinPB  11.04.2015, 16:54

Dachziegel sind aber nur Sache des Supermarktes wenn dieser auch Eigentümer des Gebäudes ist.