abgemeldetes Auto auf der Straße und Spiegel abgefahren wer zahlt?
Hallo, mein Vater hatte ein Auto gekauft und auf der Straße abgestellt um es die Tage dann anzumelden. Leider ist und einer an das besagte Auto ohne Kennzeichen gefahren. Da dies normal dort nicht stehen durfte, frage ich mich ob wie den Schaden trotzdem bezahlt bekommen ? Der Unfallverursacher war natürlich außer sich weil keine Kennzeichen am Fahrzeug waren. Was wir allerdings verstehen können, aber der Schaden ist schon nicht klein.
LG
6 Antworten
also ihr stellt ein auto illegal auf der strasse ab. Und einer fährt dagegen.
ihr habt zwar einen schadens anspruch aber auch ein bußgeld wird euch dann erwarten.
wenn ihr den schaden geltend macht fällt auch das ihr kein kennzeichen habt, ups...
und das im öffentlichen verkehrsraum.
muss man natürlich abwägen ob man mehr bekommt als man zahlen muss.
Nein aber die wird klären wollen ob sie sich die Summe woanders herholen können.
Inwiefern sollte sie das können? Ihr Versicherungsnehmer hat einen Schaden verursacht, und den muss sie bezahlen.
Wenn das Fahrzeug in den "nächsten Tagen" angemeldet werden soll, darf es auch auf der Straße stehen. Entfernen muss man es erst nach Aufforderung durch das Ordnungsamt. Das kostet dann ein paar €
Bitte was darf? Nun ist aber gut, also bitte!
Ein zulassungs- und versicherungspflichtiges Kfz darf ohne Zulassung und Versicherung nicht - also auch nicht kurzzeitig (!) auf öffentlichen oder allgemein zugänglichen Flächen bewegt oder abgestellt werden!
Es ist völlig egal, ob das Auto ein Kennzeichen hatte. Ist der Schaden dadurch ein anderer?
Macht Eure Ansprüche geltend. Die gegnerische Versicherung muss zahlen.
Natürlich kannst du den Schaden vom Verursacher verlangen. Das kann natürlich darauf hinauslaufen, dass du z.B. gegenüber der Polizei zugeben musst, da ein abgemeldetes Auto hingestellt zu haben. Aber ein entsprechendes Bußgeld ist natürlich das kleinere Übel.
Hallo,
das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Nur weil etwas dort steht, wo es nicht stehen darf, darf ein anderer es noch lange nicht beschädigen. Wenn das passiert, ist er dennoch für den Schaden haftbar.
Ein vergleichbarer Fall ist das Parken im Halteverbot. Da wollen sich die Verursacher eines Schadens auch damit herausreden, dass das Fahrzeug dort nicht hätte stehen dürfen. Aber auch die müssen bezahlen ;-)
Stellt euch aber darauf ein, dass höchstwahrscheinlich auch die gegnerische Versicherung mit dieser Begründung versuchen wird, nicht zahlen zu müssen. Da müsst ihr hartnäckig bleiben.
Meldet der Verursacher oder die Versicherung diesen Vorfall jedoch der Polizei, dann bekommt dein Vater aber auch ziemlich sicher das entsprechende Bußgeld aufgebrummt.
Viele Grüße
Michael
Man darf natürlich auch nicht einfach gegen ein Fahrzeug fahren, nur weil das keine Kennzeichen hat.
Den Schaden hat er trotzdem verursacht.
Je nachdem, wie lange das Fahrzeug schon da steht, hat dein Vater eine Ordnungswidrigkeit begangen. Mit dem Schaden hat das aber absolut nichts zu tun.
Je nachdem, wie lange das Fahrzeug schon da steht, hat dein Vater eine Ordnungswidrigkeit begangen.
Die Ordnungswidrigkeit hat man dabei nicht "je nachdem" begangen, die hat man "sofort" begangen.
Es gibt Kommunen / Behörden, die sind da etwas nachsichtiger, das heißt aber nicht, dass es "ein paar Tage" erlaubt ist.
Gruß Michael
Die gegnerische Versicherung, bei der der Schaden geltend gemacht wird, wird mir Sicherheit kein Bußgeld ausstellen. Aufgrund welcher Rechtslage sollte sie das können (und wollen?)?