Was passiert bei einer polizeilichen Stilllegung?
Hey was passiert eigentlich wenn ein Motorrad/PKW stillgelegt wird, dazu gibt's ja sehr viele Gründe wodurch es dazu kommen kann beim Motorrad z.B. das fahren ohne DB-Killer und beim Auto z.B. nicht eingetragene Änderungen am Fahrzeug aber was heißt das nun für den Fahrzeug Inhaber? Mal angenommen ein Motorrad wird stillgelegt aufgrund eines entfernten DB-Killers was passiert dann? Kann er das Motorrad wieder bekommen nachdem der DB-Killer wieder eingesetzt wurde wie läuft sowas den ab? Unter welchen Voraussetzungen kann man das stillgelegte Fahrzeug wieder bekommen? Was kostet das ganze?
LG
4 Antworten
Das Fahrzeug wird abgeschleppt und verwahrt. Du musst dafür sorgen, dass es wieder in einen legalen Zustand gebracht wird. Dann erfolgt u.U. eine erneute Vorführung oder gar Zulassung.
Kostenpunkt: >1000€
Also, ersten darf die Polizei vor Ort zwar die Weiterfahrt untersagen, nicht aber das Fahrzeug entstempeln, weil es nicht den Vorschriften entspricht. Das geht rein rechtlich nicht und obliegt der jeweiligen Zulassungsbehörde. Anders ist das, wenn zum Beispiel kein Versicherungsschutz besteht.
Sollten Mängel festgestellt werden, die die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen, darf die Polizei die Weiterfahrt untersagen und der jeweilige Fahrer darf sich dann um den Abtransport seines Fahrzeuges selbst kümmern. Es sei denn, es werden schwerwiegende technische Mängel festgestellt (wie z.B. Manipulationen, die zu einer nicht unerheblichen Leistungssteigerung und höheren Geschwindigkeit führen (z.B Roller)), dann kann die Polizei das Fahrzeug vor Ort sicherstellen und eine sofortige technische Überprüfung anordnen. Dann wird`s richtig teuer inkl.Strafverfahren.
Ansonsten wird eine sogenannte Mängelmeldung mit Fristangabe der Mangelbeseitigung gefertigt. Innerhalb dieser Frist muss das Fahrzeug dann entweder bei der Polizei oder einer Prüfstelle vorgeführt werden. Erfolgt dies innerhalb dieser Frist nicht, kann dies zur Zwangsstilllegung durch die Zulassungsbehörde führen, die dann ebenfalls kostenpflichtig ist.
Dies trifft übrigens für alle Fahrzeuge zu...
Das Fahrzeug wird an Ort und Stelle Stillgelegt. Der Polizeibeamte Kratzt zum einen das Zulassunsiegel ab und kassiert zum anderen die Papiere ein. Dann wird das KFZ auf deine Kosten abgeschleppt. Du darfst es dann erst wieder in Betrieb setzen wenn du nachweisen kannst das die Mangel behoben worden sind.
Kosten, das was die nötigen Reparaturen kosten plus das Abschleppen und ggf nötige Gutachten
Einige 1000 euro