KFZ-Versichrung kündigen bei abweichendem Halter
Hallo,
ich habe eine Frage zu unserer bestehenden Autoversicherung. Mein Freund besitzt ein Auto und ich seit Juni 2012 auch. Mein Freund ist der Versicherungsnehmer beider Autos und ich bin als Halter meines Autos gemeldet. Jetzt möchten wir unsere Versicherung wechseln. Nun meine Fragen : Wenn er den Vertrag kündigt, ist dann mein Versichrungsschutz ebenfalls automatisch zum Jahresende gekündigt? Oder werde ich dann automatisch Versicherungsnehmer meines Fahrzeuges?
4 Antworten
Versicherungsnehmer für ein Fahrzeug wird man nicht automatisch, sondern nur mit Abschluß eines entsprechenden Vertrages. Und da der Vertrag für jedes einzelne Fahrzeug abgeschlossen wird, muß jeder auch separat gekündigt werden. Das Fahrzeug ist dann so lange nicht versichert, bis eine neue Versicherung abgeschlossen wurde. Beim Wechsel der Versicherung kann das aber normalerweise nicht passieren, weil die neue Versicherung auch die Kündigung des alten Vertrages übernimmt. Einen Wechsel sollte man aber nur vornehmen, wenn man dabei günstiger wegkommt.
Wenn ich mich recht erinnere, bekommt man rechtzeitig eine Information über den im Folgejahr zu entrichtenden Beitrag. Weicht der von dem bisher gezahlten nach oben ab, kann man die alte Versicherung auch unterjährig kündigen, wenn man bei einer anderen günstiger wegkommt. Eine Beitragserhöhung wäre ein Kündigungsgrund.
Hallo nupsel,
wie NicolasChamfort schon schreibt, existieren ja 2 Versicherungsverträge mit 2 verschiedenen VSNR (Versicherungsscheinnummern), wobei jeweils dein Freund der VN (Versicherungsnehmer) ist! Will er beide Verträge kündigen, muß er eben bei der Kündigung beide VSNRn aufführen!
Hierbei ist für die Folgeverträge mit Beginn zum 1.1.2013 zu beachten: Die Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System wurden bei den meisten Versicherern geändert und damit auch die Prämiensätze! Ein unabhängiger SF-Klassen- und Prämienvergleich ist deshalb unbedingt ratsam!
Natürlich ist jeder Vertrag einzeln kündbar. Versicherungsnehmer wirst Du aber nicht automatisch. Nur Dein Freund kann die Verträge kündigen (gängige Praxis ist, daß der Vertreter der neuen Versicherung die Kündigung vorschreibt und zur Unterschrift bei Euch aufläuft). Sollte es eine Versicherung aus dem Internet werden, muß Dein Freund seine Kündigung selbst schreiben. Ihr müßt aber in die Police schauen, wann die Hauptfälligkeit ist. Wenn dein Vertrag im Juni geschlossen wurde muß die Hauptfälligkeit nicht zwingend der 01.01. sein. Es kann auch der Juni oder Juli 2013 sein. Sollte das so sein, müßt Ihr das absitzen. Sollte es der 01.01. sein, dann könnt Ihr kündigen, aber die Versicherung wird dann Dein KFZ nach dem sog. Kurztarif abrechnen. Das ist teuer.
Wenn Dein Freund ein Auto besitzt und versichert hat und zusätzlich Dein Auto versichert, sind das zwei verschiedene und voneinander unabhängige Verträge. Er als Versicherungsnehmer kann die Verträge einzeln ändern oder kündigen, ohne den anderen zu beeinflussen.
OK. Kann mein Freund denn überhaupt den geschlossenen Vertrag für mein Auto von Juni 2012 schon kündigen, wenn jeder Vertrag einzeln zu kündigen ist?