Wer bekommt das Geld bei einem Autounfall, Autobesitzer oder Versicherungsnehmer?

5 Antworten

Immer der Geschädigte als Anspruchsinhaber.

Allerdings unterscheiden zwischen materiellem und immateriellem Schaden.

Bedeutet in der Regel, daß der Halter/Eigentümer des Fahrzeugs den reinen Sachschaden also Kfz-Reparatur/Lackierung sowie Nutzungsausfall und /oder Mietwagenkosten geltend macht. Eine eventuell zum Zeitpunkt des Unfall das Fahrzeug steuernde andere Person (Fahrer) kann hingegen seinen möglichen Schmerzensgeldanspruch gegenüber dem gegnerischen Versicherer geltend machen.

Allen beiden bleibt es natürlich unbenommen, die eigenen Schäden an einen Dritten abzutreten, der dann für sich die jeweiligen Schadensersatzansprüche geltend machen kann und auch die Zahlung des Versicherers erhält.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Jetzt sollten erstmal die Begriffe Besitz, Eigentum, Versicherungsnehmer geklärt werden :)

der Halter des Fahrzeugs ist i.d.r. (Ausnahmen bestätigen selbige) auch der Eigentümer, und der stellt im Falle eines Unfalles Forderungen an die gegnerische, oder eigene Versicherung (Vollkasko) um seinen Schaden ersetzt zu bekommen

der Besitzer ist der, der zum aktuellen Zeitpunkt Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hatte (also der Fahrer - der kann, muss aber nicht der Halter sein) - aber auch der kann SEINE Schäden -im Falle seiner Unschuld- einfordern (Schmerzensgeld)

der Versicherungsnehmer -sofern weder Haler/Eigentümer oder Besitzer- muss den Schaden eigentlich nur zum Einhalten der Fristen seiner Versicherung melden, falls sich laufe der Aufklärung der Schuldfrage eine teilschuld herausstellen sollte...

und Leistungen werden an dennanspruchsteller gezahlt... also den Halter, bzw den Fahrer (wenn der Gegner schuld war) bzw von der Vollkasko an den Versicherungsnehmer wenn die Schuldfrage beim Eigentümer/Halter/Fahrer lag

Geld wird auf das in der Schadenanzeige angegebene Konto überwiesen.

Ist kein Konto angegeben, gibt es einen Verrechnungsscheck an den VN oder neuerdings an den Einzahler der Prämien.

Beides ist ja meistens eine Person, im Zweifelsfall bekommt es der Versicherungsnehmer.

Gabo385 
Beitragsersteller
 02.11.2018, 16:16

Nein. In meinem Fall nicht. Auto ist auf mich zugelassen und Versicherung auf meinem Vater. Jetzt die Frage, auf wessen Konto wird es überwiesen?

herja  02.11.2018, 16:20
@Gabo385

Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner der Versicherung. Wenn also nichts anderes vereinbart wurde bekommt auch der Versicherungsnehmer die Überweisung.

Vampire321  02.11.2018, 16:35
@herja

Von WELCHER Versicherung?

der des unfallfreieres/ Verursachers oder von der eigenen (Vollkasko)?

die des Gegners zahlt an den Eigentümer, die Vollkasko an den Versicherungsnehmer

BenniXYZ  03.11.2018, 00:08
@Gabo385

Auf das Konto, welches in der Schadenanzeige angegeben wurde.

schleudermaxe  03.11.2018, 12:41
@herja

... bitte was? Welcher VN hat denn einen Vertrag mit der gegnerischen Versicherung?

.... der Halter natürlich, wer sonst sollte Ansprüche stellen können?

Es sei denn, das Ding gehört einem Geldgeber.