Kfz-Kaufvertrag, Unfallfrei garantiert oder zugesichert?

5 Antworten

Hallo!

Sofern der Wagen als unfallfrei verkauft wurde, gilt er als unfallfrei. Wird hinterher ein Unfallschaden nachgewiesen, kann man den Verkäufer deswegen am Wickel kriegen. Eine weitere Angabe wäre eigentlich nicht nötig.

Meinen Mercedes habe ich vor einigen Jahren als "eventuell unfallfrei ohne dem Verkäufer bekannte Schäden" gekauft, weil der Vorbesitzer, der ihn 16 Jahre lang fuhr zu der Zeit vor ihm nichts sagen konnte und den Wagen nicht als unfallfrei verkaufen wollte. Diese Klausel kann ich nur empfehlen, weil man den Wagen dort nicht als unfallfrei deklariert, aber auch nicht als verunfallt.

Üblicherweise steht in den Verträgen, dass der Verkäufer zusichert, dass das Auto unfallfrei war, während es sein Eigentum war. Ergänzend steht drin, dass der Verkäufer auch keine Kenntnis von einem Unfall beim Vorbesitzer hat. Garantieren wird dir das keiner, auch wenn es für dich als Käufer schöner wäre. Sollte sich später herausstellen, dass das Auto nicht unfallfrei ist, dann würde man die Kette der Vorbesitzer rückwärts verfolgen, bis man denjenigen Verkäufer findet, der nicht die Wahrheit gesagt hat. Aber niemand wird dir garantieren, dass ein Auto schon immer unfallfrei gewesen ist, wenn es sich nicht um den Erstbesitzer handelt.

Bei einem Händler sieht die Sache anders aus: Hier geht die Rechtssprechung davon aus, dass solche Profis die Kenntnisse haben, einen reparierten Unfallschaden zu erkennen.

Ein Zweit- oder Mehrbesitzer kann weder eine Unfallfreiheit garantieren noch wirklich zusichern. Außerdem muss es nicht shlimm sein, wenn ein Fahrzeug mal einen Unfall hatt der dann vernünftig repariert wurde.

Wenn im Kaufvertrag steht, der Wagen ist unfallfrei und der Verkäufer unterschreibt den, dann sichert er auch zu, dass der unfallfrei ist. Das muss man nicht noch extra dzuschreiben.

Es gibt auch sehr viele vorgefertigte Kaufverträge, da wirst Du das ebenfalls nicht finden.

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