welche rechte habe ich? kfz kaufvetrag vom händler
hallo zusammen, ich habe vor zwei wochen einen gebrauchtwagen gekauft und habe heute nun leider erst gemerkt das bei dem Fahrzeug viele kleine dellen auf der motorhaube vor allem sind, also hagelschaden. auf dem kaufvertrag steht nichts und der verkäufer sagte mir auch nichts davon. nun wollte ich wissen wovon ich gebrauch machen kann und weiss auch jemand ob hagelschaden auch zugleich unfallwagen bedeutet denn in meinem kaufvertag steht unfallfrei.. mfg saki
5 Antworten
Außer von deinem Auto kannst du von nichts weiter Gebrauch machen. Es ist kein versteckter Mangel und es kann auch innerhalb der 2 Wochen passiert sein. Gerade die letzten 2 Tage hatten wir ein Unwetter über Deutschland, auch mit teilweise starken Hagelschauern.
Ein Hagelschaden ist kein Unfall. Wenn du das Fahrzeug schon 2 Wochen im Besitz hast und erst jetzt die Dellen bemerkst, dann kannst du nichts mehr machen. Der Verkäufer wird argumentieren, dass der Schaden innerhalb dieser 2 Wochen eingetreten sei. Du kannst nicht beweisen, dass der Schaden schon vor der Übernahme existierte.
Hast du vor dem Kauf nicht im Auto gesessen??? Dann hättest du die Dellen nämlich sehen müssen.
Hab mit dem Verkäufer gesprochen.. Ihm ist bekannt dass der Wagen Hagelschaden hatte und auf dem Vertrag steht auch nichts davon.. Es sind viele kleine dellen, man muss wirklich genau hinschauen ( silbernes Auto ).. Auf jeden Fall meinte er dass ich am Dienstag vorbei kommen soll, dann ist der Boss auch da.. Was meint ihr , kann ich den auf Preis Minderung hinweisen ?
Erstens ist Hagelschaden kein Unfall und zweitens ist das kein versteckter Mangel, sondern ein offener, den man normalerweise beim ersten "genauen Blick" erkennen muss. Nach dem das Unwetter war, wirst Du Pech haben, eine Reklamation durchzubekommen.
Da wird sich der Händler wohl weigern. Einen Hagelschaden nach 2 Wochen erst zu Sehen, glaubt vermutlich auch kein Richter. Hast Du dir den Wagen nicht angeschaut?