Darf man mit einem Unfallwagen weiterfahren?
Hallo zusammen,
vor einiger Zeit hatte ich einen Verkehrsunfall (unverschuldet). Bei meinem Auto ist der rechte Kotflügel kaputt, sowie der Blinker. Der Scheinwerfer geht allerdings noch, allerdings sieht es von vorne so aus als wäre nur das Standlicht an (da das "Glas" des Scheinwerfers kaputt ist).
Meine Frage ist nun........darf ich den Wagen noch weiter im Straßenverkehr benutzen und bin weiterhin versichert?
9 Antworten
Wenn Beleuchtung und Blinker nicht funktionieren, nein, allerhöchstens zur nächsten Werkstatt !!!
versichert bist du, allerdings kassierst du bußgelder für das nicht eingestelltes licht und den defekten blinker. Und bei einem weiteren Unfall kannst du Teilschuld oder eine höhere Teilschuld bekommen, falls die Beleuchten vorne bei dem Unfall eine rolle gespielt hat. Also ab in die Werkstatt und mindestens licht und blinder reparieren lassen. Außerdem ist es deine eigene sicherheit, wenn die leute dich sehen und wissen in welche richtung du fahren willst.
Nein, darfst du nicht - wenn die Beleuchtungsanlagen nicht richtig funktionieren, ist das Auto nicht verkehrssicher und bei einem Unfall (weil z.B. ein entgegenkommendes Fahrzeug nicht gesehen hat, dass du blinkst und dir reinfährt,) musst du die Kosten tragen!
Wenn die Beleuchtung nicht in Ordnung ist, darfst du nur bis zur nächsten Werkstatt.
Ein verbeulter Kotflügel ist kein Problem. Aber z.B. ein defekter Blinker ist Ursache eines erneuten Unfalles dann ist automatisch eine Mitschuld gegeben. Das unabhängig von Bussgeld usw.