Darf ich nach eienen autounfall nach hause fahren?
Ab wann muss man einen gutachter nach einen unfall haben??? Wenn man z.b. einen Auffahrunfall hatte aber das auto noch fahrbereit ist darf man dann selber nach hause fahren??? Und wann muss man einen gutachter haben???
5 Antworten
Wenn es fahrbereit ist (dazu sagt oft die Polizei was, die ja hoffentlich da war) kannst du ohne Probleme nach Hause fahren... Außerdem hast ja den Unfallbericht von der Polizei dabei... Ein Gutachter wird dann eingesetzt, wenn es um die Schadensregulierung durch die Versicherung geht... Der Gutachter schaut sich das Auto an und macht eine Auflistung mit Fotos, was alles durch den Unfall kaputt ging und ersetzt werden muss, samt Arbeitsleistung. Das geht dann alles an die Versicherung und erteilt eine Reparaturfreigabe oder eben nicht, wenn etwas nicht stimmt...
Bei mir war es so, dass der Unfallgegner, den Unfall, seiner Versicherung nicht gemeldet hat! Er war aber Schuld!!! Ich habe über 4 Wochen auf eine Reparaturfreigabe gewartet und musst in der Zeit einen Ersatzwagen nehmen, da das Auto nicht fahrbereit war... Dank des Unfallberichtes habe ich aber die Freigabe bekommen, da ich dann mit dem Anwalt gedroht hab und die Versicherung doch mal den Bericht angefordert hat!!! Beim Wildunfall ist es auch besser die Polizei zu holen, auch wenn der Schaden äußerlich gering ist aber oft ist unter der Front noch mehr kaputt, was man nicht sieht. Genau wie beim Auffahrunfall! Ihr seid kein Gutachter! Aber wenn ihr auf euren Schaden sitzen bleiben und Probleme haben wollt, dann könnt ihr es auch ohne Rennleitung machen... Ein Arbeitskollege hatte auch mal nen kleinen Parkunfall, beide waren sich einig und alles schien gut aber auf einmal änderte der andere die Meinung und forderte über 2.500€ für die Reparatur, obwohl er Schuld war... Dann steht Aussage gegen Aussage... Also überlegt selbst, was ihr tut!! ;D
"(dazu sagt oft die Polizei was, die ja hoffentlich da war)"
wieso sollte sie hoffentlich da gewesen sein? Wenn es nur ein kleiner Auffahrunfall war, keiner abhaut und sich die Unfallgegner einig über den Verlauf des Unfalls sind....dann ist eine Polizei unnötig.
Die würden sich bedanken, wenn sie bei jedem kleinen Rempler gerufen werden.
Nein, musst du nicht. Wenn aber eine Versicherung dein Schaden bezahlen soll, wirst du nicht drum herum kommen... Manche Werkstätten machen das Gutachten selbst und manch andere haben einem externen Gutachter, der dann für diese Werkstatt ein Gutachten erstellt. Manche Versicherungen schicken auch ihr "eigenen" Gutachter... Naja soweit dazu... Ich weiß ja nicht was genau passiert ist und wer Schuld ist aber wenn du zum Beispiel den Schaden verursacht hast, wird dein Unfallgegner in die Werkstatt fahren und ein Gutachten erstellen lassen, welches dann an deine Versicherung geschickt wird... Bei eindeutiger Schuldzuweisung, wird meist auch eine Abtretungserklärung gemacht, wo alle Kosten (Reparatur + Ersatzwagen oder Ausfallgeld + Wertminderung) der gegnerischen Versicherung als Haftpflichtschaden in Rechnung gestellt wird. Das heist, der Geschädigte zahlt nichts im Vorraus, was er sich später von der Versicherung zurück holen müsste... Denn schlimmsten Falls, bleibt man als Geschädigter auf den Kosten sitzen, obwohl die Schuld eindeutig war....
muss ich einen gutachter einschalten???
Wenn Du den Unfall verursacht hast und Deinen eigenen schaden selber zahlen mußt, brauchst DU keinen Gutachter.
Wenn Du Vollkasko versichert bist und Deine eigene Versicherung den Schaden bezahlen muß, schickt die Versicherung einen Gutachter, den kannst Du auch nicht selbst wählen.
Wenn der Gegner der Unfallverursacher war, dann bist Du der Geschädigte und das ist dann ein Haftpflichtschadenfall. dabei hast Du die freie Wahl einer Gutachters und brauchst nicht den Gutachter der gegenerischen Versicherung zu akzeptieren (solltest Du auch nicht tun, der rechner ggf "für" die Versicherung)
Ob ein Gutachter beauftragt wird oder eine Kostenvoranschlag einer Werkstatt reicht, entscheidet die vermutete Schadenhöhe. Es gibt eine Bagatellgrenze von 750 EUR. Aber jeder Rempler an einem lackierten Stoßfänger liegt mit Lackierkosten darüber.
Wenn der Schaden vor Ort so ist, daß die wesentlichen Dinge die die Verkehrssciehrheit beeiträchtigen noch funktionieren, kannst Du selbst fahren.
Licht und Bremsen Lenkung müssen funktionieren, es dürfen keine scharfkantigen Dinge die anderen gefährden.
I.d.R. sagen das aber die Polizisten vor Ort und eigentlich sind solche Schäden dann auch eindeutig.
Hallo!
Deine Frage beinhaltet eigentlich zwei Fragen, die miteinander nur sehr schwach verknüpft sind, wenn überhaupt: Die Frage des Gutachters und die Frage des Unfallautos.
Unfallauto
Du kannst mit einem Unfallauto noch fahren, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
- Fahrfähig = fahrbereit
- Verkehrstüchtig, heisst, alle sicherheits- und verkehrsrelevanten Teile müssen noch in Ordung und funktionsfähig sein.
Ein Beispiel: Hast du einen Blechschaden seitlich in einer Türe, wird das Fahren kein Problem sein. Hast du einen Heckunfall und die Rücklichter sind betroffen und defekt, darfst du mit diesem Auto nicht mehr fahren (obwohl zB noch fahrfähig).
Gutachter
- Gutachter brauchst du so gut wie nie bestellen, da Gutachter gestellt werden.
- Es gibt nur den Fall, wo du als Geschädigter mit dem Ergebnis eines gestellten Gutachters nicht einverstanden bist und ein Gegengutachten anfertigen lässt.
- Aber sollte es dann auch zu keiner Einigung kommen, wird ein Schiedsgericht zu Hilfe genommen, dass aber idR die ersten beiden Gutachten nicht anerkennt und ein eigenes (drittes) Gutachten, von einem durch das Gericht bestellten Gutachter anfertigen lässt.
Also kannst du dir deines idR auch ersparen.
Und generell: Gutachten werden niemals an der Unfallstelle erstellt, sondern an Hand von Unfallaufzeichnungen und dem Schadensbild der Unfallfahrzeuge im Nachhinein. Deshalb ist eine gute und aussagekräftige Dokumentation der Unfallstelle sehr wichtig.
- Bei polizeilicher Aufnahme des Unfalls entscheidet idR die Polizei, welches Fahrzeug noch aus eigener Kraft fahren darf.
LG Bernd
solange dein wagen noch uneingeschränkt fahrbereit ist und durch die heimfahrt keine weiteren schädigungen zu erwarten sind kann man durchaus noch fahren zumindest nach hause wenns nicht zu weit ist..
Wenn ein anderer den unfall verschuldet hat den wagen bis zum Gutachten stehen lassen oder direkt zum Gutachter ( bzw wenn bei einer Prüfstelle ) hinfahren wenns möglich ist. Das beschleunigt die ganze abwiklung etwas ... aber eben nur bei fremdverschulden.. Joachim
Zum Gutachter kann ich nicht viel sagen, daher halte ich mich da zurück.
Mein Bruder dürfte allerdings nach seinem Unfall auch mit dem Auto noch nach Hause fahren, es war noch fahrbereit.
Nach einem Auffahrunfall ist das Auto ja meist auch noch fahrbereit, daher dürfte die Fahrt nach Hause kein Problem sein.
LG ToflixGamer
Das weiß ich ja nicht, daher habe ich ja zu dem Thema eigentlich nichts geschrieben.
Soweit ich das aber jetzt aus Google herauslesen habe können, ist ein Gutachter dafür sinnvoll, um Beweissicherung bei einem Unfall zu machen. Dies kann dann z. B. der "gegnerischen" Versicherung so gemeldet werden, damit der Schaden bezahlt wird.
wenn man z.b. ein nicht eingetragenes teil am auto hat und einen unfall baut hat man ja 100% schuld da keine zulassung auf öffentlichen straßen mehr besteht
Das ist Quatsch !
Wenn diese Änderung nicht unfallursächlich ist, ist das vollkommenirrelevant.
Wenn Du im Halteverbot parkst und jemand fährt in dieses geparkte Auto, hat der trotzdem die Schuld, auch wenn Du da nicht parken durftest.
ok und wozu iat ein gutachter dann gut??? wenn man z.b. ein nicht eingetragenes teil am auto hat und einen unfall baut hat man ja 100% schuld da keine zulassung auf öffentlichen straßen mehr besteht. aber ab wann wird ein gutachter eingeschaltet???