Jobcenter reagiert nicht / zahlt kein Geld obwohl alle Papiere in Ordnung sind. Was tun?
Hallo Zusammen!
Habe Mitte Juli einen Weiterbewilligungsantrag gestellt (Bearbeitungszeit 2 Wochen). nach 2 Wochen bekomme ich ein Brief dass ich Bafög-Bescheid vom Vorher nachreichen soll, nach noch 3 wochen sollte ich Zeugnis schicken, nach 2 wochen später schriftlich vom Bafög-amt dass ich kein Anspruch auf Bafög mehr habe. das letzte habe ich Mitte September nachgereicht. seitdem keine Briefe mehr, aber auch keine Reaktion von denen.
Abgesehen davon dass es mit Nachreichen zu lange gedauert hat, sagen Telefonisten dort "hmm ich weiss es nicht warum das noch nicht bearbeitet wurde, gebe ich weiter...". Auf die Frage "was kann ich tun damit es endlich mal klappt" sagen sie "warten" und "vorbeizukommen lohnt sich nicht".
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was kann man machen damit es schneller geht? Der Vermieter hat im August noch einen Vollstreckungsbescheid beantragt und droht jetzt mit Kündigung, genauso schlecht sieht es mit Krankenkasse, Strom/Gas usw aus.
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was kann ich machen wenn ich von meinem Vermieter gekündigt werde?
Kein Geld, kein Job (für meinen Job muss ich noch Weiterbildung machen, was Jobcenter bezahlen wollte (1200euronen, 1 Monat, Geld als Ex-Azubi habe ich nicht). ohne diese habe ich 0,1% Chance was zu finden, überall steht dass diese Weiterbildung vorhanden sein muss). Bitte um die Hilfe, bin zum 2ten Mal bei dem JObcenter und kenne mich absolut nicht aus, im Internet kann ich kaum was finden (((((((((((((
Danke im Voraus
5 Antworten
Ich stände dort sofort auf der Matte. Nimm auch sämtliche Vollstreckungsbescheide usw. mit. Wenn du dort nur anrufst, landest du in einer Hotline, wo die Leute keine Ahnung haben und dich vielleicht auch abwimmeln sollen.
Parallel könntest du es mit einer Untätigkeitsklage gegen das JobCenter versuchen, am besten mit Anwalt. Hierfür kannst du Prozesskostenhilfe beantragen, oder der Anwalt tut es für dich.
Sozialgerichtliche Untätigkeitsklage Im Sozialrecht ist § 88 SGG einschlägig. Die Frist beträgt sechs Monate für den Bescheid und drei Monate für den Widerspruchsbescheid, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Miete nicht mehr bezahlt werden kann oder keine Mittel zur Ernährung zur Verfügung stehen.
Als Rechtsschutz kann auch eine einstweilige Anordnung in Betracht kommen (Antrag beim Sozialgericht), wenn der zur Zahlung Verpflichtete die Auszahlung bewusst verzögert oder verhindert und nur 66 bis 90 Prozent der Regelleistung oder weniger für die Bedarfsgemeinschaft aktuell zur Verfügung stehen.
Hallo,
oft können Arbeitslosenberatungsstellen vor Ort weiterhelfen.
Gruß
RHW
Wenn ich Probleme habe mit dem Jobcenter gehe ich gleich zum Anwalt. Manchmal werden die schon ganz Flott wenn die einen Brief bekommen vom Rechtsanwalt und wenn das nichts bringt gibts das Sozialgericht.
In so einem Fall geht man persönlich hin .... und erst wieder weg, wen man zumindest eine Barzahlung hat ....
Geh mit einem Beistand zum Jobcenter (dazu gleich mehr).
Bitte hole Dir Rat von einer Sozialberatung - google so und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls Deiner klein ist). - Dir werden so Beratungsstellen wie die Caritas, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gezeigt. Vereinbare dort einen Beratungstermin.
Und lies meine Hinweise:
Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger bearbeitet.
Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.
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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.
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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):
- (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
Ämterlotsen
Behördenlotsen
Behördenbegleiter
Hartz IV Mitläufer
Hartz IV Gegenwind e.V.
Wir gehen mit org
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
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Und google mit
legitimation eines beistands pdf
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.
Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.
Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.
Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall sehr empfehlenswert.