KfW Darlehen nach 10 Jahren Zinsfestschreibung rückzahlbar?
Hallo! Ich habe zwei Darlehen für die Finanzierung meiner Eigentumswohnung laufen. a) Sparkasse (wird zum 30.11.2010 über einen angesparten LBS-Bausparvertrag abgelöst) im 1. Rang (5,95 % Zinsen) b) KfW (Ende der 10-jährigen Zinsfestschreibungsphase zum 31.3.2011) 5,6 % Zinsen im 2. Rang.
Kann man ein KfW Darlehen (welches 30 Jahre läuft) nach 10 Jahren kündigen? Fällt dann eine Vorfälligkeitsentschädigung an? Oder kann man gar nicht kündigen?
Danke.
5 Antworten
nach Ende der Zinsbindung kann jedes Darlehen kostenfrei gekündigt werden. Für Verträge mit einer Bindung von mehr als 10 Jahren besteht auch ein außerordentliches Kündigungsrecht. Ich würde an Deiner Stelle lieber das Geld aus dem Bausparer herausnehmen und in die Tilgung einbezahlen - der Zinssatz passt nicht zum aktuellen Zinsniveau. Ein neuer Kredit wird also viel preiswerter. Aber Vorsicht bei der LBS, die sind da oftmals stur und möchten natürlich lieber ihr teures Darlehen verkaufen und da noch 1,5 Prozent zusätzliche Abschlussprovision berechnen.
Doch, soviel ich weiß, ist es nach Ablauf der Festschreibung rückzahlbar. Da muß nämlich sowieso eine Neuvereinbarung getroffen werden (Zinssatzänderung, etc.) Müsste auch so im Vertrag stehen, frage deine Hausbank.
Ich habe auch erst kürzlich so ein KFW-Darlehen abgelöst (in gleicher Situation)
Im Merkblatt http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Service/KfW-Formul26/Merkblaetter/Bauen_Wohnen_Energie_sparen/KfW-Wohneigentumsprogramm.jsp zum Wohneigentumsprogramm 124 heißt es:
"Wie erfolgt die Tilgung?
Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in vierteljährlichen Annuitäten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten.
Während der Zinsbindungsfrist ist grundsätzlich eine vorzeitige Tilgung der Darlehen ausgeschlossen. Im Einzelfall ist nach Absprache mit der KfW eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kreditbetrages gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt."
Daraus folgt ein 1-monatiges Kündigungsrecht zum Ende der Zinsbindungsfrist aufgrund von § 489 Abs. 1 Ziff. 1 BGB.
Bezüglich einer Prolongation heißt es im Merkblatt: "... vor Ablauf der Zinsbindungsfrist unterbreitet die KfW der durchleitenden Bank ein Prolongationsangebot ...".
Dieser Prolongationszinssatz der KfW ist heute noch nicht bekannt. Hingegen könnte man bereits heute am freien Markt nach einem Forwarddarlehn suchen, mit dem der Zinssatz bereits heute für eine weitere Zinsbindungsperiode von x Jahren fixiert wird.
Ein KfW-Darlehen kann man, wie jedes andere Bankdarlehen, nach Ende der Zinsbindung zurückzahlen - hier also nach 10 Jahren zum 31.3.2011. Man kann auch das Darlehen auf eine andere Bank umschulden, alles kein Problem. Vorfälligkeitsentschädigung wird nur fällig, wenn man ein Darlehen innerhalb der Zinsbindungsfrist kündigen möchte. Die Laufzeit von 30 Jahren beim KfW-Kredit hat lediglich mit der Tilgung zu tun, d.h. das Darlehen ist so ausgerichtet, daß es nach 30 Jahren vollständig getilgt ist.
Hallo, stimme dem Hypotheken-Team uneingeschränkt zu, allerdings erst mal Angebot der KfW einholen!! Dann vielleicht teilablösen oder umschulden, z.B. über Spsrda oder einfach mal "echte" unabhängige Finanzberater fragen, die haben meist noch mehr "Pfeile im Köcher"
Grüße K.H.R. der Bassbanker