Keine Übernahme nach der Ausbildung - Formulierung negativ?
Frau Fleissig hat die Abschlussprüfung mit gutem Erfolg bestanden. Wir bedauern es sehr, dass uns betriebsbedingt in diesem Jahr keine Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis möglich ist und danken Frau Fleissig für die gute und angenehme Zusammenarbeit während der Ausbildungszeit (Beispiel)
Wie wird diese -Nichtübernahme- vom neuen AG wahrgenommen?
4 Antworten
Es besteht nunmal keine Garantie, dass man jeden Azubi übernehmen kann. Manche brauchen dann halt keine Vollzeitkraft. Das ist ne sachliche Angabe.
Das ist eine sachliche und nachvollziehbare Begründung.
Allerdings lassen sich daraus keinerlei Rückschlüsse auf das Zeugnis an sich ziehen. Wenn du eine Einschätzung deines Zeugnisses haben willst, musst du es schon vollständig (von der Überschrift bis zum Ausstellungsdatum) hier einstellen.
In diesem Satz ist alles OK. Folgt noch ein Satz mit Zukunfts- und Erfolgswünschen?
Das ist ein ganz normaler Satz, ohne versteckte Hinweise. Das ist eine nachvollziehbare Begründung, warum man eine Azubi nicht übernehmen kann.
Also ich würde mal sagen dass da nichts negatives drin steht.
Das Zeugnis ist insgesamt ein „gut”.
Und halt die Sache mit der Nichtübernahme. Mein alter AG hat das so ähnlich formuliert, also mit betriebsbedingt und so.
Hat also keine negative Auswirkung auf das gesamte Zeugnis oder?