Habe ich Anspruch auf meinen Lohn wenn ich keine schriftliche Kündigung bekommen habe?
Hallo zusammen. ich habe da ein Problem höffe Ihr könnt mir das vlt. weiterhelfen. Also ich würde vor ca. 6 Wochen bis jetzt ohne Grund gekündigt das ganze aber müdlich. Ich habe meinem ehm. Arbeitgeben mehrfach darauf hingewisen mir eine Schriftliche Kündiung zu schicken da mich mich sonst nicht Arbeitslos melden kann. Das würde bis zum heutigen Tag ignorier. also bis heute morgen noch keine Kündignung erhalten. Meine Frage wäre jetzt habe ich solange ich keine Schrifliche Kündignung haben ein recht auf meinen Lohn? Hoffe Ihr könnt mir da weiter helfen!
Lg M.V
8 Antworten
Du bist nach wie vor in einem Arbeitsverhältnis und kannst den Lohn nachfordern.
Die Kündigung bedarf nach der Neufassung des am 1.5.2000 in Kraft getretenen § 623 BGB zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Es handelt sich dabei um eine zwingende Formvorschrift mit der Folge, dass die Nichteinhaltung der Schriftform zur Unwirksamkeit der Kündigung führt. Eine mündliche Kündigung führt demnach nicht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Obgleich die schriftliche Form seit der Neueinführung des § 126 III BGB durch die elektronische Form ersetzt werden kann, ist dies für die Kündigung nicht möglich. Insoweit regelt § 623 BGB eine Ausnahme; eine Kündigung per eMail ist demnach also auch nicht wirksam.
Zur Durchsetzung Deiner Ansprüche solltest Du auf jedem Fall einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren. Der kann dann die ansprüche für Dich durchsetzen.
Ich habe da auch ein kleines Problem. Undzwar bin ich seit dem 1.2 krankgeschrieben fortlaufend. Habe jetzt am 9.3 meine lohnabrechnung bekommen und die meldebescheinigung zur Sozialversicherung, aus der man entnehmen konnte das ich wohl gekündigt bin.auch nur weil drin stand , ABMELDUNG WEGEN ENDE DER ARBEITSBESCHÄFTIGUNG. Was jetzt mein Problem ist ich habe meinen Chef angerufen und er sagte mir das ich seit dem 29.2 gekündigt bin habe aber keine schriftliche oder mündliche kündigung erhalten.
Mir wurde gesagt das ich ein Schriftstück aufsetzen soll mit einer Frist von 1.Woche um mich wieder anzumelden. Also in welcher Form setze ich dieses Schriftstück auf und wie verfahre ich weiter? ? Danke für eure hilfe
Nein hast du nicht, auch mündlich ist das rechtskräftig. Andersherum bestehen ja Arbeitnehmer auch gerne darauf, dass mündliche Zusagen gelten, also warum sollte es in diesem Falle anders ausgelegt werden? ;-)
Natürlich ist die Kündigung nicht rechtskräftig. Bitte erst informieren, dann posten. Siehe meinen Beitrag.
Das ist falsch, eine Kündigung im Arbeitswesen muss schriftlich vorgenommen werden.
Solange er nicht schrifltich gekündigt hat, bist du quasi nicht gekündigt, denn eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Siehe § 623 BGB. Teile das deinem Chef mit und sage ihm, dass er dir noch Lohn schuldet. Im Übrigen läuft die Kündigungsfrist auch erst ab dem Datum, ab dem sie in Schriftform vorliegt.
Ein Lohnanspruch besteht alerdings nicht, wenn der Arbeitnehmer der Arbeit einfach fern bleibt, ohne freigestellt oder arbeitsunfaehig zu sein.
Die muendliche Kuendigung hat das Arbeitsverhaeltnis nicht beendet, weil eine wirksame Kuendigung nur schriftlich erfolgen kann.
Wenn du also weiter gearbeitet oder zumindest deine Arbeitsleistung nachweisbar angeboten hast, hast du natuerlich einen Lohnanspruch. Solltest du aber einfach nicht mehr hingegangen sein (ohne dass es eine nachweisbare Freistellung gab), dann hast du natuerlich keinen Lohnanspruch.