keine Pause möglich
Ich arbeite in einer Bäckerei als Verkäuferin, die Besetzung ist 1/1. D,h, die Kollegin und ich wechseln uns in den Schichten (07-13 Uhr / 13-20 Uhr) regelmäßig ab. In der jeweiligen Schichtzeit sind keine Pausen möglich,da ich ja alleine bin und den Laden ja nicht alleine lassen kann. Außerdem kommen ja ständig Kunden. Bis vor kurzem war es so,daß ein höherer Mitarbeiter in der Verwaltung der Bäckerei diese sog. "Verstöße" gg. das Arbeitsrecht aus der Lohnberechnung herausgenommen hat,da bei uns ja keine Pausen möglich sind (dies betrifft übrigens mehrere "kleinere" Läden der gleichen Bäckerei, in welchen ebenfalls nur 2 Verkäuferinnen im Wechsel arbeiten. Dieser Mitarbeiter ist nun seit 3 Monaten nicht mehr in der Firma... Bei der letzten Gehaltsabrechnung habe ich dann festgestellt, daß mir diese Pausen -die ich nach dem Arbeitsrecht machen muß,tatsächlich aber nicht machen kann- im Stundenverzeichnis abgezogen, also nicht bezahlt werden. Bei einer Arbeitszeit Mo-Sa und jeden Tag 30 Minuen kommt da schon einiges zusammen.
Meine Frage: Gibt es für solche Fälle (läden,vielleicht sogar speziell Bäckereien), in welchen nur eine einzige Verkäuferin zur Verfügung steht, eine Ausnahmeregelung bezüglich der Arbeits-Pausen? Wenn ja,wo steht das? Zur Info, Auskunft des Betriebsrates: "Hmm...ja......hmmm...mal schauen...hmm"... Das war vor 3 Wochen,nachdem ich das erste Mal den Stundenabzug festgestellt hatte. Seither ist Funkstille... Von der Gehalts-Verwaltung kam nur "...das ist so,ist im Gesetz so vorgeschrieben,ob sie die Pause nun machen oder nicht".... ????
Ich bin jetzt seit fast 15 Jahren in der Firma,aber so etwas ist früher nicht passiert. Nur...die Firma zu verlassen würde quasi Dauerarbeitslosigkeit bedeuten, denn mit meinen 52 Jahren woanders neu anzufangen...ich weiß nicht...
Vielleicht kann mir ja jemand helfen,hat vielleicht selbst soetwas schon erlebt oder kennt die entsprechenden Gesetzestexte,die ich dann der Personalverwaltung vorhalten kann.
Vielen Dank im Vorraus
A.Metzger
2 Antworten
Was machst Du eigentlich, wenn Du mal zur Toilette musst? :-O
Diese Frage wurde in einem anderen Thread (in ähnlichem Zusammenhang) schon einmal gestellt. Ich hatte dort dazu geraten, ein selbst gemaltes Schild (z.B. "Komme gleich wieder!") an die Tür zu hängen und vorübergehend abzuschließen. Vielleicht beschwert sich mal eine Kunde und es wird irgendwie geregelt. Aber das ist ein anderes Thema...
Nun zu den sog. "Zwangspausen", die auch in der Lohn- und Gehaltsabrechnung bzw. in irgendwelchen Zeiterfassungsprotokollen auftauchen. Hier hat das Unternehmen grundsätzlich Recht - diese Pausen sind gemäß ==> § 4 Arbeitszeitgestz (ArbZG) vorgeschrieben und müssen gewährt und genommen werden. Das bedeutet, dass sich die zweite Schicht (13:00 - 20:00 Uhr) um genau diese 30 Minuten verlängert. Das heißt 7 Stunden Arbeit zuzüglich 30 Minuten Pause = 7 1/2 Stunden Anwesenheit. Die erste Schicht kann pausenfrei bleiben, da sie 6 Stunden nicht überschreitet. Allerdings müssten hier die "Rüstzeiten" darin enthalten sein - vom Auf- bis zum Abschließen des Ladens. Insgesamt käme man dann auf eine vertraglich geschuldete Arbeitszeit in Höhe von 39,00 Wochenstunden.
Eine Ausnahmeregelung für diese Branche existiert nicht. Es ist allein auf das ArbZG abzustellen. Soweit die gesetzliche Regelung.
Ich kann sowohl dem Unternehmen als auch Dir nur dringend empfehlen, die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen auch einzuhalten, um z.B. im Falle eines Arbeitsunfalls keine zusätzlichen Schwierigkeiten zu bekommen. Gruß Nightstick
Das ist wahrscheinlich ein BR, der zu allem "Ja, lieber Chef" sagt, dafür in Ruhe gelassen und/oder ab und zu mal zu irgendetwas eingeladen wird.
Jedenfalls äußerst schwach... :-((
Euer Betriebsrat sollte sich das Arbeitszeitgesetz anschauen und den Chef auffordern, eine Lösung zu finden. Dafür hat der BR auch Kündigungsschutz und ist gewählt worden.
Wenn es im Gesetz so vorgeschrieben ist (und das ist es auch) dann muß Dir eine Möglichkeit zur Pause gewährt werden. Das ist jetzt aber kein Argument was Du dem Chef anbringen sollst sondern eben der BR.
Was ist denn das für ein Betriebsrat? Der müsste das sofort wissen (es sei denn, er ist erst ein paar Tage im Amt). Wofür braucht der drei Wochen und mehr? Das Arbeitszeitgesetz, incl. Pausenregelung, ist so ziemlich eines der ersten und wichtigsten Dinge die ein Betriebsrat lernt und wissen muss.
Sag Deinem Betriebsrat mal dass er bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen ein Mitbestimmungsrecht hat. Er soll sich mal das Betriebsverfassungsgesetz § 87, Abs. 1, Punkt 2 durchlesen und anschließend eine Schulung machen