keine hausordnung erhalten....

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Dieser § 18 in deinem MV erwähnt zwar 3 Dokumente, die aber nicht an dich übergeben wurden oder nicht als Urkunde die Unterschrift des Vermieters tragen. 1. Die Hausordnung ist dann Bestandteil des Mietvertrages, wenn sie entweder von beiden Parteien mit unterschrieben und dem Mieter als separates Dokument ausgehändigt wurde oder an den Mietvertrag angeheftet mit weiter nummerierter Seitenzahl vor der Unterschriftsleistung platziert wurde. Ein loser Zettel ohne Unterschrift wird nicht anerkannt. 2. Die Betriebskostenaufstellung muss zwingend wie die Hausordnung behandelt werden oder es wird auf die 2. BKVO im MV verwiesen als Grundlage der jährlichen Abrechnung. 3. Das Übergabeprotokoll muss unterschriftlich von beiden Parteien anerkannt sein. Falls eine Unterschrift fehlt, muss dieses Protokoll als einseitiges Feststellungsprotokoll unter Nennung von Zeugen bewertet werden, und das ist nicht Bestandteil des Mietvertrages.

RedTigerchen 
Beitragsersteller
 30.09.2012, 23:23

also versteh ich das richtig, da ich diese dokumente nicht so erhalten habe wie ich sie hätte erhalten sollen... sind sie nicht relevant und ungültig ? (falls der vermieter nun irgend etwas vorzaubern würde,unterschrieben habe ich nichts)

bezüglich der betriebskostenaufstellung steht nur folgendes im mietvertrag: neben der miete trägt der mieter die betriebskosten i.S.d betriebskostenverordnung (Betr. KV s. Anlage 1) und dann sind einige betriebskosten aufgelistet... was bedeutet das nun für mich.. darf er nur die kosten abrechnen die auch im einzelnen im vertrag aufgeführt sind? auf diese 2.BKVO wird niergends hingewisen...

Gerhart  01.10.2012, 09:50
@RedTigerchen

Alle Aufgaben, die die Hausordnung für dich als Mieter festlegt, sind ungültig und du musst diesen Weisungen nicht folgen. Die Betriebskosten können nicht wahlweise dem §2 der BetrKV folgen oder im einzelne aufgelistet werden, weil im besagten § die BK wahlweise aufgeführt sind. Zutreffendes muss der Vermieter schon festlegen. Drucke dir die BetrKV einfach mal aus und vergleiche sie mit deinen § im Mietvertrag.

Normalerweise steht sowas auch im Mietvertrag, bei uns jedenfalls, dann hängt im Haus, meistens im Hauseingan, Treppenhaus oder Flur, wo es jeder sehen kann, eine extra Hausaordnung oder einen Putzplan, wenn mehrere Mieter sind gibt es immer einen Putzplan, wenn die Mieter selber putzen müssen, in vielen Mietshäusern gibt es aber auch eine Reinigungsfirma, die das Treppenhaus putzt, die würden das regelmässig machen, das müsstest Duaber schon gesehen haben. Wenn Du immer putzt, lachen die andern natürlich, schau Dich mal im Haus um, ob nicht irgendwo eine Hausordnung inkl. Putzplan aufhehängt ist und schau den Mietvertrag gut an, das kann auch mal beim Kleingedruckten stehen, sowas muss im Mietvertrag festgehalten sein und auch zusätzlich im Haus einen Plan oder sowas hängen, wenn Du nichts findest, müsstest Du auch nicht putzen, die kommen dann schon aufdich zu, wenn Du das machen müsstest! Gibt es denn einen Hausmeister, macht der das vllt. es ist überall wieder anders und in kleinen Mietshäusern machen das auch meistens die Mieter! L.G.Elizza

Es gilt normalerweise die Hausordnung, die zu dem Zeitpunkt gültig war, zu dem der Vertrag geschlossen wurde. Wenn das nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, kann man den Mieter nicht einseitig zur Einhaltung einer anderen Hausordnung verpflichten.

Rückseite unten rechts - steht da eine Version oder ein Druckdatum des Vertrages? Darüber kann man das ggf. rekonstruieren. Von welchem Verlag ist der Vertrag?

RedTigerchen 
Beitragsersteller
 30.09.2012, 20:04

naja... das problem ist, der vertrag ist kein standartdruck. der wurde am pc selber zusammen gebastelt. haben den schon vom mieterschutzbund prüfen lassen.. ich sags mal vorsichtig.. der mietvertrag hat ansich schon zich ungültige klauseln.... nur an diesen zusatz hab ich damals nicht gedacht gehabt.... also kann man da rein gar nichts nachvollziehen..

ParanoidFerret  30.09.2012, 20:18
@RedTigerchen

Tja ... dann seid ihr möglicherweise bei den Wurzeln angekommen.

Die Reinigung der gemeinschaftlich genutzten Flächen ist grundsätzlich Aufgabe des Vermieters. Andere Regelungen müssen im Mietvertrag vereinbart werden.

Er kann Reinigungskosten umlegen, wenn das vereinbart ist - ist es aber nicht.

Hausordnung nicht ausgehändigt - also nicht wirksam in den Vertrag eingeschlossen. Er kann einen Reinigungsplan aufstellen, wenn das vereinbart ist - ist es aber nicht.

ParanoidFerret  30.09.2012, 20:29
@ParanoidFerret

Warum gibt's keine Edit-Funktion? Man muss die Hausordnung nicht zwingend aushändigen, aber du musstest Gelegenheit haben, die zur Kenntnis zu nehmen. Ein ausdrücklicher Hinweis darauf hätte spätestens bei Einzug erfolgen müssen.

Gerhart  30.09.2012, 22:50
@ParanoidFerret

Das ist ja mal was ganz Neues. Bei diesem Vorgehen kann der Vermieter jeden Tag eine andere Hausordnung erlassen und der Mieter muss nach dieser Pfeife tanzen.

RedTigerchen 
Beitragsersteller
 30.09.2012, 23:29
@Gerhart

na das hört sich doch mal gut an... also hab ich da was in der hand das ich hier nicht mehr alles allein machen muss... bzw. hab eben das gewisse papier nicht erhalten... entweder wird das gerecht geregelt oder ich lass meinen wischmopp mal stehen ... anderst gehts ja wohl nicht...

es sieht rechtlich so aus, dass er einfahc ne hausordnung in den schuppen hängt und du dich daran halten musst dann

das einzige ist, dass dich etwas schwieriger kündigen kann, wenn du gegen die hausordnung verstößt

das ist aber nur juristisch, hat keine bewandtnis, verstößt du permanent dagegen, kündigt er dich

RedTigerchen 
Beitragsersteller
 30.09.2012, 19:53

ja super, aber es kann ja nicht sein das ich trotzdem wieder allein putze und im winter alles vom schnee befreie und er sich auf irgend eine hausordnung berufen kann... vor allem wenn ich keine hausordnung habe und hier auch nichts hängt, oder mir nicht mitgeteilt wird wo was hängen könnte.. kann ja schlecht alles absuchen, vor allem nicht wenn ich die räume nicht betreten darf.

Haschpapi  30.09.2012, 19:57
@RedTigerchen

dann bitte ihn um eine hausordnung, schriftlich, und mach halt so lange nix

nein, die sollte schon "ausgewogen" sein die hausordnung

sonst würde sie gegen die guten sitten verstoßen, wenn einer da das ganze haus putzen soll, das wäre ja absolut unüblich und würde niemand von ausgehen

Gerhart  30.09.2012, 22:37
@Haschpapi

Haschpapi hat die Frage mit der Hausordnung zwar verstanden aber eine rechtswirksame Antwort nicht gegeben.

Jeder sollte einmal die Woche das Treppenhaus putzen und nicht nur du alleine.Sollte das nicht klappen kann der Vermieter eine Firma beauftragen und die Kosten muß er dann auf ALLE Mieter umlegen.

RedTigerchen 
Beitragsersteller
 30.09.2012, 19:51

im mietvertrag steht aber hausreinigung nicht als abrechenbare nebenkosten... da sind nur versicherungen, wasser, grundsteuer aufgeführt... dann darf er das doch gar nicht oder ?

ParanoidFerret  30.09.2012, 20:14
@RedTigerchen

nö - er kann nur umlegen, was im Vertrag vereinbart ist.