keine hausordnung erhalten....
hallo,
in meinem mietvertrag ist ein absatz :
§18 Anlage als Vertragsbestandteil 1. Betriebskostenverordnung VO 2. Hausordnung 3. Übergabeprotokoll
naja alles gut und schön, nur ich hab diese o.g anlagen nie erhalten.... das übergabeprotokoll liegt zwar handschriftlich vor, wurde aber vom VM nie unterschrieben. es wurde mit zeugen die vorhanden schäden aufgenommen und bilder davon gemacht..
aber ich hab jetzt ne frage wegen dieser hausordnung. wir wohnen hier im haus mit den eltern des VM. ich kümmer mich jeden wochen um das putzen des treppenhauses, hat mir bis dato auch nichts ausgemacht. jedoch hat sich das verhältniss so verschlechtert (aussagen wie , wir hätten eine waschmaschine im keller aufgestellt.. wir würden einfach werkzeug aus dem schuppen benutzten etc. pp) dies stimmt aber nicht !!! somit gibt es natürlich ärger mit dem VM, da er ja den eltern mehr glauben schenkt als uns... obwohl man eine aufstellung einer maschine ja wohl sehen würde... nur so am rande.. weiter ausführen möcht ich das hier jetzt auch nicht...
somit ist also nichts irgendwie und irgendwo geregelt wie es mit dem putzen des hausflures, außentreppe und weg aus sieht. ausgemacht war dahin gehende nichts, für mich war das einfach selbstverständlich sauber zu halten.. jedoch sehe ich unter solchen umständen nicht ein, den dreck von der anderen mietpartei weiterhin weg zu putzten...
wie sieht es denn in so einem falle rechtlich aus ??? muss ich überhaupt irgendwas putzen ??? auch wenn irgend eine standart hausordnung greifen würde, es ist ja niergends irgend etwas ausgeschrieben, wer was wann und wo...
6 Antworten
Dieser § 18 in deinem MV erwähnt zwar 3 Dokumente, die aber nicht an dich übergeben wurden oder nicht als Urkunde die Unterschrift des Vermieters tragen. 1. Die Hausordnung ist dann Bestandteil des Mietvertrages, wenn sie entweder von beiden Parteien mit unterschrieben und dem Mieter als separates Dokument ausgehändigt wurde oder an den Mietvertrag angeheftet mit weiter nummerierter Seitenzahl vor der Unterschriftsleistung platziert wurde. Ein loser Zettel ohne Unterschrift wird nicht anerkannt. 2. Die Betriebskostenaufstellung muss zwingend wie die Hausordnung behandelt werden oder es wird auf die 2. BKVO im MV verwiesen als Grundlage der jährlichen Abrechnung. 3. Das Übergabeprotokoll muss unterschriftlich von beiden Parteien anerkannt sein. Falls eine Unterschrift fehlt, muss dieses Protokoll als einseitiges Feststellungsprotokoll unter Nennung von Zeugen bewertet werden, und das ist nicht Bestandteil des Mietvertrages.
Alle Aufgaben, die die Hausordnung für dich als Mieter festlegt, sind ungültig und du musst diesen Weisungen nicht folgen. Die Betriebskosten können nicht wahlweise dem §2 der BetrKV folgen oder im einzelne aufgelistet werden, weil im besagten § die BK wahlweise aufgeführt sind. Zutreffendes muss der Vermieter schon festlegen. Drucke dir die BetrKV einfach mal aus und vergleiche sie mit deinen § im Mietvertrag.
Normalerweise steht sowas auch im Mietvertrag, bei uns jedenfalls, dann hängt im Haus, meistens im Hauseingan, Treppenhaus oder Flur, wo es jeder sehen kann, eine extra Hausaordnung oder einen Putzplan, wenn mehrere Mieter sind gibt es immer einen Putzplan, wenn die Mieter selber putzen müssen, in vielen Mietshäusern gibt es aber auch eine Reinigungsfirma, die das Treppenhaus putzt, die würden das regelmässig machen, das müsstest Duaber schon gesehen haben. Wenn Du immer putzt, lachen die andern natürlich, schau Dich mal im Haus um, ob nicht irgendwo eine Hausordnung inkl. Putzplan aufhehängt ist und schau den Mietvertrag gut an, das kann auch mal beim Kleingedruckten stehen, sowas muss im Mietvertrag festgehalten sein und auch zusätzlich im Haus einen Plan oder sowas hängen, wenn Du nichts findest, müsstest Du auch nicht putzen, die kommen dann schon aufdich zu, wenn Du das machen müsstest! Gibt es denn einen Hausmeister, macht der das vllt. es ist überall wieder anders und in kleinen Mietshäusern machen das auch meistens die Mieter! L.G.Elizza
Es gilt normalerweise die Hausordnung, die zu dem Zeitpunkt gültig war, zu dem der Vertrag geschlossen wurde. Wenn das nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, kann man den Mieter nicht einseitig zur Einhaltung einer anderen Hausordnung verpflichten.
Rückseite unten rechts - steht da eine Version oder ein Druckdatum des Vertrages? Darüber kann man das ggf. rekonstruieren. Von welchem Verlag ist der Vertrag?
naja... das problem ist, der vertrag ist kein standartdruck. der wurde am pc selber zusammen gebastelt. haben den schon vom mieterschutzbund prüfen lassen.. ich sags mal vorsichtig.. der mietvertrag hat ansich schon zich ungültige klauseln.... nur an diesen zusatz hab ich damals nicht gedacht gehabt.... also kann man da rein gar nichts nachvollziehen..
Tja ... dann seid ihr möglicherweise bei den Wurzeln angekommen.
Die Reinigung der gemeinschaftlich genutzten Flächen ist grundsätzlich Aufgabe des Vermieters. Andere Regelungen müssen im Mietvertrag vereinbart werden.
Er kann Reinigungskosten umlegen, wenn das vereinbart ist - ist es aber nicht.
Hausordnung nicht ausgehändigt - also nicht wirksam in den Vertrag eingeschlossen. Er kann einen Reinigungsplan aufstellen, wenn das vereinbart ist - ist es aber nicht.
Warum gibt's keine Edit-Funktion? Man muss die Hausordnung nicht zwingend aushändigen, aber du musstest Gelegenheit haben, die zur Kenntnis zu nehmen. Ein ausdrücklicher Hinweis darauf hätte spätestens bei Einzug erfolgen müssen.
Das ist ja mal was ganz Neues. Bei diesem Vorgehen kann der Vermieter jeden Tag eine andere Hausordnung erlassen und der Mieter muss nach dieser Pfeife tanzen.
na das hört sich doch mal gut an... also hab ich da was in der hand das ich hier nicht mehr alles allein machen muss... bzw. hab eben das gewisse papier nicht erhalten... entweder wird das gerecht geregelt oder ich lass meinen wischmopp mal stehen ... anderst gehts ja wohl nicht...
es sieht rechtlich so aus, dass er einfahc ne hausordnung in den schuppen hängt und du dich daran halten musst dann
das einzige ist, dass dich etwas schwieriger kündigen kann, wenn du gegen die hausordnung verstößt
das ist aber nur juristisch, hat keine bewandtnis, verstößt du permanent dagegen, kündigt er dich
ja super, aber es kann ja nicht sein das ich trotzdem wieder allein putze und im winter alles vom schnee befreie und er sich auf irgend eine hausordnung berufen kann... vor allem wenn ich keine hausordnung habe und hier auch nichts hängt, oder mir nicht mitgeteilt wird wo was hängen könnte.. kann ja schlecht alles absuchen, vor allem nicht wenn ich die räume nicht betreten darf.
dann bitte ihn um eine hausordnung, schriftlich, und mach halt so lange nix
nein, die sollte schon "ausgewogen" sein die hausordnung
sonst würde sie gegen die guten sitten verstoßen, wenn einer da das ganze haus putzen soll, das wäre ja absolut unüblich und würde niemand von ausgehen
Haschpapi hat die Frage mit der Hausordnung zwar verstanden aber eine rechtswirksame Antwort nicht gegeben.
Jeder sollte einmal die Woche das Treppenhaus putzen und nicht nur du alleine.Sollte das nicht klappen kann der Vermieter eine Firma beauftragen und die Kosten muß er dann auf ALLE Mieter umlegen.
im mietvertrag steht aber hausreinigung nicht als abrechenbare nebenkosten... da sind nur versicherungen, wasser, grundsteuer aufgeführt... dann darf er das doch gar nicht oder ?
nö - er kann nur umlegen, was im Vertrag vereinbart ist.
Hier hast du völlig Recht.
also versteh ich das richtig, da ich diese dokumente nicht so erhalten habe wie ich sie hätte erhalten sollen... sind sie nicht relevant und ungültig ? (falls der vermieter nun irgend etwas vorzaubern würde,unterschrieben habe ich nichts)
bezüglich der betriebskostenaufstellung steht nur folgendes im mietvertrag: neben der miete trägt der mieter die betriebskosten i.S.d betriebskostenverordnung (Betr. KV s. Anlage 1) und dann sind einige betriebskosten aufgelistet... was bedeutet das nun für mich.. darf er nur die kosten abrechnen die auch im einzelnen im vertrag aufgeführt sind? auf diese 2.BKVO wird niergends hingewisen...