Haustür offen - Mietmangel?
Hallo bei uns steht öfter am Tag die Hautür offen. Meistens merkt man das nur zufällig wenn man mal frei hat und mehrmals am Tag nach Hause kommt. Die Tür wird also in letzter Zeit nicht richtig zugezogen.
Kann ich das bei der Verwaltung anzeigen ? Liegt evtl ein Mietmangel vor ? Oder liegt kein Verstoss vor und ich muss mich damit zufrieden geben, das fast jederzeit Jemand ungestört von der Straße ins Haus marschieren kann ?
12 Antworten
Selbstverständlich ist eine offene Haustür ein Mangel. Fordern Sie die Verwaltung schriftlich mit Nachweis auf, den Mangel zu beseitigen. Eine Mietminderung scheint mir jedoch nicht sinnvoll, da dies voraussetzt, dass Sie eine nachhaltige Verschlechterung ihrer Wohnqualität haben. Und das müssen Sie gegebenenfalls nachweisen!
Egal ob im Mehrfamilienhaus Mieter oder Eigentümer wohnen, die Haustür unten muss zu sein, informiere da den Hauseigentümer / Hausverwaltung
Da kann ja jeder im Haus die Türe nicht richtig zugezogen haben, da kann wenn nicht bereits vorhanden ein Schließer (der wird so ein gestellt das die Türe gerade so ins Schloss fällt) eingebaut werden, wer nur repariert werden muss ist das die Sache vom VM
Sollte wegen der Sicherheit einer montiert werden, wird das auf alle Mieter im Haus umgelegt, (wenn Ihr wirklich zu faul seid müssen halt alle zahlen )
Ich eigentlich egal ob die Haustür zu ist oder nicht, der böse Mann macht die schneller auf wie du mit dem Schlüssel.
Deshalb immer die Wohnungstür absperren, gute Schlösser mach das selbständig, das ist auch nicht falsch wenn man zu hause ist, oder willst du auf dem Sofa liegen und jemand überrascht dich!
Falsch ! Mangel !
Definitiv kein Mangel, den der Vermieter zu vertreten hat oder wollt ihr eine Concierge bezahlen? Der Vermieter kann sich sicher nicht den ganzen Tag vor die Tür stellen und aufpassen, dass jeder, der aus und ein geht, die Tür auch brav und vollständig zu macht. Wenn Du Dich in diesem "offenen" Haus unsicher fühlst, wird Dir nichts anderes bleiben, als eine andere Wohnung zu suchen.
Falsch ! Mangel !
Es kommt doch sehr auf die Umstände an. Alle diesbezüglichen Urteile behandeln immer den Einzelfall und sind nicht ohne weiteres auf jeden ggf. anhängigen Fall anwendbar.
Das musst Du hinnehmen, denn da kann niemand was gegen machen. Ein Mietmangel kann es ja kaum sein, denn Du hast vermutlich weder Haustür noch Treppenhaus gemietet...
Falsch ! Mangel !
Mietmangel liegt hier nicht vor, da weder Treppenhaus noch Eingang gemietet ist. Der "Mangel" befindet sich im Gemeinschaftsbereich, der aber durch Info an den Vermieter/Verwalter mit Hausordnungshinweis zu beheben ist.