Brief vom GEWOG (Beschwerde)?
Hallo,
Ich schreibe ihnen genau :
Seit 01.06.2016 sind Sie Mieterin der obigen Wohnung. Zusammen mit dem Mietvertrag haben Sie damals eine Hausordnung erhalten.
Nur liegt uns eine schriftliche Beschwerde vor . Es wird daruber geklagt, weil es seit ihrem Einzug in die ...strasse 12 zu erheblichen Lärmbelastigungen durch lautstarkes Klopfen ,Feiern Grölen und Streitgesprächen aus Ihrer Wohnung kommt .So auch in der Nacht der beiden Weihnachtsfeirtage zwischen 20.30 bis 24.00 Uhr und zu den Mittagszeiten. Mitbewohner fühlen sich dadurch erheblich in ihrer Ruhe gestört und finden keine Nachtruhe. Diese haben bereits bei ihren persönlich vorgesprochen jedoch ohne Erfolg.
Wir können Ohr Verhalten nicht hinnehmenund sehen uns deshalb veranlasst. Sie auf ziffer II der Hausordnung hinzuweisen . Danach sind Sie verpflichtet auf die Mitbewohner Rücksicht zu nehmen und Ruhestörungen zu vermeiden . In der Zeit zwischen 12m00 - 14.00 Uhr sowie 22.00-7.00 Uhr sind ruhestörende Gerausche jeglicher Art zu unterlassen. Auf das Ruhebedürfnis an Sonn - und Feirtagen ist besonders Rucksicht zu nehmen.
Wir hoffen in ihrem interesse dass dieser Hinweis gunugt und Sie somit keinen Grund mehr für weitere beschwerden bieten
M.f.g
Also ich nochte mal fragen was soll ich weiter tun wenn ich überhaupt nichts vom brief bestimmen kann? Am 20 december mein son war 1 jahre alt gewesen und wir haben ein klein party gemacht und die Kinder haben gespielt... so es war 15.40 wenn eine Nachbarin an der Tur geklingelt hat und sofort ohne hallo ohne etwas "Ruhe oder ich rufe Polizei " gesagt hat .... (ich glaube dass sie wegen uns die Klage geschrieben hat)
Ich arbeite immer bis 3 uhr nacht und wenn ich zu hause komme meine Frau immer schläft und ich gehe auch schlafen natürlich also ja ...
Es kann sein dass unsere klein Kind in der nacht weinen kann oder in der Tag spielen oder weinen und reden und so weiter aber nichts erwas schlimmes...
Ich würde gerne Ihre Meinung zu diesem Thema hören . Danke im Voraus
2 Antworten
Zuerst einmal: Immer ruhig bleiben! ;-) Wenn ihr nicht laut gewesen seid, dann schreibt dass doch der Hausverwaltung. Schreibe denen auch, dass ihr ein 1-jähriges Kind habt und sogar bis nachts arbeitet. Dann sollte sich das erledigen. Wahrscheinlich sind andere Nachbarn laut und es ist nur eine Verwechslung.
Ich meinte mit "ruhig bleiben" nicht, dass du leise sein sollst, sondern, dass du wegen des Briefes von der GEWOG nicht nervös werden sollst!
Guten Abend MakakasAE,
es gibt nun einmal empfindliche Nachbarn, die geringste Ruhestörungen mit Ärger empfinden, nicht gewillt sind "Ausnahmen" zu akzeptieren.
Du solltest einen beruhigenden Brief an die Hausverwaltung senden um klar zu stellen, dass kein Ruhestörender Lärm durch Dich/eure Familie entstehen kann. Deine Arbeitszeiten bis 3:00 Uhr nachts kontinuierlich verlaufen.
Unkalkulierbares weinen bzw. auch zart quasselnde Worte entstehen evtl. durch den mini Sohn, der am 20.12.16 gerade ein Jahr alt wurde. Diese Tatsache führte einen Teil der Familie zusammen. Eine -nicht namentlich auftretende- Nachbarin klingelte somit am 20. Dez. und drohte sofort mit Polizei, ohne auch nur ein verbindliches Wort zu finden.
Eine Lärmbelästigung für unsere Mitmieter halte ich generell für ausgeschlossen.
Ich bin eine friedlich lebende Mieterin, die sich auch an die Hausordnung gebunden fühlt.
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In dieser Form könntest Du das Schreiben an die Verwaltung verfassen. Da mir Details unbekannt geblieben sind- bleibt es NUR ein Entwurf für Dich, den Du entsprechend abändern kannst.
Guten Rutsch ins Jahr 2017!
Haha . Warum muss ich immer ruhig bleiben ? Ruhezeiten : 22-7 ,12-14