Kein Zutritt zum Stromzähler?

8 Antworten

Da hilft nur die grobe Tour!

Fristsetzung mit Androhung der Beantragung einer einstweiligen richterlichen Anordnung bis Freitag, 11.05.2018, 10:00 Uhr auf Eröffnung des Zählerzuganges und Einzug in Pension oder Ferienwohnung unter Androhung eines Schadensersatzes, wenn die Beseitigung der Störung durch Verschluss des Zählers weiterhin unterbleibt.

Einleiten einer Unterlassungsklage vor dem Amtsgericht. Übergabe des Schreibens durch Boten mit Zeugen, falls die Anname verweigert wird - Einwurf bezeugt in den Briefkasten des Vermieters. c/o an die Hausverwaltung und sofort handeln.

Nicht vergessen: Schöne Himmelfahrt dem Vermieter wünschen :)

Marco442 
Beitragsersteller
 09.05.2018, 17:25

Ist diese Frist angemessen?

Gerhart  09.05.2018, 22:09
@Marco442

Ich kenne die Räumlichkeiten des Erdgeschosses nicht, aber ich gehe davon aus, dass der Zähler nicht im Schlafzimmer des EG angebracht ist. Deshalb ist der Zugang unproblematisch wenigstens 1 x im Monat zu gewährleisten und hier liegt aktuell ein Notfall vor. Eigentlich braucht der Vermieter keine Frist.

Mieter muss Zugriff auf den Sicherungskasten haben!

AG Celle, Urteil vom 25.11.2016 - 151/110 C 1176/16

1. Es ist eine vertragliche Nebenpflicht des Vermieters, dem Mieter Zugang zu den Bedien- und Messelementen der Stromversorgung seiner Wohnung zu ermöglichen.

2. Ein Mieter muss selbst unmittelbar und ohne zeitliche Verzögerung jederzeit auf die seiner Wohnung zuzuordnenden Sicherungen zugreifen können. Dies gilt gerade auch im Hinblick auf Stromausfälle, Kleinreparaturen oder etwaige Notfälle wie Brand oder Wasserschaden, in denen es gegebenenfalls geboten sein kann, die Stromzufuhr durch Betätigen der Sicherungen abzuschalten.

3. Ein Hausmeisterservice, der 24 Stunden am Tag (telefonisch) erreichbar ist, kann nicht mit einem jederzeitigen Zugang gleichgesetzt werden. Es ist dem Mieter nicht zumutbar, ein zeitlich ungewisses Erscheinen eines Hausmeisters vor Ort abzuwarten.

Stromzähler weggesperrt!

Vermieter muss es dem Mieter ermöglichen, den Stromzähler abzulesen

onlineurteile.de - Der Stromzähler des Mieters befand sich in einem abgeschlossenen Kellerraum. Von Februar bis April 2012 konnte er den Zählerstand problemlos ablesen, obwohl er für den Raum keinen Schlüssel besaß: Der Hausmeister sperrte zu diesem Zweck den Raum jeweils kurz auf. Dann erklärte der Hauseigentümer auf einmal, Zugang zum Kellerraum werde künftig nur noch "gegen Zahlung eines Entgelts gewährt".

Das ließ sich der Mieter nicht bieten. Er zog vor Gericht und verlangte freien Zugang zu seinem Stromzähler. Zu Recht, entschied das Amtsgericht Köln (201 C 464/12). Der Kellerraum, in dem das Messgerät installiert sei, sei für Mieter nicht generell zugänglich. Daher müsse der Vermieter dem Mieter einmal im Monat Zugang gewähren, um den Zählerstand abzulesen — und zwar kostenlos.

Angesichts der wachsenden Bedeutung des Energiesparens müsse es für jeden Mieter möglich sein, sich regelmäßig über den Stromverbrauch zu informieren. Das bedeute nicht unbedingt uneingeschränkten Zugang zu jeder Zeit, aber den verlange der Mieter ja auch gar nicht. Hier gehe es um ca. zwei, drei Minuten im Monat, um den Stromzähler abzulesen.

Der Mieter habe außerdem angeboten, sich zeitlich nach den Wünschen des Hausmeisters zu richten, weil der nicht immer im Haus sei. Auf diese Weise stelle das Aufschließen des Kellerraums einmal pro Monat kaum einen Mehraufwand dar, der dem Hauseigentümer Kosten verursachen könnte. Vor diesem Hintergrund stelle die Verweigerungshaltung des Vermieters reine Schikane dar.

Mietminderung!

Stornierung der letzten Zahlung und Überweisung eines Teils. Wieviel erlaubt ist, müsste man Google fragen.

Mietminderung ist auf jeden Fall erlaubt wenn er die Grundversorgung nicht in Stand hält.

Marco442 
Beitragsersteller
 09.05.2018, 15:26

Mietminderung kennt er ja schon von den anderen Problemen das juckt ihn nicht...

Camperbraut  09.05.2018, 15:29
@Marco442

Dann nützt wahrscheinlich nur noch Rechtsanwalt oder ausziehen. Würdet ihr den Raum einfach betreten, habt ihr gegen das Hausrecht verstoßen.

Ziemlich brenzlig die Lage.

Marco442 
Beitragsersteller
 09.05.2018, 15:31
@Camperbraut

Ja so ist es leider aber sind auch 2 Kinder im Spiel die gern warm Wasser und und warmes essen hätten... Wenn ich recht Weiss wäre dies sogar nur Hausfriededensbruch... Also nur Ordnungswidrigkeiten....

Camperbraut  09.05.2018, 15:34
@Marco442

Das meine ich ja "gegen das Hausrecht verstoßen". Ist dasselbe

Marco442 
Beitragsersteller
 09.05.2018, 15:36
@Camperbraut

Ja stimmt bringt aber Ich nichts wenn mehr sein sollte wird dort sicher keine Firma reingehen 🙄

Camperbraut  09.05.2018, 15:40
@Marco442

Dann ruft doch alle im Wechsel beim Vermieter an. Irgendwann wird es ihm zu dumm

Marco442 
Beitragsersteller
 09.05.2018, 15:44
@Camperbraut

Der blockt die Nummern r hatten wir schon beim fensterproblem

Camperbraut  09.05.2018, 15:46
@Marco442

Dann hinfahren soweit es machbar ist. Oft ist die Konfrontation noch unangenehmer. Telefon kann man so schön abblocken. Das stimmt.

Mitglied beim Mieterschutzbund werden und dich da informieren. Da bekommst du auch alles vom Fachanwalt erklärt

Hausverwaltung bzw. Hausmeister kontaktieren falls es selbige gibt.

Marco442 
Beitragsersteller
 09.05.2018, 15:27

Hauswervatlung gibt es aber die dürfen nichts machen da vermieter ja nicht vereist ist