Ex Freundin verweigert mir Zutritt der Wohnung?

12 Antworten

Kommt drauf an, ob du im Mietvertrag stehst🤷.

Wenn nein, hat sie das Recht dazu und kann dir den Zutritt verbieten.

Wenn ja, kannst du einfach die Polizei rufen und dir den Zutritt verschaffen..

bwhoch2  11.03.2022, 17:49

Als wenn die Polizei nichts besseres zu tun hätte...

GuteFrageaneuch  11.03.2022, 17:51
@bwhoch2

Haben sie sicherlich, dennoch ist es das Recht UND auch das muss die Polizei machen🤷. Man kann natürlich auch freiwillig auf sein Recht verzichten...

bwhoch2  11.03.2022, 17:56
@GuteFrageaneuch

Wo steht, dass die Polizei das machen muss?

Es gibt Hotels und Pensionen, wo man erst einmal übers Wochenende unterkommen kann. Am Montag geht man dann zu einem Rechtsanwalt und lässt per gerichtlicher Anordnung die Öffnung der Wohnung und das Betretungsrecht erzwingen. Ggf. wird dann die Polizei helfen.

Wenn man wichtige Sachen in der Wohnung hat, die man z. B. für die Übernachtung im Hotel braucht, sollte man die Ex bitten, wenigstens diese in einer Tasche vor die Tür zu legen. Dazu wird sie wohl noch in der Lage sein.

GuteFrageaneuch  11.03.2022, 18:04
@bwhoch2

Wenn du im Mietvertrag stehst brauchst du keine gerichtliche Anordnung.... Habe mir auch schon Zutritt auf einem Grundstück mit der Polizei verschafft. Für was Umwege?

bwhoch2  11.03.2022, 18:08
@GuteFrageaneuch

Vielleicht deswegen, weil die Polizei ihm sagen wird, dass sie jetzt gerade keine Zeit hat?

LokiRockOfAges  11.03.2022, 18:34
@bwhoch2

Also ich würde es nicht einsehen, Geld für ein Hotel zu bezahlen, wenn ich doch eine Wohnung habe und dann noch den ewig langen Prozess mit einem Anwalt. Nee, das muss echt nicht sein, er hat jedes Recht die Polizei zur Hilfe zu nehmen.

bwhoch2  11.03.2022, 19:13
@LokiRockOfAges

... und die Polizei wird sich das Recht raus nehmen, ihre eigene Priorität zu setzen. Schließlich ist keine Gefahr für Leib und Leben im Verzug und eine Straftat liegt auch nicht vor.

GuteFrageaneuch  11.03.2022, 19:26
@bwhoch2

Natürlich macht sich die EX strafbar, da sie ihm seinen Besitz (in diesem Fall die Wohnung) verweigert.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 858 Verbotene Eigenmacht

(1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich. (verbotene Eigenmacht).

GuteFrageaneuch  11.03.2022, 19:29
@GuteFrageaneuch

Zur Erklärung Besitz:

Mieter/innen sind sogenannte unmittelbare Besitzer/innen der Wohnung, die durch den Einzug in die Mietwohnung die tatsächliche Herrschaft über die Sache, also über die Mietwohnung, erlangt haben und diese unmittelbar ausüben. Der Vermieter ist Eigentümer des Gebäudes oder – im Fall des Wohnungseigentums – der Wohnung. Die Unterscheidung zwischen Eigentum und Besitz ist wichtig, denn das Gesetz gibt auch dem Besitzer wichtige Rechte. Für das Mietverhältnis hat das zur Folge, dass Mieter/innen einen gesetzlichen Rechtsanspruch darauf haben, ihren Besitz grundsätzlich ungestört ausüben zu dürfen.

bwhoch2  12.03.2022, 12:26
@GuteFrageaneuch

Da gebe ich Dir vollkommen recht. Du hast natürlich den Rechtsanspruch, aber das ist ein zivilrechtlicher Anspruch, den Du erst einmal vor Gericht einklagen musst. Evtl. kannst Du Dir durch eine gerichtliche Verfügung schon vor einer Hauptverhandlung den Zugang zur Wohnung mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers erkämpfen. Das kann sehr schnell gehen, aber nicht an einem Freitagabend.

Oder hat Dir gestern die Polizei geholfen?

Zum § 858 BGB - Verbotene Eigenmacht:

Du hast geschrieben, dass sich die Ex strafbar gemacht hat. Hier handelt es sich aber nicht um einen Paragraphen des Strafgesetzbuches, sondern des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Wer gegen BGB-Paragraphen verstößt, macht sich erst einmal nicht strafbar, denn hier handelt es sich um Zivilrecht.

Damit sich jemand strafbar macht, muss er gegen einen Paragraphen des Strafgesetzbuchs verstoßen. In so einem Fall muss ggf. auch die Polizei direkt einschreiten, wenn Gefahr für Leib und Leben oder auch Vermögen droht.

GuteFrageaneuch  12.03.2022, 13:58
@bwhoch2

Ich bin nicht der Fragesteller. Ich benötige nicht die Polizei.

Damals hat mir jedoch die Polizei geholfen, ohne einer gerichtlichen Verfügung, da man diese nicht benötigt!!, wenn man Mieter ist🤷. Einfach Polizei rufen ...Bei mir ging es um ein gemeinsames Grundstück. Mietmieter hat mich nicht reingelassen. Ich habe Polizei gerufen, die sind gekommen und Zack war ich drinnen, ohne Gerichtsvollzieher, einer Hauptverhandlung etc.

Wäre ja noch schöner, wenn man sich den Zugang zur eigenen Wohnung, Grundstück erstmal einklagen müsste. 😂.

bwhoch2  12.03.2022, 16:29
@GuteFrageaneuch

Ok, bei Dir hat es geklappt. Beim FS kommt aber dazu, dass es der geschützte Bereich einer Wohnung ist, in der eine Frau lebt. Ob es die Polizei wirklich riskiert, einfach so einem Mann zu seinem Recht zu verhelfen, wenn womöglich häusliche Gewalt im Spiel ist?

Wenn ihr beide Mieter der Wohnung seit und das auch so im Mietvertrag steht, kannst du dir mit Hilfe der Polizei Zugang zur Wohnung verschaffen.

Da du als Mieter Besitzer der Wohnung bist, hast du Recht auf Zutritt. Wird dir der verweigert, kannst du mit Hilfe der Polizei den Zutritt erzwingen.

Wenn du im Mietvertrag stehst und dort gemeldet bist, darf sie das nicht. Natürlich ist das keine Dauerlösung, aber sie kann dich nicht der Obdachlosikeit aussetzen und deine Sachen zurückhalten.

Wenn ihr beide im Mietvertrag steht darf sie das nicht. Wenn es ihre Wohnung ist, dann darf sie dir den Eintritt verwehren.