Herd in Mietwohnung schwach - "muss" der Vermieter diesen austauschen?
Guten Morgen,
seit Dezember bewohne ich eine Mietwohnung. Nun habe ich festgestellt, dass der Herd - schon gut 50 Jahre alt - zwar funktioniert, jedoch keineswegs mehr mit angemessener Leistung. Für eine Pizza z.B., die ich früher bei 180 Grad in gut 10 Minuten gebacken habe, braucht der Ofen bei 250 Grad mindestens 15 Minuten und wird dabei trotzdem etwas flau. Auch die Kochplatten funktionieren nur bei Einstellung der höchsten Stufe gut.
Meinem Vermieter habe ich meinen Wunsch schon vorgetragen - er meint, ich könnte mir ja selbst einen Herd kaufen... Habe ich einen Anspruch auf einen neu(er)en Herd? Alternative wäre, dass ich mir ein gebrauchtes Backrohr kaufe, das ich nutze, solange ich hier wohne, und ihm dann schenke. Doch was mache ich mit dem jetzigen Gerät? Im Keller, der auch noch schwierig zugänglich ist, ist kaum Platz dafür, und er wird ihn bestimmt nicht abholen wollen. Und dann weiß ich nicht, ob es einen Starkstromanschluß hat oder noch mit Klemmen angeschlossen wurde. Ob mein Vermieter das weiß? Ich werde ihn mal fragen.
Mit besten Grüßen, Moritz
8 Antworten
Ein (neuer) Ofen funktioniert auch mit 220 Volt aus der Steckdose. Ist die Küche denn Mietgegenstand, oder ist sie einfach noch vom Vormieter vorhanden und wird von dir mitbenutzt? Falls du Miete für den Herd bezahlst, muß dieser auch funktionieren! Du kannst also eine angemessene Mietminderung vornehmen, bis der Vermieter sich bequemt, den Herd auszutauschen.
Die entscheidende Frage ist dann, ob die Küche als Mietgegenstand gelistet ist, oder dir "nur" die entgeltfreie Nutzung gegeben wurde.
Laut dem Link, den mir DerSchopenhauer geschickt hat, macht das keinen Unterschied. Dennoch werde ich mal nachschauen.
Noch nie habe ich für einen Herd extra Miete gezahlt... Nun, der Herd funktioniert zwar, doch nur schwach...
Ich vermiete selbst und die Küche mit ihren Geräten sind als Mietleistung gelistet. Wenn da was kaputt geht, kaufe ich als Vermieter das neue Gerät und kann es entsprechend absetzen.
Nun, der Herd funktioniert zwar, jedoch nur eingeschränkt. Wäre ich Vermieter, würde ich allein schon zwecks des "Friedens" den Austausch zumindest in Betracht ziehen. Doch "mein" Vermieter denkt anders.
Umgekehrt wird aber auch ein Schuh daraus: wenn ich schon eine Küche mietfrei nutzen darf, kaufe ich auch mal eben, um des lieben Friedens willen, als Mieter einen Herd ; - )
Ich nutze sie aber nicht mietfrei - sie war ganz offensichtlich schon Bestandteil der Wohnung, und dies seit über 50 Jahren! Vielleicht überlegt sich mein Vermieter ja die ganze Angelegenheit nochmal.
Eine Wohnung kann möbliert oder unmöbliert vermietet werden. Wenn die Küche nicht im Vertrag steht, ist sie auch nicht Mietgegenstand und somit nicht in der finanziellen Verantwortung des Vermieters.
Wenn die Küche nicht im Vertrag steht, ist sie auch nicht Mietgegenstand
Das ist grundsätzlich falsch! Alles was bei Mietbeginn sich in der Wohnung befindet, ist mitvermietet. Es sei denn, im Mietvertrag ist ausdrücklich das verneint.
"Ein (neuer) Ofen funktioniert auch mit 220 Volt aus der Steckdose." - Ein neuer Herd möchte in der Regel mit 3x16A abgesichert sein. 230V ist richtig, aber welche Installation ist vorhanden? Eine Steckdose reicht nicht.
Ich habe absichtlich "Ofen" geschrieben. Die Herdplatten müssen sogar mit 3 x 20 A abgesichert werden, was aber kaum praktiziert wird.
OK, dann hast Du natürlich Recht. Ein einzelner Backofen ohne Herdplatten kann an einer Steckdose betrieben werden.
Das mit den 3x20A ist mir aber neu. Mein ganzer Herd (Induktionsplatten incl. Backofen) hängt an 3x16A, bisher ohne Probleme. Und ich habe durchaus mal alle Platten und den Ofen gleichzeitig an.
Aus einer alten Frage, über 1,5 und 2,5 Quadrat-Kabel
Nach DIN 18015, 5.2.5 MUß ein Herd mit 20 A abgesichert werden. Da dieses für 1,5 q nicht möglich ist, da auf 16 A begrenzt, ergibt sich automatisch, dass 2,5 q gelegt werden müssen.
Dann hat die Elektrikerfirma, welche die Installation bei mir gemacht hat, diese DIN wohl nicht gekannt. 2.5mm² kenne ich allerdings trotzdem als Standard für Herdinstallation, und ist auch bei mir so verlegt worden.
Eben, aber die Sicherungen müßten dann auch 20 A sein; sind es aber nicht.
So lange der Herd funktioniert muß ihn der Vermieter nicht austauschen.
Doch wenn er nur noch "halbe Leistung" bringt?
Ein Elektroherd verliert keine Leistung, ich fürchte, der war schon immer so schwach. Bevor Du irgendetwas neues kaufst, prüfe bitte die Anschlußmöglichkeiten für den Herd. Wie ist der abgesichert, wie ist er angeschlossen? Wenn der Herd so alt ist, befürchte ich, dass die Elektroinstallation der Wohnung auch nicht nach neuestem Standard ausgeführt ist.
Kommt darauf an was in deinem Mietvertrag steht. Wird der Herd/Ofen vom Vermieter nur zur Verfügung gestellt und zur Benutzung überlassen dann musst du dir selbst einen neuen besorgen. Ist er Teil der Mietsache (das ist der Fall wenn der Ofen schon in der Wohnung war und nichts andere im Mietvertrag steht) dann muss der Vermieter, so wie bei allen anderen Sachen an/in der Wohnung sich um die Reparatur oder Ersatz kümmern.
Nach meinem Verständnis gibt es zwischen diesen beiden Szenarien keinen wirklichen Unterschied... Der Ofen war freilich schon in der Wohnung...
Steht davon etwas im Mietvertrag? Wenn nicht dann hast du ihn zusammen mit der Wohnung gemietet und der Vermieter muss sich darum kümmern das er funktioniert.
Es war ein Standard-Mietvertrag. Die Küche wurde dabei meiner Erinnerung nach nicht extra erwähnt. Ich werde mal nachforschen. Danke Dir für den Hinweis!
Danke! Ihre Antwort hat mir bislang am meisten geholfen. Nur, defekt ist der Herd ja nicht - leider...
Aber "altersschwach" - und daher kann er nicht mehr angemessen benutzt werden und müsste gegen einen adäquaten Herd ausgetauscht werden.
Das denke ich mir halt auch... Doch für meinen VM bin ich - das lese ich zwischen den Zeilen seiner Aussagen - "nur" ein Hartzler - um nicht zu sagen "Schmarotzer"... An einem vernünftigen Verhältnis miteinander scheint er kaum interessiert.
Die ganze Küchenzeile ist fest eingebaut bis auf den Herd, der sich jedoch laut Aussage des Vermieters seit Erbauung des Hauses in den 60er Jahren in der Wohnung befindet - also definitiv Vermietereigentum.