Kein Unfall, sondern selbstverletzendes Verhalten: Flaschaussage bei der Versicherung gestehen?

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Wenn Du so einen Gewissensdruck verspürst, sprich mit Deinem Therapeuten. Ich rate ungern zum Lügen, aber in Deinem Fall würde ich es so belassen. Sicher ist es Betrug und gerade die Versicherung wird sich wie ein Geier auf Dich stürtzen. Beichte Deinem Therapeuten und machs nie wieder! Ich meine damit nicht nur das Lügen, sondern vorallem, Dein Selbstverletzen! Alles Gute!

Mikkey  16.05.2013, 11:31

Sicher ist es Betrug

FALSCH!

DerHans  16.05.2013, 12:17
@Mikkey

Wenn überhaupt, wurde hier nur der falsche Kostenträger in Anspruch genommen. Da es keine beibenden Schäden gibt, ergeben sich ja auch keine Vorteie für die Fragestellerin hieraus. Die Versicherer (und die Ärzte) wissen das sehr genau abzugrenzen, zumal sie ja bereits in einer Therapie ist.

Hier ist ja "nur" der falsche Versicherungsträger in Anspruch genommen worden. "Falls" die gesetzliche Unfallversicherung heran gezogen wurde. Die behandelnden Ärzte wissen solche "Unfälle" aber richtig einzuordnen.

Deinen Elltern soltest du aber auf jeden Fa reinen Wein einschenken. Schließlich wollen sie dir ja helfen lassen.

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen...

Das ist die Voraussetzung für Betrug, das liegt hier nicht vor. Du hast keinen Vorteil erlangt, sondern nur Deine Krankenkasse.

Wenn Du es beichten willst, kannst Du das ohne Angst tun.

Nelly010  16.05.2013, 10:41

Falsch! Sie wußte spätestens beim Ausfüllen der Unfallmeldung, dass es Betrug ist!

Mikkey  16.05.2013, 11:30
@Nelly010

Um ein Betrug zu sein, ist es erforderlich, das man sich einen Vermögensvorteil verschaffen will. Irgendwo etwas falsch anzugeben ist kein Betrug.

Wie alt bist du? Man ist ab 14 Jahren strafmündig.

Wenn du strafmündig bist, bin ich mir da nicht sicher. Du hattest ja nicht die Absicht, die Versicherung zu betrügen. Vermutlich hast du gar nicht soweit gedacht, dass das an die Versicherung geht, wenn du das so deinen Eltern weiter gibst. Du wolltest nur nicht, dass deine Eltern die Wahrheit rausbekommen.

Außerdem scheinst du psychisch nicht ganz gesund zu sein und dass spielt auch noch einmal ein Rolle, ob du überhaupt als strafmündig angesehen wirst. Ich würde da mit dem Psychotherapeut reden und wenn der da niccht weiter weiß im Bezug auf die Strafmündigkeit, wird dir sicher ein Anwalt da raus helfen können.

Hallo,

ich fasse zum Verständnis zusammen: Sie haben aufgrund eines bekannten, sich in Behandlung befindlichen autoaggressiven Verhaltens sich selbst Schaden zugefügt und dies aus Angst vor der Reaktion als Schulunfall deklariert.

Grundsätzlich kann ich dein Gewissen beruhigen: Es wird keine Konsequenzen haben. Die Versicherung zahlt die laufenden Behandlungskosten die aufgrund des Unfalls und der Folgeschäden entstanden sind.

Es macht jedoch ein entscheidenden Unterschied für den behandelnden Arzt und auch der Versicherung, wenn sie wissen würden, dass es kein Unfall war. Auch wenn du dich bereits in einer psychotherapeutischen Behandlung befindest, wäre sich hier damit noch einmal intensiver beschäftigt worden.

So schadest du letztlich nur dir, weil du deinem behandelnden Arzt nicht die Wahrheit sagtest. Bei der nächsten psychotherapeutischen Sitzung kannst du dies allerdings auch jeder Zeit korrigieren.