Kaution trotz unerenovierter Wohnung?!

6 Antworten

Ja, denn es betrifft a u c h die noch ausstehenden Nebenkosten bzw. eine eventuelle Nebenkosten-Nachzahlung wenn du irgendwann mal ausziehst. Bis 3 Monatsmieten sind üblich (kannst du aber in 3 Raten bezahlen)

Allerdings musst du bitte im Mietvertrag genau festschreiben, dass Du die Wohnung in unrenoviertem Zustand zurückgeben kannst UND mach ein Einzugsprotokoll, in dem du genau aufführst, was nicht gemacht ist, was beschädigt ist, was nicht funktioniert - im Beisein des Vermieters natürlich.

Zur Not kannst Du auch Photos machen, und den Vertrag beim MIeterverein überprüfen lassen, nicht dass du am Ende auf die Nase fällst.

imager761  22.11.2011, 21:14

Was hat dieser Kommentar mit der Frage und mit einer Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen zu tun?

Auch eine unrenovierte Wohnung wäre wirksam für die nach der nunmehr enstandenen Abnutzung zu renovieren. Das kann man nicht dadurch verweigern, weil es ja vorher schon unrenoviert war - auch mit tausend Photos und Einzugsprotokoll nicht :-O

Entweder akzeptiert er vorhande Schäden und Renovierungsstau, weil er die häßliche Rauhfaser eh entfernt um eine schicke Retrotapete zu verkleben, oder er fordert Renovierung ein oder er vereinbart Selbstrenovierung bei Einzug gegen Materialkostenersatz bzw. Mietnachlass.

Eine Mängelliste hilft ihm nichts. Er mietet genau das, was besichtigt und unterschrieben wurde :-)

Aber seine Vertragspflichten hat er ab Mierbeginn zu erfüllen :-)

G imager761

karingoehmann  22.11.2011, 21:21
@imager761

unrenoviert sind nicht nur Schönheitsreparaturen.

Wenn z.B. das Parkett stark beschädigt ist oder wenn Fliesen gesprungen sind.... das geht über Raufasertapete etc. hinaus und ist sehr wohl festzuhalten! Aber jeder soll es so machen, wie er glaubt das es richtig ist.

karingoehmann  22.11.2011, 21:21
@imager761

unrenoviert sind nicht nur Schönheitsreparaturen.

Wenn z.B. das Parkett stark beschädigt ist, dann ist das sehr wohl festzuhalten, oder wenn Fliesen gesprungen sind.... das geht über Raufasertapete etc. hinaus und ist sehr wohl festzuhalten! Aber jeder soll es so machen, wie er glaubt das es richtig ist.

Sicher, was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die auch Forderungen aus Schäden, Mietrückständen, Nebenkostennachzahlungen oder die Schlussabrechnung der Betriebskosten begleichen soll.

Deshalb darf sie nach Verbrauch (Schadensregulierung) auch wiederaufgefüllt verlangt werden.

G imager761

Ja klar ist das rechtens, denn es dient zur Sicherheit des Vermieters. Nehme beim Einzugsprotokoll mit auf, dass die Wohnung unrenoviert ist. Dann musst Du sie beim Auszug auch nicht wieder renovieren.

Natürlich, die Kaution ist ja dafür gedacht für ewaige Schäden aufzukommen die nach eurer Mietzeit dort entstanden sind

Selbstverständlich, Du musst ja den Vertrag nicht unterschreiben, wenn Du das nicht willst...