Wer muss die Kosten für den Ausbau des Stromzählers übernehmen?

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Meine Mutter hat ein lebenslanges Wohnrecht in unserem Haus.

Schön. Dann sehe man in den notariellen Vertrag, wie die Lastenverteilung geregelt ist.

Nun kommt die Energieversorgung und will von mir den Vertrag zum
Zählerausbau unterschrieben haben. Wer muss nun für die Kosten des
Ausbaus und des eventuellen späteren wieder Einbau übernehmen?

Derjenige, der dazu vertraglich verpflichtet ist. Genaueres kann man ohne Details hierzu nicht aussagen.

aeichhorn 
Beitragsersteller
 09.02.2016, 14:40

Wir haben laut Notarvertrag die Versorgungspflicht. Die Versorgung mit Gas, Wasser und Strom muss für diese Wohnung ständig gewährleistet durch uns.

FordPrefect  09.02.2016, 14:51
@aeichhorn

In diesem Fall darf der Zähler durch den Versorger ja nur dann abgebaut werden, wenn der Versorger gewechselt wurde und ein anderer Versorger seinen eigenen Zähler neu einbauen muss usw. Ist dem so? Falls nein, darf der Versorger den Zähler nur austauschen, um ihn z.B. durch ein neues geeichtes Modell zu ersetzen (turnusmäßig vorgeschrieben alle 5 Jahre, WIMRE).

bezahlen muss immer der den auftrag erteilt hat

der zähler ist eigentum des lieferanten , den darf keiner ausbauen .

die kosten übernimmt der " abbauer" , auch wenn er sich stäubt .

Du hast die Versorgungspflicht übernommen?! Damit zahlst Du ja auch die Nebenkosten Deiner Mutter.

Ich verstehe das so: Ihr hattet bisher wenigstens 2 Zähler und der von Deiner Mutter soll jetzt ausgebaut werden und der Verbrauch direkt über euern Zähler laufen?!

Dann würde ich an Deiner Stelle freiwillig für die Kosten des Zählerausbaus aufkommen. Der Zählerausbau und das "umklemmen" kostet rund 100,00 €. Dafür spart ihre jedes Jahr rund 70,00 € Grundgebühr. Die Kosten hast Du ganz schnell wieder drin!