Schriftliche Zusage beim Kauf rechtskräftig?

6 Antworten

unser BGB regelt solche art geschäfte oder kaufverträge. es kommt aber immer auf den wert des kaufgegenstandes an, ob es sich für eine der beiden partner lohnt, den anderen auf erfüllung des vertrages zu verklagen.

das ist immer mit aufwand und enormen kosten verbunden. für kleinkram auf ebay lohnt sich das nicht, da macht nur einer säbbelrasseln. aber häßliche kommentare oder gar beleidigungen in sozialen netzwerken können die folge sein.

Selbstverständlich ist eine schriftliche Zusage rechtskräftig. Was sollte denn sonst noch kommen?

Aber:

  1. Ist WhatsApp keine schriftliche Zusage, weil deine Unterschrift fehlt. Jeder kann im Zweifel dein Handy genommen haben.
  2. Kann man nur Straftaten anzeigen. Die Nichteinhaltung eines Vertrages ist keine Straftat, sondern ein Verstoß gegen Zivilrecht. Er müsste dich verklagen, nicht anzeigen.

Also anzeigen kann er dich nicht, da du dich nicht strafbar gemacht hast, aber verklagen kann er dich.

Es ist so, dass du mit deiner Kaufzusage dem Verkäufer einen rechtlichen Antrag unterbreitet hast und er damit, dass er dich als Käufer akzeptiert hat, die rechtliche Annahme geleistet hat.

Damit ist ein Kaufvertrag entstanden.

Wenn du jetzt die Annahme des Produktes verweigerst und das Geld nicht zahlst, kann er dich auf Zahlung verklagen und das Produkt auf deine Kosten hinterlegen lassen.

Klar kann er Dich verklagen aber nicht anzeigen, denn wie Du geschrieben hast hast Du ihn einige Male weitervertöstet, weil du das Geld noch nicht hattest.

Ich als Verkäufer wäre da auch sauer denn ich habe anderen Interessenten ja schon gesagt das der Artikel schon verkauft ist. Denke mal als Verkäufer und einige Dich mit ihm.

Ja, du bist einen Vertrag eingegangen. und selbst wenn du nur mündlich zugestimmt hättest ( das aber wäre schwerer nachzuweisen gewesen) wärst du einen rechtsgültigen Vertrag eingegangen.