eBay Kleinanzeigen von Kaufvertrag zurücktreten
Hallo, Unzwar habe ich bei eBay Kleinanzeigen eine Angebot erstellt welches 180€ VB Kosten sollte Es meldete sich ein Interessent er handelte auf 150€ runter , ich willigte ein , da ich das Produkt unbedingt loswerden wollte. Ich gab ihm meine Daten und sagte er solle es überweisen und nach geldeingang versende ich die Ware. 1 Stunde später schrieb ein weiterer Interessent das er das Produkt für 180€ nehmen würde, natürlich hörte sich das super ab also willigte ich ein und sagte dem anderen Käufer ab welcher noch NICHT überwiesen hatte, er wurde sauer was ich verstehen kann und meldete es dem Support , ich habe mich dummerweise erst nachträglich schlau gemacht nur gehen in Foren die Meinungen weit auseinander. Mir wurde gesagt, solange das Geld noch nicht überwiesen wurde kann nichts passieren da er nicht auf Schadensersatz klagen kann, klingt legitim , welcher Schaden denn auch, er hat weder Geld verloren noch das Produkt beschädigt erhalten es ist zwar ein schriftlicher Kaufvertrag zustande gekommen wenn ich mich nicht irre aber ich kann nun leider nicht dem anderen Käufer absagen, da dieser schon überwiesen hat Ich muss sagen das war das erste Mal das ich dort was verkauft habe, deswegen bin ich mir unsicher und hab etwas Angst , es war mein fehler das gesteh ich mir ein Nur womit kann ich jetzt im schlimmsten falle rechnen ?
Danke
6 Antworten
es ist zwar ein schriftlicher Kaufvertrag zustande gekommen
Genau das, Du hast jetzt zwei Kaufverträge an der Backe.
Mir wurde gesagt, solange das Geld noch nicht überwiesen wurde kann nichts passieren da er nicht auf Schadensersatz klagen kann, klingt legitim
Du hast ein Angebot erstellt, ein Preisgebot erhalten und dieses akzeptiert. Du bist damit einen Kaufvertrag eingegangen.
Allerdings bist Du mit dem zweiten Interessenten auch durch Annahme von dessen Gebot einen Kaufvertrag eingegangen.
Der erste Käufer kann Dich jetzt dazu auffordern, ihm die Differenzkosten für einen gleichwertigen Artikel zu erstatten oder diesen gleichwertigen Artikel zu besorgen.
Hier nachzulesen bzw.auch erklärt Der Vertragsschluss nach den §§ 145 ff
ich willigte ein
und damit hast dein Teil für 150€ verkauft und einen rechtsgültigen Vertrag. Auch wenn er das Geld noch nicht überwiesen hat, das zählt nämlich nicht. Und ja, er kann dich auf Schadenersatz verklagen.
es ist zwar ein schriftlicher Kaufvertrag zustande gekommen
richtig und zwar für beide Parteien.
Durch diesen verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer die Kaufsache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Käufer verpflichtet sich, an den Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Wie bei jedem anderen Vertrag ist auch ein mündlicher Kaufvertrag grundsätzlich wirksam, soweit der Gesetzgeber nicht eine bestimmte Form vorgeschrieben hat. Ist dies nicht der Fall, sind mündliche Kaufverträge genauso wirksam wie schriftliche oder solche, die online, z.B. über Ebay, abgeschlossen werden.
also hast du einen mündlichen KV abgeschlossen, der bindend ist. nun hast du dich anders entschieden...nicht ganz fair zugegeben...aber als tatsache nicht zu ändern....
Erfahrungsgemäß wird ebay hier nichts unternehmen, da keine schriftliche ...durch eine Auktion o.ä. nachvollziehbare Handlung stattgefunden hat. Sie werden dich darauf hinweisen,wie die Gesetzeslage aussieht...wahrscheinlich. Denn genausogut kann der gegenstand kaputt gegangen sein und ist damit unverkäuflich geworden.
Du bist zwei Kaufverträge eingegangen, von welchen du nur einen einhalten kannst.
Im schlimmsten Fall erwartet dich Schadensersatz (wozu auch Rechsanwalt- & Gerichtskosten zählen).
War nicht dein schlauestes Geschäft - würde ich sagen!
Oftmals ist es auch so, dass 2 Käufer zusammenarbeiten und Dir auf diese Weise das Leben schwer machen können. Bist Du Dir sicher dass beide in verschiedenen Städten wohnen?