Kaufvertrag mit 16
Hallo, habe mir ein Motorrad gekauft für 4400€ , allerdings habe ich den kaufvertrag vor 4monaten selbst unterschrieben mit 16 Jahren. Nun meine Frage. Können meine Eltern diesen Vertrag einfach widerrufen und das ganze rückgängig machen weil sie nicht wollen dass ich fahre ?
bitte um schnelle antwort
mfg
13 Antworten
Ja können sie. 4400 Euro übersteigt bei weitem den Betrag, den Kinder ausgeben dürfen ohne das die Eltern zustimmen müssen.
Es gibt keinen konkreten Kaufpreis, ab welchem Kaufverträge von Minderjährigen automatisch zustimmungspflichtig werden... dieser Gedanke scheint nie auszusterben.
Der Händler verkauft an einem 16jährigen ein 4400 Euro teures Motorrad? Sehr eigenartig.
Klar können die den Vertrag widerrufen, da hier der Taschengeldparagraf -§110 BGB- in Betracht kommt. Danach kannst du dir Waren und Dienstleistungen kaufen, die im Rahmen deines Taschengeldes liegen. allerdings dürfte 4400 Euro wohl kaum im Rahmen liegen.
Frage ist, warum die Eltern es erst nach 4 Monaten bemerken.
Natürlich kommt es darauf an und wie. Es wird nur keine Summe genannt, weil die sich ständig ändert.
Zusätzlich steht da "übersetzt". Mit Geld was ihn für den Kauf einer bestimmten Sache gegeben wurde, kann er auch einkaufen. Allerdings muss eben der Händler, wenn die Eltern nachträglich nein sagen, den Kram zurücknehmen.
Offen gesagt: Der einzige wirklich sinnvolle Bestandteil des leidlicherweise "Taschengeldparagraph" genannten § 110 ist das Wörtchen "bewirkt" - für die Feststellung, dass andernfalls auch die Annahme einer nur nicht ausdrücklichen Einwilligung grundsätzlich nicht in Frage kommt.
Für alles andere, was in § 110 gemeinhin hineingelesen wird, reicht § 107 nämlich völlig aus. Dass die Eltern den "Vertrag widerrufen" könnten, steht dagegen übrigens gerade nicht in § 110^^
Es wird nur keine Summe genannt, weil die sich ständig ändert.
Ach so ist das. Und wo werden diese Änderungen dokumentiert?
Mit Geld was ihn für den Kauf einer bestimmten Sache gegeben wurde, kann er auch einkaufen. Allerdings muss eben der Händler, wenn die Eltern nachträglich nein sagen, den Kram zurücknehmen.
Das ist ein Widerspruch in sich. Entweder er kann mit den Mitteln, die ihm zur freien Verfügung überlassen worden sind, wirksame Verträge abschließen oder eben nicht.
Ja, die Möglichkeit besteht, da du mit 16 noch keine derartigen Kaufverträge abschließen darfst. Sie müssen nur glaubhaft machen, dass du den Kauf ohne ihre Zustimmung getätigt hast. Der Verkäufer dürfte auch wissen, dass man mit einem 16 jährigen noch keine Geschäfte in der Größenordnung machen darf. Ausser du hast ihn im Bezug auf die Zustimmung deiner Eltern bzw dein Alter belogen. Dann kann es auch noch teuer für dich werden.
nach dem Alter hat er nicht gefragt.
Es ändert leider nichts daran, dass deine Eltern dir ohne Probleme den Kauf rückabwickeln können.
Würde ich nicht drauf wetten.
Ein Hinweis noch der hier gerne vergessen wird, natürlich steht dem Händler gegebenenfalls eine Entschädigung für die 4 monatige Nutzung zu.
Dann wird laut deutschem recht der Vertrag als nicht gültig angesehen,zumal du nur mit einverständis deiner Eltern so einen Vertrag abschließen darfst....Du solltest dich an einen anwalt wenden,da ich das so genau auch nicht weiß
Es kommt beim "Taschengeldparagrafen" auch nicht auf den "Rahmen des Taschengeldes" an.