Katze überfahren-Anzeige möglich?
Also ich habe jetzt nicht vor irgendjemanden anzuzeigen, aber könnte man den Fahrer theoretisch anzeigen, wenns auch nur wegen Sachbeschädigung ist?
13 Antworten
Man könnte den Fahrer nur dann anzeigen, wenn ihm ein vorwerfbares Verhalten anzulasten ist. Das wäre der Fall, wenn er das Tier mit Vorsatz überfahren hätte (dann wäre es ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz) oder wenn er die Katze schon 500m vorher erblickt und ohne Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs hätte bremsen können. Das im Einzelfall nachzuweisen dürfte allerdings wohl schlichtweg unmöglich sein.
Auch Sachbeschädigung ist es nur, wenn es der Fahrer vorsätzlich macht.
Anzeigen kann man praktisch jeden wegen Allem. Die Frage ist nur ob das a) zu einer Verurteilung führt und man sich b) nicht vielleicht durch eine Falschanzeige selbst strafbar macht.
Die zivilrechtlichen Fragen sind dann wieder etwas anderes. Dabei geht es dann um Schadensersatz.
Dies wäre nur dann möglich, wenn der Autofahrer deine Katze vorsätzlich angefahren hat. Fahrlässige Sachbeschädigung gibt es nicht. Ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz liegt ebenfalls nicht vor.
eine anzeige wegen sachbeschädigung ist nur möglich, wenn er deine katze vorsätzlich überfahren hat (siehe §303 StGB ergibt sich daraus, das fahrlässigkeit hier nicht erwähnt ist) der vorsatz muss ihm bewiesen werden. eine bestrafung nach dem tierschutzgesetz erfordert ebenfalls vorsätzliches handeln. wenn der autofahrer einfach weiter fährt, nachdem er deine katze überfahren hat, kannst du ihn wegen unerlaubtem entfernen vom unfallort, sprich fahrerflucht anzeigen. auch der schaden einer toten katze muss reguliert werden. und auch das totfahren einer katze auf einer öffentlichen straße ist ein verkehrsunfall
ansonsten sehe ich keine möglichkeiten einer strafrechtlichen verfolgung.
Naja könntest du machen, aber hast du den Beweise z.B. Nummernschield(Nummer) Aussehen usw. Du kannst auch Anzeige gegen UNBEKANNT machen... Tut mir Leid wegen deiner Katze =(