Mit Absicht die Katze überfahren! Was kann man tun?
Meine Schwester hat vor ein paar Tagen auf dem weg zur Arbeit etwas schreckliches beobachtet.Ein Audifahrer der hinter ihr gefahren ist hat sie noch vor der Ortschaft überholt.Dort war eine Katze am Fahrbahnrand welche zur anderen Zeite wollte.Der Audifahrer hat zu erst abgebremst und als die katze auf der fahrbahn war hat er Gas gegeben und ist ihr über den Hals gefahren.Meine Schwester hat natürlich angehalten um der katze zu helfen diese ist in ihren Armen gestorben.Der Audifahrer hat kurz in den Rückspiegel geschaut und ist weiter gefahren.Wir waren bei der Polizei und wollten eine Anzeige wegen Sachbeschädigung machen doch der zuständige Polizist meinte nur wir sollen wegen so einem Vieh keinen Wind machen.Er meinte für dies Mistviecher müsste man ja nicht mal Steuern zahlen.Ich war total platt und konnte nix mehr sagen.Was macht man in so einem Fall, wenn nicht mal mehr die Polizei reagiert?Das nächste mal wird dann ein Kind überfahren oder wie?!
14 Antworten
Eigentlich muss die Polizei in einem solchen Fall zumindest die Anzeige aufnehmen, somit war das ein Fehlverhalten des Beamten (siehe oben Dienstaufsichtsbeschwerde)
Ansonsten bliebe natürlich zu klären ob der "Audi-Fahrer" nur weitergefahren ist um nicht beim ausweichen in den Wagen deiner Schwester zu rasen. Allerdings ist er trotzdem noch "geflohen" und auch wenn oben bereits (leider falsch) gesagt wurde, dass Tiere Sachen sind...
§§ 90,90a BGB beschreibt die Sache und Tiere. Demnach sind Tiere keine Sachen, werden aber so behandelt. Der Fahrer hat sich somit möglicherweise einer Sachbeschädigung strafbar gemacht und i.V.m dem "Wegfahren" könnte dies zudem als Fahrerflucht gewertet werden.
Schließlich hat ein Autofahrer auch anzuhalten wenn er beispielsweise durch eine Pfütze fährt und die Kleidung eines Fußgängers verschmutzt (und somit beschädigt)
Fazit: Einfach nochmal zur Polizei gehen, einen anderen Beamten verlangen und beide Dinge (Anzeige und DAB) gleichzeitig erledigen.
Die Fahrerflucht kannst du vergessen, wenn ich ein Tier wie eine Katze anfahre muss ich nicht unbedingt halten. Im zweifel sagt der Audi-Fahrer er konnte dem Tier nicht mehr ausweichen, wer will es ihm widerlegen. Bei uns in der Gegend hatte aber so ein Autofahrer mal richtig mit Zitronen gehandelt der hat vor einer Zivilstreife absichtlich eine Igel platt gefahren, das gab dann eine nette Anzeige wegen Tierquälerei.
Filmen und Anzeigen wenn du die Nummer hast. Leider bringst es nichts weil Tiere keine Lebewesen sind sondern nur eine Sache.
Traurig aber wahr.....
Würde ich das sehen oder beobachten würde ich den den Kerl aus dem Wagen ziehen dem ne abreibung verpassen und und langsamm die Arme und Beine unbrauchbar machen. aber ihm am leben lassen damit er was davon hat
Geschockt von meiner Antwort ? Ob Hund,Katze ,Ratte Mensch, alle sind wir Säugetiere und fühlen Freude Kummer Anhst und Schmerz.
Wer das Leben eines Tieres/Menschens geringfügiger einschätzt hat es net verdient.
sorry is meine Meinnung.
Aus deiner Antwort schliesse ich den schlussendlichen Schluss das es demnach völlig ok ist,Wesen zu Quällen !?
Intresant Mr. H. Oder wolltest du dich nur wichtig machen ?
Ich habe bisher eine Eule,1 Hasen und ne überfahrende Ente zum Tierarzt gebracht wo andere die linksliegengelassen hätten.
Und Billig war das einschläfern der Tiere wenn nichts mehr geht auch net. Du hattest bestimmt am Geld gesparrt davon gehe ich mal aus.
Also höre auf dum tüch appeldwatsch zu Labern. Ich mog more for getier als du in deien bisherigen leven .
Ja auch bei der Polizei hat man sowas.Unser kleiner Kater wurde auch überfahren,der Fahrer hat uns aber zum Tierarzt gefahren.Da hatten wir wohl glück.Für alle anderen kann ich nur den Kopf schütteln.mehr kann man da wohl auch nicht machen.
Der Flegel hat auch einen Vorgesetzten. Er war einfach zu faul eine Anzeige zu schreiben.
Man ist verpflichtet anzuhalten und sich um das verletzte oder tote Tier zu kümmern.
Das war also Tierquälerei, weil die Katze absichtlich überfahren wurde und Fahrerflucht.
Wenn man bezeugen kann, dass er absichtlich die Katze überfahren hat, kann man ihn mit Recht anzeigen. Der Polizist liegt völlig falsch. Seine "Steuer" kriegt er vom Beschädiger: Ich habe vor paar Jahren einen Nachbarn angezeigt, der einen Maulwurf getreten hat und in Qualen starb. Auf Druck anderer Leute(weil Nachbar und bloß Maulwurf) wollte ich die Anzeige zurückziehen, aber die Polizei hat gesagt, das ginge nicht, weil der Mann gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat. Er musste 500 DM Strafe bezahlen.
Den einen Satz solltest Du überprüfen: Oder meinst Du wirklich, dass der Nachbar (!!!) in Qualen starb???
Ist ja nicht schlimm. Hört sich aber lustig an! Unser Nachbar starb ihn Qualen, nachdem er auf einen Maulwurf getreten ist! xD
Dann bist du keine deut besser als der Autofahrer. H