Meine Katze ist überfahren worden - kann ich den Fahrer verklagen?
Hallo, heute Nachmittag ist meine gerade einmal 12 Wochen alte Katze überfahren worden. Ich wohne in einem großen Haus neben einer Straße, wo wir Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h haben. Und wenn der Nachbarshund bellt oder meine Katze die Nachbarskatze sieht, kam es leider immer wieder vor, dass sie über die Straße lief. Diesen Nachmittag war es wieder so. Ich wollte sie noch aufhalten, aber leider war es zu spät. Sie rannte wieder los und diesmal kam ein Auto, das viel zu schnell unterwegs war. Mindestens 50 km/h oder schneller. Eine Bremsung war nicht mehr möglich und der "Raser" hat meine Katze sofort überfahren. Sie war auf der Stelle tot. Ich bin total verzweifelt & habe mir die Nummerntafel des Rasers aufgeschrieben. Und bevor ich mich bei der Polizei jetzt lächerlich mache, frage ich euch hier, kann ich den Mann, der viel zu schnell gefahren ist überhaupt verklagen? Habe ich eine Chance? Wie soll ich am besten argumentieren? Vielen Dank im Voraus für eure hilfreichen Antworten. LG Jenny
13 Antworten
die frage ist, ob der fahre die kollision hätte vermeiden können und das hat er nicht machen können. es ist leider so, dass katzen ohne rechts und links zu schauen über die strasse rennen, wenn sie erwischt werden haben sie leider pech gehabt. eine anzeige würde nichts bringen, es hätte dir genauso passierten können, so traurig wie es ist.
Hi,
eine 12 Wochen (!!) alte Katze sollte keinen Freigang bekommen!
Weswegen willst du den Autofahrer verklagen? Weil du nicht richtig auf deine Katze aufgepasst hast?
October
wie schnell er war, kannst du nicht beweisen.
du machst dich lächerlich, wenn du zur polizei gehst, das hat keinen erfolg
Wieso lässt man eine 12 Wochen alte Katze draußen rumlaufen? Dich sollte man verklagen...
Sehe ich genau so.
isso
isso
Jupp - meine Meinung!
Kann ich mich auch nur anschließen.
Wenn Du z.B. durch Zeugen, nachweisen kannst, dass die zu schnelle Geschwindigkeit Ursache des Todes deiner Katze ist, könntest Du Aussicht auf Erfolg haben. In diesem Fall liegt aber "nur" Sachbeschädigung vor, und du hättest dann Anspruch auf Ersatz ("Geldwert der Katze"). Dies liegt aber im Ermessen des Gerichts (Richters). Ggf. kannst Du Dich beim Rechtsanwalt noch genauer informieren...