Anzeige wegen zu schnelles Fahren?

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Lass ihn einfach. Allein durch seine Behauptung kannst du nicht verurteilt werden. Beweisen kann er ja nichts.
Wenn du aber tatsaechlich schneller als 30 dort bist, dann waere es aber schon ein feiner Zug von dir, dich in Zukunft etwas besser an die 30km/h zu halten.

Lehnj Dich entspann zurück, der kann Dir gar nix. Das ist sicherlich so ein renitenter Rentner, der aufgrund fehlender Manneskraft gefrustet ist und nun seinen Ausgleich und Erfolg sucht. So einen haben wir hier auch, hat mich angezeigt, wei ich im Garten mit dem Luftgewehr geschossen habe, die Sheriifs waren hier haben guten Tag gesagt und sind wieder gefahren.

Da ein Anwalt vom Nachbar bezahlt werden müsste, wird er sich hüten. Eine Anzeige - mit einem, oder besser zwei Videos deiner Fahrweise - wäre allerdings bei der Polizei ausreichend, weil man anhand der Bilder die Geschwindigkeit ermitteln kann!

Also: Fuß vom Gas! In der 30er-Zone max. 2. Gang - dann klappt das leichter.

Franticek  26.02.2013, 17:28

Die Ermittlung der Geschwindigkeit auf diese Weise - das funktioniert nicht.
Aber die Sache mit den Anwaltskosten, auf denen der Nachbar selbst sitzenbleibt, die stimmt.

altermann58  26.02.2013, 17:31
@Franticek

Bei an Ort und Stelle ausgemessenem Abstand von 20 Metern und dem Stoppen der Zeit, die der PKW auf dem Video zwischen diesen Punkten zurücklegt, ist es kein Problem, die Durchschnittsgeschwindigkeit zu errechnen... 36 km/h = 10 m/sec... Physikunterricht. Klasse 9

ginatilan  26.02.2013, 18:00
@altermann58

Hallo altermann

du kannst rechnen wie du willst:-)

wir sind hier nicht in Österreich (da kann die Polizei die Geschwindigkeit schätzen) sondern in Deutschland, und hier muss bewiesen werden wie schnell man gefahren ist

Hallo Maruni

in Deutschland muss per elektronische Messgeräte nachgewiesen werden wie schnell du gefahren bist, schätzen ist nicht gerichtlich verwertbar.

dein Nachbar kann anzeigen wen er will, dir kann das egal sein.

selbstverständlich wäre es aber ein feiner Zug von dir die Geschwindigkeit "einigermaßen" einzuhalten

Hallo Maruni,

natürlich kann dir dein Nachbar so gut wie garnichts anhaben. Ihm fehlt es an Beweisen und die Anwaltskosten ect. müsste er selber begleichen, was er mit angrenzender Wahrscheinlichkeit bestimmt nicht möchte.

Natürlich haben diese Verkehrsbegrenzungen aber Daseinsberechtigungen. Denk einfach an die Kinder in der 30er Zone. Oder könntest du dir das verzeihen? Gott bewahre.

Schöne Grüße, hdz34