Katze in Mietwohnung. Erst Erlaubt dann Verboten. Welche Möglichkeiten habe ich?
Hallo,
Beim Mietvertrag unterschreiben meinte die Vermieterin, dass sie mit einem Hund nicht einverstanden wäre aber gegen eine Katze hat sie nichts einzuwenden.
Im Mietvertrag steht zur Tierhaltung gar nichts.
Das Verhältnis zwischen uns ist sehr angespannt, da die Wohnungsübergabe nicht reibungslos verlief (Wohnung war vom Vormieter nicht weiß gestrichen und sehr dreckig).
Wir wünschen uns allerdings schon seit Ewigkeiten eine Katze, da die Vermieterin am Tag des Mietvertragsunterschreiben eingewilligt hat haben wir uns letzte Woche im Tierheim eine reservieren lassen. Wir haben die Vermieterin allerdings sicherheitshalber doch noch einmal darüber informiert, da wir Angst hatten das es doch Ärger geben könnte. Antwort war dann nein. Ihr Sohn wohnt in einer Wohnung im selben Haus und durfte sich erst vor 2 Wochen eine Katze zulegen. Uns verbietet sie es jetzt. Die Vermieter selbst wohnen nicht mit im Haus. Andere Einwohner (sind teils auch Eigentumswohnungen) besitzen Hunde, Katzen und Co.
Begründung für das nein war, das in der ganzen Wohnung Laminat verlegt ist und wenn die Katze mal daneben machen sollte wäre der ganze Boden kaputt… Ich bin der Meinung das kann immer mal passieren und das da nicht gleich der ganze Boden kaputt ist, zudem wir eine ältere Katze holen würden und Ihr Sohn ja selbst eine besitzt.
Wie ist hier die Lage? Was dürfen wir tun? Was können wir tun? Einfach eine Katze anschaffen würde wahrscheinlich Probleme geben obwohl Sie beim Mietvertrag unterschreiben zugestimmt hat?
Vielen Dank und Liebe Grüße
Fabienne
7 Antworten
kleintiere wie katzen bedürfen keiner erlaubnis, und können ohne ankündigung oder sonstiger formalismen gehalten werden
du hast einen schriftlichen mietvertrag, änderungen oder einschränkungen des mietverhältnisses müssen naturgemäß teil des vertrags sein
steht dort nichts zu haustieren kann die vermieterin reich rechtlich nichts, aber auch rein gar nichts unternehmen
allerdings dürfte dir klar sein, wenn du es darauf anlegst und dich durchsetzt, dürfte in deiner vermieterin ganz schnell der eigenbedarf hochkochen
Katzen zählen im Mietrecht nicht zu den Kleintieren.
Dem Rest stimme ich zu :)
Die Vermieterin hat die Katzenhaltung mit einer Begründung abgelehnt. Da ist nix zu machen. Entweder Ihr verzichtet auf die Katzenhaltung oder Ihr zieht um und dann aber die Tierhaltung gleich schriftlich im Mietvertrag regeln.
Doch, genau das ist die Begründung. Mietet euch eine Wohnung ohne Bodenbelag, den ihr selbst anschaffen müsst und dann auch auf eure Kosten beschädigen lassen könnt oder holt euch vorher die ausdrückliche Genehmigung eures VM ein, dass es ihm egal wäre, wenn seiner durch Urin- oder Kratzspuren beschädigt würde. Hier hat sich die VM aus nachvollziehbaren Gründen eben anders entscheiden und das habt ihr zu akzeptieren.
Wenn dazu nix um Vertrages steht, dann ist Tierhaltung erlaubt.
Unsinn. Das hat der BGH längst anders entscheiden: Auch ohne, sogar mit unzulässigem generellem Tierhaltungsverbot bedarf die Haltung von Hund oder Katze der Zustimmung der VM. Nur Kleintiere in Käfigen, sofern keine Gift- oder Ekeltiere, durfen ungefragt angeschafft werden.
Wo ist das Urteil?
"(...) führt nicht dazu, dass der Mieter Hunde oder Katzen ohne jegliche Rücksicht auf andere halten kann. Sie hat vielmehr zur Folge, dass die nach § 535 Abs. 1 BGB** gebotene umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen muss. Im vorliegenden Fall hat das Berufungsgericht eine Zustimmungspflicht der Klägerin zur Hundehaltung rechtsfehlerfrei bejaht."
Ja, und hier darf bereits jemand eine Katze halten und damit ist ja schon geklärt, dass Katzen nicht stören.
Ja, und hier darf bereits jemand eine Katze halten und damit ist ja schon geklärt, dass Katzen nicht stören.
Falsch. Noch einmal: Das Mietrecht kennt weder Gewohnheits- noch Gleichbehandlungsrecht.
Die Zustimmung ist in nachvollziehbarer Interessensabwägung aller Belange stets in Einzelfallentscheidung vorzunehmen. Das gilt selbst dann, wenn eine genehmigtes Tier entläuft oder verstribt und ein anderes dafür angeschafft werden soll.
Und sie ist stets widerruflich erteilt, meint, man hat die Katze trotzdem wieder abzuschaffen, wenn sie die Mietergemeinschaft stört.
Wenn wie hier der VM geltend macht, wegen des nagelneuen Laminats keine Haltung zu genehmigen oder anführt, keine konkurrierende Katzenkolonie im Haus hinnnehmen zu wollen, ist das nachvollziehbar und hinreichend.
Hab hier was für dich ^^ les es dir in Ruhe durch.
Nichts: Wenn im Mietvertrag nichts zur Tierhaltung in der Mietwohnung steht, müssen wie in jedem Fall die einzelnen Interessen gegeneinander abgewogen werden. Ausgenommen bei Kleintieren.
Das Tier muss raus: Ein „Ja“ kann zurückgenommen werdenIm Fall, dass der Vermieter „ja“ zu einem bestimmten Haustier gesagt hat, kann er seine Zustimmung immer noch zurücknehmen. Aber dafür muss er wie bei einem Nein triftige Gründe nennen. Ist die Begründung ausreichend, kann der Vermieter die Entfernung des Tieres fordern. „Geschieht dies nicht, kann er dem Mieter sogar kündigen “, warnt Fouquet.
Wie schnell das Haustier aus der Mietwohnung muss, hängt laut Fouquet von der Situation ab: „Eine Frist von zwei Wochen sollte der Vermieter dem Mieter schon einräumen, das geht nicht von heute auf morgen. Wenn ein Tier aber für andere Bewohner gefährlich ist, dann muss es gegebenenfalls sofort weg.“
Ein Vermieter darf euch nicht verbieten eine Katze zu halten, das gilt auch für Hunde. Das ist ein Irrglaube, dass sie das können.
Verbieten können sie es einem nur in wirklich besonderen Fällen, wenn zum Beispiel in einem Haushalt 12 Katzen leben. Aber bei einer, kann sie nichts dagegen sagen.
Und diese Information habe ich vom Deutschen Mieter und erhalten. Dieser hatte sich für uns eingesetzt.
Hast du da einfach mal beim Mieterschutzbund angerufen?
Nach höchstrichterlicher Entscheidung bedarf die Haltung von Hund oder Katze zwingend der vorherigen Zustimmung der VM egal, ob und was dazu im Mietvertrg vereinbart wäre. Und die hätte man im Zweifel zu beweisen; eine mündliche Einverständniserklärung oder anderen Mietern bereits erteilte Genehmigungen sind da völlig wertlos.
Sie ungefragt anzuschaffen wäre töricht, da dieser vertragswidrige Gebrauch der Mietsache zu sofortigem Abschaffungsverlangen des Tiers berechtigt oder widrigenfalls eure fristlose Kündigung bedeutet.
Dann wäre aber eine Begründung ja auch " ich mag keine Katzen".. das kann ja nicht sein das der Laminat als Grund herhält welcher Boden soll denn sonst verlegt sein?