Muss ich Post an den Vorbesitzer nachsenden? Und wenn ja, wie lange?
Vor vier Jahren sind wir in unser jetziges Haus umgezogen. Wir erhalten immer noch regelmäßig Post für die Vorbesitzer. Ich kenne die Adresse der Vorbesitzer nicht. Bei der Post handelt es sich um Werbung, Prospekte, aber auch um private Briefe und Geschäftspost. Pro Monat sind es ca. 5-10 Briefe.
Sind wir bis zum verpflichtet, die Post mit dem Vermerk ("umgezogen") zurück zur Post zu bringen? Oder kann ich die Post wegwerfen? Gibt es hier irgendeine rechtliche Regel? Gibt es irgendeine Frist oder muss ich mich u.U. noch die nächsten zehn Jahre oder länger um diese Sache kümmern?
6 Antworten
Beschwere dich schriftlich bei der Post darüber, dass dir immer wieder Sendungen des Vormieters zugestellt werden.
Dann muss dein Zusteller einen Hinweis bekommen, dass er diese Sendungen bei dir nicht mehr zustellen darf. Dadurch sollte sich das ganze dann ziemlich einschränken
Nein musst du nicht:
Wenn du wieder Post bekommst, dann streiche die Adresse durch mit dem Hinweis, Empfänger unbekannt verzogen - Zurück an Absender
und schmeiss es wieder in die Post.
Werbung und Prospekte kannst Du entsorgen.
Bei persönlichen Briefen und Geschäftspost würde ich die Empfängeradresse durchstreichen und auf den Umschlag "zurück an Absender" schreiben und das dann in den nächsten Briefkasten werfen.
Du darfst die Briefe nicht einfach vernichten. Sammel einfach einen großen Haufen und bring ihn weg, wenn es passt. Keiner kann dich zwingen jeden Monat einmal für ihn zum Postkasten zu gehen. Ich hatte das Problem auch, habe die Briefe immer im Auto gehabt und wenn ich mal zur Post musste oder einen Briefkasten gesehen habe, habe ich sie eingeworfen.
Du schreibst "umgezogen" lt. Deiner Frage. Das ist nicht "zurück an Absender" nach meinem Verständnis.
Ich habe das vlt. 1/2 Jahr so gemacht, nachdem meine Mutter verstorben war. Da schrieb ich " Empfänger verstorben". Danach war Ruhe.
Ja, aber in unserem Fall ist es doch so, dass der Empfänger umgezogen ist. Ich weiß, dass der Adressat früher einmal an dieser Adresse gewohnt hat, aber mittlerweile wohnt er woanders. Natürlich ginge auch "Zurück an Absender" aber das ist weniger spezifisch, der Absender, der den Brief zurück bekommt, weiß dann weniger als wenn ich umgezogen schreibe.
PS: Mein Beileid für deine Mutter. Meine Eltern sind beide vor etwa zehn Jahren gestorben.
rede mal mit dem briefträger damit er die post von fremden nicht bei dir einwirft und gib ihm die falsche post zurück.
Normalerweise hätte der Vorbesitzer einen Nachsendeantrag stellen müssen... Keine Ahnung, warum er einerseits seine Adresse nicht hinterlässt und trotzdem so sorglos mit seiner Post umgeht...
An Deiner Stelle würde ich auf die Briefe "unbekannt verzogen" schreiben und immer mal wieder bei Gelegenheit einen Schwung in einen Briefkasten werfen... Dazu muss man nicht extra zur Post fahren...
Genau so habe ich es auch gemacht- irgendwann war es dann endlich vorbei.
Niemand muss einen Nachsendeantrag stellen.
Natürlich muss das niemand, aber man man sollte dann auch damit rechnen, dass ein Teil der Post nicht mehr auffindbar ist...
Genau das mache ich auch, aber auch das ist ja auch schon ein gewisser Aufwand, immer wieder die Post zum Briefkasten zu bringen. Und genau das ist ja meine Frage: muss ich das tatsächlich jahrelang weiter so machen? Und bin ich dazu rechtlich verpflichtet?