Kassiert der Vermieter bei meine Nebenkostenabrechnung doppelt ab?
Ich habe die NKA für 2015 erhalten. Jetzt kommt mir etwas komisch vor. Die Betriebskosten sind doch die einzelnen Positionen die ich als Mieter bezahle. Warum sollte ich dann bei Position 15 die Betriebskosten nochmal bezahlen? Zieht mich der Vermieter ab? (Siehe Anlagen)
6 Antworten
Was du an Betriebskosten bezahlst ist doch nur ein Acconto und bei der Abrechnung sieht man dann ob noch etwas nachzuzahlen ist oder ob es ein Guthaben gibt.
... was bitte sollten wir Vermieter denn kassieren? Wir verteilen doch nur die Kosten und Lasten, die angefallen bzw. bezahlt wurden, oder übersehe ich etwas?
Ich halte die AR allerdings für nicht ordnungsgemäß.
Eine Kostenstelle Schornstein kann es für Mieter nicht geben und die Kostenstelle Wasser mit Verteilung auf 360 Personen rüge ich.
Der Vermieter möge bitte belegen, wie er die ermittelt hat.
Von "nochmal zahlen" kann hier nicht die Rede sein; das siehst Du an der Höhe der Beträge.
In diesem Betrag in Position 15 kann z. B. die Grundsteuer enthalten sein und andere kleinere Positionen gemäß Betriebskostenverordnung. Diese findest Du hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/
Du solltest sie auch als Anhang zu Deinem Mietvertrag erhalten haben.
Die in Positionen 1-14 genannten sind z. T. Verbrauchskosten, z. T. Betriebskosten.
Schreib Deinem Vermieter, dass Du um eine exakte, nachvollziehbare Aufschlüsselung der unter Position 15 erfassten Betriebskosten bittest.
Das kann Dir nur der Vermieter beantworten.
Wie ich zu deiner anderen Frage bereits schrieb können damit sonstige Betriebskosten gemeint sein.
Schau doch erst mal in den Mietvertrag was genau zu Betriebskosten vereinbart ist.
Du wirst nicht drum rum kommen zum Vermieter zu fahren um dort die Originalbelege einzusehen.
Verlange Einsicht in die Abrechnungsunterlagen. Dann hast Du Klarheit. Vermutlich wird da für den Betrieb irgendeiner Hauseinrichtung eine Kostenposition eingestellt.