Nebenkostenabrechnung vom Vermieter zu hoch, was tun?

NKA 2014 - (Vermieter, Nebenkostenabrechnung, falsch) NKA 2015 - (Vermieter, Nebenkostenabrechnung, falsch)

10 Antworten

Du kannst die Einsicht verlangen, dann musst du zu ihm hinfahren.

Du kannst Kopien verlangen, dann hast du aber die entstehenden Kosten zu tragen.

Wahrscheinlich habt ihr im Haus einen Aufzug und die Betriebskosten sind hier die Wartung ...

Einbehalten würde ich das Geld nicht, es sollte leicht möglich sein, die Frage in der Zahlungsfrist zu klären.

Du kannst, auf Verlangen, alle Rechnungen bei Deinem Vermieter einsehen.  Geh hin und lasse Dir diesen Unterschied erklären

joe200575 
Beitragsersteller
 14.10.2016, 09:12

Das Problem ist, das ich mit dem Vermieter auf dem Kriegsfuss stehe, wir hassen uns gegenseitig und er wohnt 50km weit weg. Ich will daher keinen persönlichen Kontakt mit ihm. Kann ich von ihm verlangen er möchte mir die Unterlagen als Kopie zusenden als Beweis? Oder bringt es nur was, wenn ich die Originale sehe?

anitari  14.10.2016, 09:29
@joe200575

Kann ich von ihm verlangen er möchte mir die Unterlagen als Kopie zusenden als Beweis?

Nein, außer er würde 500 km weit weg wohnen. Und dann auch nur gegen Bezahlung.

Schon mal daran gedacht das man Kopien "frisieren" kann?

Oder bringt es nur was, wenn ich die Originale sehe?

Ja.

fernandoHuart  14.10.2016, 09:35
@anitari

Stimmt auch. Aber in so einen eikle Fall würde ich trotzdem schriftlich vorgehen. Bei der "Besuch" einen Zeuge mitnehmen.

Ich vermute mal mit Betriebskosten sind sonstige Betriebskosten gemeint. Das müßte aber vertraglich genau erklärt sein welche das sind.

Ich würde zunächst keinen Cent zahlen und den Vermieter nachweisbar auffordern dir Gelegenheit zu geben die Originalbelege einzusehen.

Nicht genau welche, nur allgemein.

Bei der Belegeinsicht fragst Du dann was genau "Betriebskosten" sein soll und nach den Belegen dazu.

Ist das ein Haus mit Eigentumswohnungen?

denn so glaube ich das er mich schlicht und einfach betrügen will.

So hart würde ich erst mal nicht urteilen. Es kann auch schlicht Unwissenheit sein.

bwhoch2  14.10.2016, 13:12

Wenn das eine Position ist mit sonstigen Betriebskosten, die mal in geringer und im anderen Jahr mit höheren Beträgen anfallen, kann es durchaus sein, dass ein solcher Unterschied auftritt.

Beispiel Dachrinnenreinigung, Dachkontrolle. Diese muss regelmäßig gemacht werden, aber nicht zwingend jedes Jahr. In dem einen Jahr fiel dieser Posten nicht an und im letzten Jahr schon. Das wäre dann eine einfache Erklärung für den Unterschied, der sogar betragsmäßig hin kommt.

Wichtig ist aber, dass diese Position, auch wenn sie in der Tabelle nur "Betriebskosten" genannt wird, zumindest als Fußnote genauer erklärt wird. Nach Möglichkeit mit Beträgen.

Da man als Mieter immer das Recht auf Einsicht in alle Belege hat, sollte man dieses nun schnellstmöglich wahr nehmen. Tut man das nicht, muss man auf jeden Fall die geforderte Nachzahlung fristgerecht leisten und hat dann immer noch die Möglichkeit der Nachprüfung. Sollte sich dabei heraus stellen, dass tatsächlich was falsch ist, z. B. Reparaturen eingebaut, die da nicht rein dürfen, kann man das beanstanden und eine korrigierte Abrechnung fordern. Evtl. zuviel gezahlte Beträge werden dann zurück gezahlt oder man behält sie sich von der nächsten Mietzahlung ein. Insofern geht nichts verloren.

Allein das zeigt aber auch, dass ein Betrug schlicht nicht möglich ist, denn welcher Mieter zahlt freiwillig mehr, als er soll. Da hakt doch wirklich jeder ein.

Dein Plan ist an sich nicht falsch. Ich würde den Vermieter auch erst mal anschreiben und um den "Originalen" Beweis bitten. Anzeigen kann er dich deswegen nicht. Du hast Zeit um das Geld zu zahlen und er kann dir ohne weiteres innerhalb von 1 Tag (wenn er "aktiv" ist das Original vorlegen) Falls er sich weigert das Original vorzulegen würde ich zu einem Rechtsanwalt gehen

 

Geh zum Mieterverein. Sie schreiben für dich einen Brief. Wenn man nicht Mitglied ist, kann man, glaube ich, eine einmalige Gebühr bezahlen.

Ich glaube, wenn ein Posten falsch ist, dann brauchst du erstmal die ganze Rechnung nicht bezahlen. Man kann die Unterlagen verlangen, auf die sich die Zahlen beziehen. Allerdings würde ich den Brief von eine Profi schreiben lassen (wie gesagt, Mieterverein etc.)

joe200575 
Beitragsersteller
 14.10.2016, 09:14

Den Brief kann ich selbst schreiben, das ist kein Problem. Ich würde gerne wissen, ob es ok ist, das ich die angefechtete Summe erstmal einbehalte, bis ich genau Einsicht in die Unterlagen vom Vermieter bekomme?

Veruschka61  14.10.2016, 09:20
@joe200575

Also, ich glaube, dass man nichts bezahlen muss, wenn die Abrechnung falsch ist oder wenn man den Verdacht hat, dass sie falsch ist. Ich glaube, jede zweite Abrechnung vom Vermieter ist falsch (ich bin nicht sicher, ob ich die Statistik noch richtig im Kopf habe, aber es ist ziemlich hoch). Wenn sie dir nicht die Unterlagen schicken wollen, dann ist das schon verdächtig!!!!

fernandoHuart  14.10.2016, 09:26
@joe200575

Ja. Das ist in Ordnung. Einspruch. Allerdings achte die Zahlungsfrist wenn er nicht sofort reagiert. Falls er auf die Bremse tritt, Anwalt.

fernandoHuart  14.10.2016, 09:30
@Veruschka61

siehe meine Link in ein andere Kommentar. Die meisten Abrechnung von Kleinvermieter sind falsch weil sie damit überfordert sind.

Bei grosse Verwaltungsgesellschaften oder die die sich für Kleinvermieter darum kümmern, ist es leider meistens nicht der Fall.