Kapitalanleger Arbeitslos Hartz 4 Arbeitslosengeld 2

3 Antworten

Das Haus wird grundsätzlich als einzusetzendes Vermögen angesehen und die Mieteinnahmen sind anrechenbare Einnahmen; hier ist eine Gewinn- und Verlustaufstellung zu machen um die Einkünfte monatlich zu ermitteln (wie bei der Einkommensteuererklärung auch - Tilgung kann nicht berücksichtigt werden, sondern nur die Zinsen) - ggf. kann die Veräußerung des Hauses verlangt werden - hier ist der Einzelfall entsprechend zu prüfen...

sassenach4u  27.11.2013, 14:09

Weise Worte, so isses!

Wenn das Haus abzüglich Kredit einen Wert ergibt, dann hat er Vermögen und evtl. überhaupt keinen Bedarf. Hat er den maximalen Kreditrahmen bereits ausgeschöpft?

tahir2222 
Beitragsersteller
 16.11.2013, 06:07

Also er hat den Kredit erst sein kurzem also es muss noch ca 25 jahre abbezahlt werden

der Freund kann es ja nachweisen, dass die Einnahme direkt mit dem Bankkredit verrechnet werden.

DMbuzz1  16.11.2013, 06:14

In den 690 Euro wird ja neben Zinsen auch Tilgung enthalten sein - das dürfte dann ja eine Einkunft sein - oder? Und was ist mit dem aktuellen Wert der die Schuld übersteigt - ist das kein anrechenbares Vermögen?