Rückerstattung bei Ebaykauf, wenn Artikel sehr schlecht verpackt war?
Hallo,
habe bei Ebay ein 8 Personen Speiseservice von Hutschenreuther für 283 € erworben.
Heute kam es an. Die Bilder sprechen für sich. 8 Teile zebrochen, darunter 4 große Speiseteller. 8 Teller waren übereinandergestapelt, dazwischen nur dünne Folie oder einfaches Papier.Dann mit Luftpolsterfolie umwickelt. Darauf noch mal das gleiche. Zwischenräume waren nicht ausgepolstert, somit war alles in Bewegung.Das Geschirr lag am Karton an,somit langt ein kleiner Stoß von Außen um es zu Bruch zu bringen.
Der dünne Karton war aber unbeschädigt, sonst hätte ich die Sendung nicht angenommen. Sowas ist doch vorprogrammiert, wenn ich Porzellan nicht einzeln verpacke und schlecht polstere. Ich kaufe nur ab und zu bei Ebay, deshalb habe ich wenig Erfahrung bei Regressansprüchen. Hab aber die Verkäuferin schon angeschrieben mit der bitte mir den Kaufpreis zu erstatten. Ich denke mal das eine Versandversicherung bei derart schlechter Verpackung auch nicht zahlt. Auch wenn eine Gewährleistung bei Privatverkäufern ausgeschlossen ist, so muß ich doch irgendwie zu meinem Recht kommen. Oder bin ich hier evtl. der Depp.
Bin für jeden Tipp dankbar.
5 Antworten
Bei Kauf vom Händler solltest du dein Geld oder Ersatz bekommen. Bei einem Privatkauf wird das ganze schon schwieriger
Schlicht und ergreifend - eröffne einen Fall bei Ebay, wenn die Absenderin hier nicht zur Rückabwicklung des Verkaufes bereit ist.
Die Verkäuferin sieht gemäß Sendungsverlauf, dass ihr Paket angekommen ist - also sollten 4 - 5 Tage ausreichen.
Ja du hast hier verschiedene Rechte. Der Verkäufer hat die Ware nicht in der vereinbarten Beschaffenheit übereignet, dass ist auch nicht mehr möglich.
Hier ist es eine Teillieferung. Du kannst den Kaufpreis mindern oder zurücktreten, wenn du an den übrigen Tellern etc. Kein Interesse hast.
Melde dich beim Verkäufer und versuche es so zu regeln. Ansonsten muss du weitersehen.
man kann dann einen gerichtlichen Mahnbescheid in Aussicht stellen, bzw. das Ganze einem Anwalt übergeben. Wenn der Fall zugunsten des Klägers entschieden wird, bekommt man die Anwaltskosten bezahlt (und die Erstattung des Kaufs), sofern der Verkäufer nicht insolvent ist.
Hier ist ja klar, daß die Zerstörung nicht durch den Käufer verursacht wurde. Der Fall ist glaub ich ziemlich klar.
PS: Man sollte den Karton natürlich aufheben. Der aufgeklebte Paketschein ist ein Beweis. Das Volumen des Kartons steht in keinem Verhältnis zum Inhalt. Bei Glas nutzt da auch kein Füllmaterial. Das ist schlichtweg unsachgemäß verpackt.
hast du nicht versichert verschickt ?
Ich bin der Käufer
Wie lange sollte ich ihr Zeit geben? Hab sie heute erst angeschrieben. Danke