Kann Vermieter Miete nach Auszug nachfordern?
Hallo ihr Lieben,
ich habe folgendes Problem: Mein Mann und ich haben im Oktober 2014 unsere Wohnung (Immeo) fristgerecht zum 01.01.2015 gekündigt. DIe Wohnung wurde am 07.01.2015 abgenommen.
Jetzt bekamen wir Post von der Immeo und wenig später direkt einen Mahnbescheid, dass Miete für die Monate 10/14, 11/14 und 12/14 offen wäre. Bei Abnahme war jedoch zu keinem Zeitpunkt rede von Mietrückständen oder der gleichen. Es sollte nur die noch ausstehende Kaution zurückerstattet werden, was aber bis heute nicht erfolgte. Ist das rechtens? Wir warten derzeit auf die Zweitauszüge der Sparkasse, um zu überprüfen, ob Zahlungen in diesem Zeitraum an die Immeo erfolgten.
Kann mir jemand helfen wie ich jetzt weiter vorgehen soll?
10 Antworten
also ich glaube, wenn ich 3 Monate die Miete nicht gezahlt hätte, wäre es mir schon bewusst...dann wäre ich ja auch nicht so überrascht das die sich jetzt deswegen melden. Wir haben auch schon die Anwälte angeschrieben und werden gegen den kommenden VB Einspruch einlegen, sollten wir tatsächlich im Recht sein.
Mietschulden haben mit der Wohnungsrückgabe nix zu tun, müssen deshalb nicht in's Übergabeprotokoll. Dass du keine KA für letztes Quartal 14 mehr hast, ist doch merkwürdig. Die sollte man mindestens drei Jahre aufbewahren. Auch dürfte wohl auffallen, dass am Monatsende mehr Geld auf dem Konto ist als üblich. Nun ist die Frage, ob Lastschrift vereinbart war oder du per Dauerauftrag oder Einzelüberweisung deine Miete zahltest.
Es bleibt nun deinerseits der Nachweis, dass gezahlt wurde. Ansonsten musst du blechen oder der V. darf die Schuld von der Kaution abziehen. Er dürfte auch klagen.
Der Vermieter muß den Mieter weder anmahnen, bzw. noch auf einen Mietrückstand hinweisen.
Der Mieter trägt bezüglich des Nachweises der Mietzahlungen die volle Beweislast.
Offene Mietforderungen aus 2014 verjähren zum 31.12.2017.
Falls die Zahlungen tatsächlich offen sind, kann der Vermieter diese auch noch mit dem Rückzahlungsanspruch der Kaution verrechnen.
Fürsorglich solltet ihr dem Mahnbescheid widersprechen.
Weiter solltet ihr sofort, wenn ihr die Kontoauszüge von Eurer Bank bekommen habt, diese in Kopie dem Vermieter per Einwurfeinschreiben zum Nachweis der Zahlung zukommen lassen. (andere Posten bitte schwärzen!)
Falls ihr jedoch nicht gezahlt habt, solltet ihr den rückständigen Betrag schnellstmöglich anerkennen und die Rückstände auch ausgleichen. Da dann der Vermieter nämlich den Zahlungsanspruch gegenüber dem Gericht begründen muß, könnten noch weitere Gerichts- und Anwaltskosten auf Euch zu kommen.
Evtl. wartet er auch nur, bis er einen rechtskräftigen Titel hat, um die Aufrechnung gegenüber dem Kautionsanspruch zu erklären.
Noch ein Tipp: Da Forderungen in der Regel nach 3 Jahren verjähren, sollte man wenigstens so lange seine Kontoauszüge aufbewahren.
Wenn es tatsächlich so ist, dass die Miete nicht gezahlt wurde, ist es selbstverständlich rechtens, die nachzufordern. Mit welcher Begründung sollte es das nicht sein?
Prüft eure Kontoauszüge und setzt euch mit dem Vermieter in Verbindung.
ich gehe ja davon aus, dass die Miete bezahlt wurde, deswegen war ich ja auch so überrascht. Und aus dem Grund ja auch die Zweitauszüge um ganz sicher zu sein ;-) Es wundert mich nur, dass dann jetzt erst die Mitteilung kommt und nicht mal auf Nachfragen reagiert wird, sondern direkt ein Mahnbescheid zugestellt wird. Klar, wenn die Miete noch offen ist, müssen wir zahlen, dass war mir von Anfang an klar...
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Johnnymcmuff