Kann Vermieter Kaution einbehalten bei mietschulden?
Hallo zusammen, heute übergebe ich eine 1 zimmer Wohnung, welche ich zur untermiete bewohnt hatte. Zu mietbeginn wurde von mir die kaution von 2 Kaltmieten verrichtet. im laufe des jahres bin ich schwer erkrankt und muss nun in die Klinik. Jedenfalls muss ich noch 2 monatsmieten mietschuld erbringen. Kann der Vermieter diese kaution einbehalten oder habe ich recht auf die kaution, da diese ja lediglicb zur absicherung des Inventares galt?! Lg mauriceac
7 Antworten
Die Kaution darf der Vermieter nach Mietende u. a. auch für Mietrückstände verwenden.
da diese ja lediglicb zur absicherung des Inventares galt?!
Ein weit verbreiteter Irrglaube.
Zweck der Kaution:
Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für alle aus dem Mietverhältnis gegenüber dem Mieter bestehenden oder bei Auszug entstehenden Ansprüche. Insbesondere rückständige Miete, Ansprüche aus der Betriebs- bzw. Nebenkostenabrechnung, Ansprüche auf Schadensersatz wegen Schäden in der Mietwohnung und Schadensersatz wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen (sofern der Mieter dazu verpflichtet ist).
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kaution_neu.htm
Kann der Vermieter diese kaution einbehalten oder habe ich recht auf die kaution, da diese ja lediglicb zur absicherung des Inventares galt
Wieso sollte die Kaution nur zur Absicherung des Inventars gelten?
Kann der Vermieter diese kaution einbehalten
genau dafür ist die Kaution gedacht.
Warum fragst Du denn danach? Möchtest Du Deine Mietschulden nicht begleichen? Bestimmte Rechte einfordern aber das eigene Fehlverhalten ignorieren... saubere Einstellungen
Und ja, der Vermieter kann die Kaution einbehalten und sogar eine Aufstockung in Anspruch stellen.
Du hättest zwar recht auf die Kaution, hast aber noch 2 Monate Mietschulden, kann gegeneinander aufgerechnet werden, damit seid ihr Pari. Du willst doch nicht im Ernst deine Kaution einfordern und im gleichen Moment die Miete nicht zahlen! Schäm dich! Da wären ja noch die NK??
NK bedeutet Nebenkosten; eine Aufstockung bei Auszug hat wohl wenig Sinn!!
Ganz Plan nicht... Die Nebenkosten Abrechnung muss noch berücksichtigt werden. Zudem würde ich als Vermieter heute noch eine Aufstockung der Kaution verlangen... eben um die Abschlußabrechnung abzusichern.