Kann Vermieter eine erlaubte Untervermietung im Nachhinein verbieten?
Ich miete eine Wohnung und wollte ein Zimmer untervermieten. Meine Vermieterin genehmigte dies, ich ließ ihr den Untermietvertrag etc. zukommen. Leider wechselte mein Untermieter zwischenzeitlich. Am 15.07.15 zog die neue Untermieterin ein und ich ließ meiner Vermmieterin den neuen Untermietvertrag zukommen.
Gestern schrieb sie mir dann, dass sie der ständigen Untervermietung nicht mehr zustimme.
Kann sie eine bereits genehmigte Untervermietung im Nachhinein untersagen und einen Auszug der Untermieterin verlangen??
MfG
9 Antworten
Das kann sie m. E.durchaus machen. Das ist abhängig davon ob dir eine allgemeingültige Zustimmung erteilt wurde oder ob die Zustimmung nur für den einen speziellen Fall erfolgte. Während der Mietdauer des ersten Untermieters kann sie das nicht machen, wenn kein besonder Grund dafür vorliegt.
Leider wechselte mein Untermieter zwischenzeitlich.
Wie sieht denn die Genehmigung zur Untervermietung aus?
Wurde denn eine allgemeine Genehmigung erteilt? Es ist ja durchaus möglich, dass sich die damalige Genehmigung ausschließlich auf den bestimmten Untermieter bezogen hat, so dass nun eine erneute Genehmigung erteilt werden müsste.
Grundsätzlich kann eine Untervermietung aber nur dann abgelehnt werden, wenn in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund vorliegt oder die Wohnung zu klein ist.
Sind beide Gründe nicht gegeben, ergibt sich hieraus aber nicht das Recht, den Untermieter tatsächlich einziehen zu lassen, sondern Du hast das Recht den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen (§ 540 BGB).
Das klingt, als hätte sie nur die Untervermietung des ersten Untermieters genehmigt. Du hättest also Vermieter vor Einzug des neuen Untermieters informieren müssen
Kann sie eine bereits genehmigte Untervermietung im Nachhinein untersagen und einen Auszug der Untermieterin verlangen??
Da hast du etwas gründlich mißverstanden: Jeder Untermieter muss durch den Vermieter genehmigt werden :-O
Die Tatsache, das sie nach Prüfung gegen den ursprünglichen Kanditaen nichts einzuweden hatte besagte nun nicht, dass sie damit gleich jede/n UM akzeptiert oder dir da künftig freie Hand lässt :-O
Selbstverstänbdlich darf sie bestimmen, wer im ihrem Eigentum wohnt: Wer als Mietnomade, Sachbeschädiger, Ruhestörer oder gar wegen Handgreiflichkeiten bekannt ist, hat in ihrem Eigetum eben nichts verloren.
Leider wechselte mein Untermieter zwischenzeitlich. Am 15.07.15 zog die neue Untermieterin ein und ich ließ meiner Vermmieterin den neuen Untermietvertrag zukommen.
Hier liegt tasächliche eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung Dritter gem. § 540 I BGB vor die die VM berechtigt, von dir deren unverzüglichen Auzug zu verlangen. Andernfalls, dein MV fristlos zu kündigen.
Da sieh mal zu, wie du das auf die Reihe bekommst, insbes. einen Schadensersatz der Untermieterin abwendest, den sie aufgrund eines wirksamem Vertrages mit dir dir gegenüber beanspruchen kann :-O .
G imager761
Kann Vermieter eine erlaubte Untervermietung im Nachhinein verbieten?
Nur aus wichtigem Grund kann eine Untervermietung verboten werden
Sie sagte einfach nur, es sei kein Problem, ich solle ihr nur Vertrag und Perso zukommen lassen.
Die Vermieterin hat nichts mit dem Untermietvertrag zu schaffen, es geht sie nichts an.
Wer in der Wohnung wohnt das darf sie natürlich wissen.
Und ich gehe davon aus, dass sie mich direkt hätte informieren müssen, als die zweite Unzervermieterin einzog und nicht erst zwei Monate später, oder?
Für jeden neuen Untermieter muss man das erneut abklären.
MfG
johnnymcmuff
Tatsächlich ist jede ja an eine bestimmte Person gebundene Untervermietung zustimmungsbedürftig.
Wenn in der Person des neuen UM konkrete Gründe lägen, die dagegen sprächen, darf sie die natürlich im Einzelfall verweigern.
Nur weil sie keine Lust hat, neuerliche UM-Verträge zu prüfen, zu bescheiden und abzuheften, nicht.
G imager761
Sie sagte einfach nur, es sei kein Problem, ich solle ihr nur Vertrag und Perso zukommen lassen.
Und ich gehe davon aus, dass sie mich direkt hätte informieren müssen, als die zweite Unzervermieterin einzog und nicht erst zwei Monate später, oder?