Wohnung untervermieten ohne Entgelt?

6 Antworten

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Ein Mietvertrag erfordert immer zwingend, dass auch Miete gezahlt wird. Egal ob Untermiete oder Hauptmiete. Ohne Zahlung einer Miete kann es rechtlich nur als Leihvertrag für die Räume gewertet werden. Aber das ist ja möglich und kein Problem.

Dein Vermieter muss damit einverstanden sein. Du solltest dir zu deiner eigenen Absicherung die Genehmigung schriftlich geben lassen.

Renick  02.10.2018, 13:20

Dankeschön für den Stern. Freue mich, dass ich dir helfen konnte.

Klar ist das möglich. Niemand ist verpflichtet Geld zu verlangen. Der Vermieter der Wohnung erhält seine Miete ja von dir. Allerdings muss er einverstanden sein, dass du die gesamte Wohnung deiner Schwester überlässt. Wohnst du aber auch nocht dort, ist das ganze völlig problemlos, da Familienangehörige immer einziehen dürfen. Du kannst auch einen Mietvertrag über 1 € mit ihr schließen.

albatros  05.09.2018, 14:26
da Familienangehörige immer einziehen dürfen

Das betrifft aber nur Eltern, Kinder und Ehegatten, nicht Geschwister!

albatros  06.09.2018, 10:10
@Lotta1965

Das MRL ist nicht maßgebend. Die Leut die das dort schrieben, sind nicht vollkommen, es sind halt nur Kommentare. Im Gesetz steht es anders.

Bei Eigenbedarf ist es etwas Anderes, da zählrn Geschwister zu den Priveligierten. Manche vermischen das irrtümlicherweise.

Lotta1965  06.09.2018, 13:17
@albatros

Das hab ich dann wohl auch getan. Danke :-)

Lass dir vom Vermieter die Genehmigung für die Untermiete geben. Ob und wieviel Geld du nimmst, geht ihn nix an.

Willst du der Schwester die Wohnung allerdings komplett überlassen, dann muss sie als neue Mieterin vom Vermieter akzeptiert werden und der Vertrag gehört umgeschrieben.

Sheireen1990  05.09.2018, 09:49
Willst du der Schwester die Wohnung allerdings komplett überlassen, dann muss sie als neue Mieterin vom Vermieter akzeptiert werden und der Vertrag gehört umgeschrieben.

Nein. Es ist auch möglich die komplette Wohnung unterzuvermieten.

albatros  06.09.2018, 13:43
@Sheireen1990

Die gesamte Wohnung darf nur ausnahmsweise und mit besonderer Erlaubnis des Vermieters untervermietet werden. Der Sache nach wäre es, allein der Name besagt es, keine Untervermietung. Der Mieter muss mindestens ein Zimmer weiter für sich nutzen wollen.

Sheireen1990  06.09.2018, 18:23
@albatros

Mir ist durchaus bewusst, dass es ein Sonderfall ist und der Mieter im Gegensatz zur teilweisen Untervermietung auch kein einklagbares Anrecht auf diese Art der Untervermietung hat. Ich kenne auch das Urteil, aus der die Ein-Zimmer-Regel stammt.

Nichtsdestotrotz ist es möglich und ich würde es auch nicht nicht als Untervermietung bezeichnen. Und die Aussage, dass der Vertrag umgeschrieben werden müsste, ist nun einmal falsch.

Wenn ein Student beispielsweise ein Auslandsemester einlegt und seine Wohnung in der Zeit weitervermietet, wird es zwar oft als Zwischenmiete bezeichnet, es ist aber eigentlich eine Untervermietung.

Untermiete liegt dann vor, wenn der Vermieter nicht Eigentümer der Wohnung, sondern ebenfalls nur Mieter ist. Nirgendwo ist definiert, das Untervermietung nur vorliegt, wenn der Mieter weiterhin mind. einen Raum in der Wohnung für sich nutzt. Dieses Kriterium hat nur auf den Anspruch des Mieters auf die Erlaubnis zur Untervermietung Auswirkungen.

DjBoBu 
Beitragsersteller
 05.09.2018, 09:32

Naja, das Problem ist, dass es nur eine 1-Zimmer Wohnung ist. Da darf glaub nur eine Person drin wohnen..

Dea2010  05.09.2018, 09:34
@DjBoBu

Nö. Überbelegung liegt vor, wenn 9m² pro Person unterschritten werden.

Dein Vermieter hat Dir erlaubt, dass Du untervermieten darfst. das ist schon mal sehr gut.

Teile ihm natürlich trotzdem mit das ab... Deine Schwester bei Dir einzieht.

Ja Du darfst ohne Entgelt untervermieten.

Hier noch ein paar Infos:

- Da Du Wohnungsgeber bist, musst Du die Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen die dann Deine Schwester bei der Anmeldung vorlegen muss.

- Es muss kein neuer Mietvertrag gemacht werden

- Der Vermieter darf die Nebenkosten, die nach Personenzahl abgerechnet werden, anpassen

Gerhart  05.09.2018, 12:27

Ohne Mietzahlung des Mieters besteht kein Mietvertrag sondern ein entgeltloser Leihvertrag.

johnnymcmuff  05.09.2018, 13:33
@Gerhart

Ich wollte nur klar machen, dass der Vermieter nicht auf einen neuen Vertrag bestehen kann.

Ich weiß dass es in diesem Fall eine Leihe wäre.

was sagt dein Vermieter dazu ? der muss darüber informiert werden, und der muss auch zustimmen

Melinda1996  05.09.2018, 09:33

solange fer Vermieter sein Geld bekommt es ist völlig egal.

DjBoBu 
Beitragsersteller
 05.09.2018, 09:28

Eine Untermiete ist mir erlaubt. Die Frage ist nur, ob es grundsätzlich ohne Entgelt geht

Atlantica666  05.09.2018, 09:29
@DjBoBu

ohne Entgeld an den Vermieter geht es natürlich nicht.. dann zahlst halt DU die Miete

DjBoBu 
Beitragsersteller
 05.09.2018, 09:30
@Atlantica666

Nee, ich meine, dass ich von meiner Schwester kein Geld verlange ;)

Atlantica666  05.09.2018, 09:32
@DjBoBu

aber wie stellst du dir das vor ? sie nutzt die Wohnung doch dann sicher komplett oder ? da muss doch der Mietvertrag umgeschrieben werden

Lotta1965  05.09.2018, 11:06
@Atlantica666

Warum sollte der MV umgeschrieben werden? Wenn der Vermieter einverstanden ist, dass FS die gesamte Wohnung an ihre Schwester untervermietet, braucht nix umgeschrieben zu werden. Die FS ist weiterhin Mieterin der Wohnung, zahlt die Miete und ist vollumfänglich haftbar.