Kann sich ein Kind gegen das Jugendamt wehren?

6 Antworten

Arg konstruiert was du da schreibst. :-(

Das Kind wird ja bei Pflegeletern unterbracht wenn sie den Altern entzogen werden. Und da finden dann auch Gespräche zwischen Kindern und den Pflegeeltern statt und dann kann das Kind mit den Pfegeeltern auch gegen Fehlentscheidungen des Amtes vorgehen.

Das Jugendamt übernimmt in so einem Fall die Fürsorge bzw. das Sorgerecht. Und genau wie bei den Eltern kann sich das Kind auch hier nicht gegen das Sorgerecht wehren.

Im schlimmsten Fall die Tür zusperren. Ein 10 jähriges Kind kann nicht beurteilen, was gut für es ist. Denn sonst wären wir mit 10 voll geschäftsfähig.

Nein, dass kind kann sich nicht wehren, sie verpassen dem kind eine gehirnwäsche und schränken den kontakt so weit wie s geht ein. Es hat keine möglichkeit sich dem betroffenen elternteil unter 4 augen anzuvertrauen. Auch kontakt zu schulfreunden wird nicht ermöglicht. In meinem fall war der grund eine meinungsverschiedenheit mit der familienhilfe. Ich war so blöd ihr zu sagen, dass ich ein wohnungsproblem habe, bei dem man hilfe brauchen könnte. Daraufhin schleppte sie mich in eine beratungsstelle, deren hilfsbereitschaft und fähigkeit ich anzweifelte. Einen tag später entzog man mir das sorgerecht, als ich meinem kind sagte, dass ich es vermisse verbot man ihm seine familie zu besuchen und nahm es sogar aus der schule. Es ist jetzt seid zwei wochen eingesperrt, darf seine freunde und familie mütterlicherseits nicht sehen und wird der gehirnwäsche unterzogen. Sämtlich telefonate werden bewacht, sobald es persönlich wird, wird aufgelegt. Mit den verantwortlichen ist auch nicht zu reden, die sind immer 5 schritte voraus und gegen dich. Es ist so, dass ich als mutter gegen das jugendamt, gericht und vater kämpfen muss ungefähr 10 personen, das kind wird hilflos von einer ecke in die andere gestellt und mit kaufrausch abgelenkt. Hat natürlich keine ahnung von gesetzen und anwälten.

Jede Entscheidung des Jugendamtes kann der Betroffene meistens vom Familengericht überprüfen lassen. Für Jugendliche gibt es die Jugendgerichtshilfe die sie dann unterstützt. Ein Kind wird nicht wegen eines Irrtums aus der Familie genommen sondern weil das Kindeswohl gefährdet ist. Darüber ob das zutrifft kann es Unstimmigkeiten geben.