Hallo ihr Lieben :-) Kann das Jugendamt mir mein Kind wegnehmen bzw der Vater wenn die Wohnung zu klein ist?

5 Antworten

Allein darum geht es nicht: Es geht darum dass das Kind angemessene Bedingungen hat um möglichst gut aufwachsen und sich entwickeln zu können. 

Abgesehen davon, dass ich nicht nachvollziehen kann wer hier bestimmt, Deine Wohnung sei zu klein.... wenn alles andere so passt wie Du es beschreibst, bleib offen im Kontakt mit dem Jugendamt .., - ....wenn er dann stattfindet. Ich bin mir gerade nicht sicher ob der überhaupt schon stattgefunden hat: Kann es sein, dass Dir jemand damit droht? Dann lass Dich nicht ins Boxhorn jagen.... cool bleiben und auf sich selbst vertrauen.

Und: Du könntest versuchen über das Jugendamt Hilfe zu bekommen, eine größere Wohnung zu bekommen, wenn Du das willst. Über die örtliche Wohnungsbaugesellschaft... Kannst auch mal auf der Gemeind /Stadtverwaltung nachfragen... Bauamt:... die können da auch weiterhelfen

Sincerely, Norbert

65 m² mit 2 Personen ist gewiss nicht zu klein. Wenn das Kind sogar sein eigenes Zimmer hat, ist eigentlich alles o.K.

65 m² sind mehr als Dir z.B. bei ALG 2 zustehen würde. 2 Zimmer sind üblich.

Die Wohnung ist nicht zu klein.

Zu klein wären 15m².

Dahika  09.11.2016, 18:32

und auch dann würde der Mutter das Kind nicht weggenommen, sondern es würde geschaut, wie sie eine andere Wohnung bekommen kann.

Nein, da musst du nichts befürchten. Und so klein sind 65 qm nicht. DAs ist völlig in Ordnung.

Bei 65qm ist kein Schlafzimmer dabei? Meine Wohnung hat 58qm und hat alles.

Solange dein Kind gut versorgt ist, kann dir keiner was.

Impregum 
Beitragsersteller
 10.11.2016, 13:01

Ja. Das Wohnzimmer und das ehemalige Schlafzimmer also sein jetziges eigenes Zimmer sind sehr groß.