Kann nicht zahlen - MobilCom debitel Vertrag Kündigung?

7 Antworten

Du hast einen Handyvertrag unterschrieben. Da steht auch genau drin wie hoch die Monatliche Grundgebühr und die variablen Kosten sind.

Solche Verträge die gelten unbefristet mit einer Kündigsungsfrist von 2 Jahren.

Wenn man seine Rechnung nicht bezahlt dann gibt es mehrere Mahnstufen.

  • In Stufe 1 gibt es noch einen netten Brief mit einer Zahlungserinnerung.
  • In Stufe 2 gibt es einen längeren Brief mit der dringlichen Bitte um Zahlung.
  • Bei Stufe 3 gibt es einen Brief mit einer letzten Frist.
  • Bei Stufe 4 wird das ganze an eine Inkassofirma übergeben.
  • Stufe 5 sind dann gerichtliche Maßnahmen (Mahnbescheid, Gerichtsverfahren, Pfändung).

Na klar ist das alles rechtens. du bist schon 3 Monate im Verzug. Sieh zu das du unter allen umständen diese Rechnung bezahlst. Auch wenn es bedeuten würde das du deine Playstion verkaufst und 1 monat lang nur Reis isst.

In Zukunft sich genau überlegen welche Handyverträge man unterschreibt. Prepaid-Tarife gibt es schon für 10 Euro im Monat. Und wenn du einen handyvertrag mit 70 Euro Grundgebühr jeden Monat unterscheribst nur um das neuset Iphone zu bekommen dann mal kritisch dein Konsumverhalten überprüfen.

Ist leider so das es schon 20 jährie mit 2000 Euro Handyschulden gibt.

Hazzelnuss 
Beitragsersteller
 16.05.2017, 16:37

Lel. Mein Vertrag kostet 35 im Monat. Schulden belaufen sich z.G. nur auf 280€, da 200€ schon abgestottert sind 80€. 

Gegenfrage, ohne dir vors Schienbein treten zu wollen:

Hast du dich nicht bereits innerhalb der ersten drei Monate der Zahlungsunfähigkeit mit md auseinandergesetzt?

Die Sache bei vielen Gläubigern ist die, dass sie eigentlich recht cool bleiben wenn man mit ihnen kommuniziert. Wenn das nicht der Fall war, ist nachvollziehbar warum die jetzt nach Schema F vorgehen und jede Frist knallhart durchziehen.

Man darf nicht vergessen, dass man häufig nicht der Einzige ist, der einem Unternehmen Geld schuldet.

Und bei mehreren Tausend säumiger Kunden kommen stolze Sümmchen pro Monat zusammen, die dem Unternehmen fehlen.

Tipp von meiner Seite: Ruf die Hotline an und kläre das mit denen, und schau dass du dir von irgendwoher das Geld borgen kannst.

Besser ein schmerzhaftes aber schnelles Ende, als dass noch weiter Kosten wegen verzugs draufgerechnet werden.

Und ja, die sind im Recht, nicht zuletzt weil du bei Unterzeichnung des Vertrags diese Regeln akzeptiert hast. Und diese Regeln sind gesetzeskonform, denn ein solch großes Unternehmen kann sich auch da keine Fehler leisten.

Hazzelnuss 
Beitragsersteller
 16.05.2017, 16:28

Jup. Ich habe direkt gesagt ich kann einfach nicht zahlen und ob eine Vertragspause möglich wäre. (die erste Anfrage vor 2 Monaten)

daraufhin kam stets stilles Schweigen von MC

GoodFella2306  16.05.2017, 16:29
@Hazzelnuss

Also du hast denen das am Telefon gesagt, und der Mitarbeiter hat dich am Telefon angeschwiegen?

Wie dem auch sei: Wenn die sich eventuell nicht rühren, ist es nach wie vor deine Pflicht als Schuldner im Rahmen des Vertragsverhältnisses, dafür zu sorgen dass der Gläubiger sein Geld bekommt.

Einfach da hocken und sagen, die haben sich nicht gemeldet, ist zwar einfach, führt aber genau da hin wo du jetzt bist.

Hazzelnuss 
Beitragsersteller
 16.05.2017, 16:31
@GoodFella2306

Nix Telefon. Schriftlich. Per Telefon ist das Gespräch nicht belegbar. 

GoodFella2306  16.05.2017, 16:32
@Hazzelnuss

Ok, und was ist mit dem Rest meiner Antwort?

Egal welchen Kommunikationskanal du genutzt hast:



Wie dem auch sei: Wenn die sich eventuell nicht rühren, ist es nach wie vor deine Pflicht als Schuldner im Rahmen des Vertragsverhältnisses, dafür zu sorgen dass der Gläubiger sein Geld bekommt.

Einfach da hocken und sagen, die haben sich nicht gemeldet, ist zwar einfach, führt aber genau da hin wo du jetzt bist.



Ja, das ist absolut rechtens.

Du bist einen Vertrag eingegangen, in dem du dich verpflichtet hast, monatlich die Kosten für die Nutzung zu begleichen. Du hast es dreimal nicht pünktlich getan, das berechtigt die Gegenseite zur fristlosen Kündigung.

Lies dir einfach mal die AGB durch, dann wirst du den entsprechenden Passus garantiert finden.

Je länger du jetzt wartest, desto teurer wird es, da zusätzlich noch Kosten wie Zinsen, Anwalts- und Inkassokosten etc. auf dich zukommen werden.

Hazzelnuss 
Beitragsersteller
 16.05.2017, 16:27

Wow da hat einer aber absolut keine Ahnung. 

profanity  16.05.2017, 16:29
@Hazzelnuss

Achja? Dann klär uns Unwissende doch einfach auf, oh Erhabener, und lass nicht einfach so einen dämlichen Satz allein stehen.

Hazzelnuss 
Beitragsersteller
 16.05.2017, 16:32
@profanity

Bei Zahlungsunfähigkeit ist der Gläubiger in der Pflicht die Kosten für den Schuldner so niedrig wie möglich zu halten. Der Sinn eines Inkassounternehmens wäre also welcher? Na? 

Kosten erhöhen um Kosten einzutreiben sind sinnfrei und somit nicht gesetzeskonform :-). 

(zumindest wenn schuldner dargebracht hat, zahlen zu wollen, aber nicht zahlen kann)

FGO65  16.05.2017, 16:33
@Hazzelnuss

Nur weil du hier nicht die Antworten bekommst, die du gerne hören willst, wirst du so patzig ???

Kurzfassung:
profanity hat absolut recht, Du hast kein Geld und bald dicke Schulden am Hals.
Und einen neuen Handyvertrag dank mieser Schufa wird auch sehrt schwer zu bekommen sein

Hazzelnuss 
Beitragsersteller
 16.05.2017, 16:34
@FGO65

S c h e i ß auf einen Handyvertrag. Sowas kommt mir nicht mehr ins Haus. 

profanity  16.05.2017, 16:34
@Hazzelnuss

Wo hast du denn diese Weisheit her, du Vogel?

Ok, zu Inkassounternehmen kann man durchaus geteilter Meinung sein, aber erstmal haben die nur ein Ziel: Schulden eintreiben und daran verdienen. Und du bist jetzt der Schuldner und denen ist das scheißegal, ob du zahlen kannst oder nicht. Sobald du den Vollstreckungsbescheid in der Hand hältst, hast du die Ar***karte.

Hazzelnuss 
Beitragsersteller
 16.05.2017, 16:38
@profanity

Wo ich diese Weißheit herhabe? Das ist Gesetz. 

Wenn ein Schuldiger nicht zahlen kann (und er das öfters gegenpber dem Gläubiger erwähnt hat), darf kein Inkassounternehmen eingeschaltet werden :D. Google doch einfach mal. 


profanity  16.05.2017, 16:39
@Hazzelnuss

Oh bitte, ich hab dazu gerade keine Lust, reich mir doch mal den Paragraphen oder den Link zu deinen illustren Weisheiten.

Hazzelnuss 
Beitragsersteller
 16.05.2017, 16:40
@profanity



Das bedeutet: Wenn der Händler weiß, dass der Verbraucher zahlungsunfähig ist, bekommt er die Kosten für das Inkassoverfahren nicht erstattet. Das gleiche gilt, wenn der Verbraucher gegenüber dem Händler eindeutig zu verstehen gegeben hat, dass der die Forderung nicht begleichen werde.

Das Gericht entschied aber in dem Fall, dass

„auch in den sonstigen Fällen, d. h. wenn der Schuldner nicht erkennbar zahlungsunfähig oder –unwillig ist, die Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten zu verneinen“ sei.



http://shopbetreiber-blog.de/2013/06/07/verbraucher-inkassokosten-schadensersatz/


Wieder was gelernt was?

Soll ich sonst noch was für dich Googlen? Hätte grade noch paar Minuten zeit für dich. 

Hazzelnuss 
Beitragsersteller
 16.05.2017, 16:43
@FGO65

Profanity ist ein kleiner Bengel der absolut keine Ahnung hat 

profanity  16.05.2017, 16:50
@Hazzelnuss

Dass es dabei um Sonderfälle geht, verschweigst du mal eben, hm? Aber mach doch: Schreib dem Anwalt oder dem Inkassobüro, dass du damit nicht einverstanden bist, weil im Internet ja steht, dass du nicht zahlen musst. Bin gespannt, wie weit du damit kommst.

Mich wundert nur, dass du hier noch so eine Frage stellst, obschon du dich ja bereits allumfassend informiert hast.

Egal, ich wünsche dir jedenfalls viel Spaß und vor allem viel Glück bei deinen Bestrebungen, nehme aber ziemlich sicher an, dass du damit keinen Erfolg haben wirst.

profanity  16.05.2017, 16:51
@Hazzelnuss

Möge dir deine Überheblichkeit im Halse steckenbleiben, du Haselnüsschen.

Hazzelnuss 
Beitragsersteller
 16.05.2017, 17:03
@profanity

Mögest du endlich mal den Unterschied zwischen Inkassobüro und einem Anwalt lernen, du profaner Junge. 

melman86c  16.05.2017, 17:42
@profanity

Was erst alles passieren muss, bis man einen Vollstreckungsbescheid erhält weißt du oder?

Hazzelnuss 
Beitragsersteller
 16.05.2017, 18:15
@melman86c

Nah, dazu kommt es nicht. Und selbst wenn, bevor ein Vollstreckungsbescheid erfolgen darf, muss ein gerichtlicher Mahnbescheid gestellt werden. Der würde ne Frist von 2 Wochen haben, genau die Zeit die ich brauche. 

Kosten würden ca. 35€ anfallen. Billiger als Anwaltskosten. Von dem her? 

Hallo,

ich kann hier irgendwie nicht richtig erkennen aus was sich die Kosten zusammensetzen.

Sind das nun 280 Euro entstanden durch fehlende Zahlung? Sind da nun Verzugszinsen (5% über Basissatz) enthalten? Welche Mahngebühren sind dabei und wie hoch?

Also es ist schon okay, wenn sie das Geld fordern. Irgendwo hast du was von Inkasso geschrieben und dann Paragraph 254 BGB.

Nun kommt es aber wirklich auf die Auflistung an, nur die sehe ich nicht.

2,50 Euro kannst du für die Mahnungen rechnen. Inkassokosten wären bei dir bis 15 Euro in Ordnung und maximal 12 Euro Gebühren für das Inkassobüro. Also Inkasso wäre so bei 27 Euro neben der Forderung von MobilCom.

Aber wie gesagt mit 200 Euro oder 280 Euro kann man nichts anfangen.

AviStilo  16.05.2017, 19:36

Das man sich alle Zahlen zusammensuchen muss ist bisschen nervig. Irgendwo schreibst du was von 35€/mo Vertragskosten. Bei drei Monaten Verzug sind das erstmal 105 Euro. Nun kommen die Gebühren für Mahnungen hinzu (jeweils 2,50 Euro).

Dann können sie Verzugszinsen fordern, die können nun natürlich sonst wo liegen, vermutlich so bei 1-2 Euro (drei Monate 105 Euro bei 4,12%) aber was weiß ich.

Dann die Kosten Inkasso 27 Euro.

Also vermutlich hast du recht und die Inkassokosten sind hier zu hoch wenn du sagst, sie fordern 280 Euro. Nur woher sollen wir das wissen, wenn du keine genaue Auflistung machst?

Die Rechtsanwaltskosten, musst du übernehmen. Dann fallen die Kosten für Inkasso jedoch weg. Also ja, sie dürfen einen Anwalt beauftragen.

AviStilo  16.05.2017, 19:53
@AviStilo

Eine letze Sache zu Paragraph 254 BGB. Die Schadensminimierung ist auch umstritten in Zuge von Inkasso.

Da auf Mahnungen aber nicht reagiert wurde außer ich kann nicht zahlen. Reicht da nicht.

Wenn die Forderung rechtens ist dann geht man davon aus, dass auch die Inkassokosten erstattet werden müssen.

Das dies eine Pflicht ist, stimmt so auch nicht ganz. Dazu gibt es verschiedene Meinungen gestützt mit verschiedenen Urteilen.

Man würde nur davon ausgehen, dass es nicht gerechtfertigt wäre, wenn sicher ist, dass du zahlst. Nur wer mehrere Mahnungen verstreichen lässt, da ist es nicht sicher auch wenn er dies behauptet.

Wie gesagt, ich kann nicht zahlen, ist kein sachlicher Grund der ausreicht.

Hier ist das Ganze aber auch unerheblich, da erstmal die ganze Auflistung oben abgearbeitet werden müsste.

So nun habe ich mir hier genug Mühe gegeben. Da es scheint, das du selber weißt was richtig und falsch ist, wirst du schon zurecht kommen.

Jeder kann wegen allem einen Anwalt beauftragen. Dazu braucht man nicht das Recht.

Hazzelnuss 
Beitragsersteller
 16.05.2017, 16:24

Jo, aber wer trägt die Kosten? 

martinzuhause  16.05.2017, 16:25
@Hazzelnuss

der den vertrag nicht engehalten hat. also du

Hazzelnuss 
Beitragsersteller
 16.05.2017, 16:27
@martinzuhause

Aufgrund von welchem Gesetz. 

melman86c  16.05.2017, 16:28
@martinzuhause

Das pauschal zu sagen ist Blödsinn. Erstmal würde sowieso ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen. Die Kosten für den Anwalt müssten sie sich auch einklagen. So einfach geht das nicht mit den Kosten rüber schieben.

AviStilo  16.05.2017, 19:20
@Hazzelnuss

Wenn das Inkassounternehmen einen Rechtsanwalt beauftragt, dann musst du die kosten für den Rechtsanwalt tragen. Aber dadurch entfallen alle kosten für das Inkassounternehmen. Beides geht nicht.