Kann nicht geschiedener Ehepartner im Krankheitsfall entscheiden?
Hallo, wie ist das eigentlich? Wenn man getrennt, aber noch nicht geschieden ist und einen neuen Lebenspartner hat, wer entscheidet im Krankheitsfall, wenn man selbst nicht entscheidungsfähig ist? Kann dem Lebenspartner der Zutritt zum Krankenbett verweigert werden? Hat der Expartner Entscheidungsbefugnis, auch wenn die Ehepartner schon seit Jahren getrennt sind, aber noch nicht geschieden? Wer entscheidet sonst? Die Kinder oder ev. andere nächste Verwandte? Danke für die Hilfe! mfg
5 Antworten
Der nicht geschiedene Ehepartner hat rechtlich die Entscheidungsbefugnis.
Habe ich bei Freunden so miterlebt. Die getrennt lebende Ehefrau war bewusstlos und der noch Ehemann musste entscheiden ob man einen Behandlungsversuch unternimmt oder die Frau sterben lässt. Dabei ging es auch um Amputationen.
Besagter Ehemann hat sich an die Mutter seiner Frau gewendet und letztlich so entschieden wie die Mutter es wünschte.
Entscheiden kann NUR der Patient. Ist das nicht möglich, müssen die Ärzte den mutmaßlichen Willen des Patienten feststellen. Ist das auch nicht möglich wird ein gerichtlicg bestellter Betreuer eingesetzt. Ich rate IMMER zu einer Patientenverfügung MIT Vorsorgevollmacht.
Das ist so nicht richtig. Entscheiden muss derjenige, der mit der Gesundheitssorge beauftragt ist. Dabei spielt es keine Rolle ob es der geschiedene Partner oder sonst jemand anders ist.
Mach eine Patientenverfügung, dann kannst du jemanden einsetzen, der für dich entscheiden soll. Ansonsten wird der Ehegatte gefragt.
Im Krankheitsfall darf der getrennt lebende Partner zwar besuchen und man kann ihm auch Auskunft geben - aber der Ehepartner hat (egal ob getrennt oder nicht) kein Recht, irgendwelche Entscheidungen zu treffen, solange er dazu nicht durch ein Gericht oder eine Vollmacht berechtigt ist.
Solange keine Scheidung eingereicht ist, ist er im übrigen auch Erbberechtigt.
Rechtsgrundlage??
Für das Gesetz seid ihr verheiratet, also bringt alles in Ordnung dann passt es. Manche Krankenhäuser sind strenger, andere nicht.
Falsch, nur der Ehepartner hat die Entscheidungsgewalt, wenn der Patient nicht ansprechbar ist.