Gerne möchte ich, dass meine Eltern ( 84 Jahre / 79 Jahre ) eine Patientenverfügung ausfüllen. Was ist sinnvoll, dass alles enthalten ist auch das Finanzielle?

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Eine Patientenverfügung allein wird dafür nicht ausreichen.

Zitat aus Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Patientenverf%C3%BCgung

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"Die Patientenverfügung ist von einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung zu unterscheiden.

In der Patientenverfügung bestimmt der (spätere) Patient, welche Handlungen durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Die Patientenverfügung regelt dagegen nicht, welche Personen die sich daraus ergebenden Entscheidungen treffen dürfen bzw. dafür sorgen sollen, dass der Patientenwille in die Tat umgesetzt wird. Die Auswahl dieser Personen kann in einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung vorgenommen oder zumindest beeinflusst werden.

Mit einer Vorsorgevollmacht wird ein Bevollmächtigter ermächtigt, den (späteren) Patienten (Vollmachtgeber) in bestimmten Angelegenheiten zu vertreten. Dies muss sich nicht auf die Handlungen beschränken, die in einer Patientenverfügung benannt werden können. Der durch die Vorsorgevollmacht Bevollmächtigte ist kein gesetzlicher Betreuer. Die Bevollmächtigung kann die Bestellung eines Betreuers überflüssig machen.


Für den Fall, dass eine Betreuung (dennoch) notwendig werden sollte, kann man in einer Betreuungsverfügung eine Person vorschlagen, die zum Betreuer bestellt werden soll und/oder Personen nennen, die nicht Betreuer werden sollen. Das Betreuungsgericht hat diesem Vorschlag zu entsprechen, wenn es dem Wohl des Patienten nicht zuwiderläuft."

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Als Vorsorge für den Fall, dass Deine Eltern auf Grund von Altersdemenz oder Alzheimer etc. nicht mehr entscheidungsfähig sein sollten, ist es klar, dass auch der finanzielle Bereich geregelt gehört. Es obliegt jedoch der Entscheidung Deiner Eltern, wie sie das regeln wollen.

Wenn finanzielles ins Spiel kommt, muss die Verfügung auf jeden Fall notarielle beglaubigt werden- besonders, wenn noch Immobilien im Spiel sind. sonst muss man sich, falls ein Verkauf notwendig wird- um z.B. Heimkosten zu bestreiten- sich für diesen Formenkreis an das Amtsgericht wenden und hierfür eine Betreuung einrichten lassen.

ich empfehle immer wieder die Vordrucke von Rechtsanwalt Putz in München. Auf der homepage finden sich alle nötigen Informationen und die Vordrucke zum downloaden.

Es sollte alles das enthalten sein, für das deine Eltern Vorsorge treffen wollen! Also evtl nicht nur eine Patientenverfügung sondern u.U. auch Vollmachten etc.

Ein  Testament für das finanzielle. Und wollen deine Eltern auch eine Patientenverfügung ?
Zwingen kannst du sie nicht dazu.