Kann mir mein Vermieter verbieten Schildkröten in der Wohnung zu halten?
7 Antworten
Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 340/06) hat entschieden, dass Mietervertragsregelungen, die die Tier- oder Haustierhaltung ausnahmslos verbieten, immer unwirksam sind.
Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass Kleintiere immer erlaubt sind.
Von Kleintieren sind in der Regel keine Beeinträchtigungen der Mietsache und keine Störungen Dritter, also Nachbarn zu erwarten. Die Haltung derartiger Tiere gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung.
Neben Ziervögeln und Zierfischen gehören zu diesen Kleintieren Hamster, Schildkröten etc., also Tiere, die ebenfalls in geschlossenen Behältnissen gehalten werden.
Der Vermieter kann derartige Kleintiere weder verbieten, noch hängt die Haltung von seiner Erlaubnis ab.
(http://www.welt.de/finanzen/article1422602/Duerfen_Vermieter_Tiere_in_Wohnungen_verbieten.html)
Bei schriftlicher fixierung des vERBOTS VON tIEREN; SIND ALLE GEMEINT1111
Lieber Wolfgang, solche pauschalten Tierhaltungsverbote hat neulich der Bundesgerichtshof (VIII ZR 340/06) für NICHTIG erklärt. Auch eine pauschale Verbietung von Hunden oder Katzen ist juristisch nicht endgültig.
Schau' Dir doch mal Auskunfts Link an 11111
Wen du dir eine Riesen- schieldkröte zulegen würdest könnte dein Vermieter was sagen aber bei Tieren die du in einem geschlossenem Bereich hälst kan er nichts sagen
Wenn im Mietvertrag ausdrücklich steht, dass Tierhaltung verboten ist
ok
Wenn es normale im Terrarium gehaltene sind, nicht.
Kritisch wird's evtl., wenn es mehrere Riesenschildkröten sind und die Statik des Hauses nicht so verläßlich ist (grins)!
lol
Hätte doch mal was, morgens beim Frühstück ne Riesenschildkröte von oben aud den Schoß zu kriegen. ;-)
Lieber valvetvipe, solche pauschalten Tierhaltungsverbote hat neulich der Bundesgerichtshof (VIII ZR 340/06) für NICHTIG erklärt. Auch eine pauschale Verbietung von Hunden oder Katzen ist juristisch nicht endgültig.