vermieter party verbieten?
darf mir ein vermieter ob schriftlich oder mündlich eine party verbieten bzw erst garkeine erlauben nur bei geburtstagen und das ganze muss cih dann auch noch ans schwarze brett hängen damit jeder bescheid weiß? ist es nicht eig so dass man bis 22 uhr feiern darf und danach in zimmerlautstärke? (bin eh nicht der party typ aber mir gehts ums prinzip wenn ich mal feiern möchte zb geburtstag)
8 Antworten
party heißt bei mir zb an geburtstagen ab 15 uhr kommen freunde bisschen musik wird gehört aber nicht allzu laut damit man sich unterhalten kann und meist ab 20 /21 uhr wird zu abend gegessen und filme geschaut bis nachts. darf der vermieter mir das untersagen ? bin eh nicht der party typ aber mir gehts ums prinzip wenn ich mal feiern möchte zb geburtstag)
Solange es sich im Rahmen hält und Ihr tagsüber die Zimmerlautstärke von 40 dezibel und ab 22 Uhr 30 dezibel einhaltet sollte das kein Problem sein und der Vermieter kann das dann auch nicht verbieten.
MfG
Johnny
Nein, das darf er nicht. Theoretisch darfst du dir so viele Leute einladen, wie in die Bude passen. Es ist allerdings auch Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen, sprich das Ganze sollte so nicht zu häufig von statten gehen und nach 22 Uhr ist Zimmerlautstärke angesagt.
Definition und Wirklichkeit. Für mich ist Zimmerlautstärke so laut, dass man es nur noch in dem Zimmer hören kann und sich keiner gestört fühlt. Ist ja, wie du selber festgestellt hast, schwer, da eine Dezibelgrenze festzumachen. Und ist ja auch nicht realitätsnah, dass man Dezibelmessern die Lautstärke der Musik einmisst. Sollte sich jemand beschweren, mache ich es eben ein wenig leiser. So kommt man auch bestens miteinander aus.
Schönen Gruß Mr. Knowit(fast)all
Das ist graue Theorie, funktioniert aber in der Praxis nie, ist auch rechtlich nicht durchsetzbar.
Vor 22 Uhr auch!
Hä? NEE! Vor 22 Uhr darf es auch lauter sein.
Die Lautstärke muß auch außerhalb dieser Zeiten so sein, dass sie für Nachbarn nur noch so zu hören ist, wie die allgemeinen für dieses Haus typischen Wohngeräusche des täglichen Lebens.
Belange anderer Mieter mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden.
Belange anderer Mieter dürfen nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden.
Trotzdem darf man bei Anlässen wie Geburtstagen diese Regel ein wenig strapazieren. Die Mieter des Hauses müssen dann damit rechnen, dass es ein wenig lauter werden kann und müssen dieses auch akzeptieren.
Trotzdem darf man bei Anlässen wie Geburtstagen diese Regel ein wenig strapazieren. Die Mieter des Hauses müssen dann damit rechnen, dass es ein wenig lauter werden kann und müssen dieses auch akzeptieren.
Auch dann nicht.
Ich war letztes Jahr in einer Kneipe mit Livemusik. 8 Personen, nix lautes 19 Uhr 30.
Anwohner beschwerte sich, Fenster zu gemacht ein etwas lauteres Instrument nicht benutzt. Polizei kam trotzdem.
Nur noch Flügel und Sänger Polizei kam wieder und verbot es weil Anwohner sich widerum beschwerte.
Also auch eine Geburtstag muss niemand hinehmen , denn Du feierst zwar, aber Anderemüssen vielleicht arbeiten und früh raus.
Aber in der Regel wird das geduldet, zumindest, wenn man vorher bescheid sagt.
Definition und Wirklichkeit. Für mich ist Zimmerlautstärke so laut, dass man es nur noch in dem Zimmer hören kann und sich keiner gestört fühlt.
Der Eine hat dicke Wände, der Andere hat ganz dünne Wände.
Klar, das ist in der Situation vor Ort auch nicht angebracht. Hier geht es mehr darum, falls die Sache vor Gericht landet. Wenn einem der Vermieter kündigt wegen des Lärms oder sowas.
Wenn dies so im Mietvertrag steht ja. Andernfals gilt wie du schon sagst , ab 22 Uhr muss Ruhe sein,
ich habe eine zusatzvereinbarung da steht drin dass keine partys gemacht werden dürfen. ist das rechtens? kann ein vermieter partys untersagen selbst wenn ab 22 uhr ruhe ist?
Wenn es in deinem Vertrag drin steht , warst Du ja Seinerzeit damit einverstanden , oder ? Sonst hättest Du das Recht gehabt den Vertrag nicht zu unterschreiben , ggf. überprüfen zu lassen!!!
Fazit ? NO GO !!!
die vermieter machen eh was die für richtig halten ob rechtens oder nicht das ist mir leider erst bei einzug aufgefallen wie die drauf sind. verstellen kann sich leider jeder mensch...zu der zeit wurde gesagt ich darf gar keine partys feiern und geburtstage sind ausnahmen.. mir gehts jetzt nur darum ob sie mir das verbieten dürfen generell
Wenn einer meckert, sag einfach "Das ist keine Party, das ist ein zwangloses Zusammentreffen von Freunden und Bekannten" ;)
Nach deinen Schilderungen ist es auch eher ein chilligeres Rumlümmeln als eine Party ;) Das kann dir keiner verbieten. Der Vermieter kann dir ja auch nicht vorschreiben, ob du Besuch empfängst oder nicht. Solche Klauseln wären unwirksam.
das stimmt ;) ja wenn ich ne richtig laute party wollen würde würde ich in ne dico gehen und dort feiern :) vielen lieben dank für die antwort. dann weiß ich nun dass mir die vermieter das nciht verbieten können wenn es eh nicht sehr laut ist :) danke
Wie schon MaronAkane sagt ist Party machen ein dehnbarer Begriff. Diese Klausel im Mietvertrag ist gültig , wie gesagt Besuch emfangen wird dadurch ja nicht ausgeschlossen.
Hallo ,
sicher wird kein Vermieter oder Nachbar was gegen eine Geburtstagsfeier einzuwenden haben! Du solltest dennoch alle Mieter informieren , dass es evtl. etwas lauter werden könnte! somit trittst Du Niemanden auf die Füsse und hast auch weiterhin eine gute Nachbarschaft und ein gutes Mietverhältnis! Ab 22:00 Uhr aber tatsächlich auf Zuimmerlautstärke runter fahren ! Hast Du vor grösser zu feiern , kannst Du ja auch Auswärts feiern! Meist kann man recht günstig Vereinsheime anmieten ! Dann könnt Ihr auch ggf. lauter sein!!!
GLG und einen schönen Tag , wünscht Dir , ,clipmaus :-))
Du kannst rein theoretisch jeden Tag die Post abgehen lassen, solange du deine Nachbarn nicht durch Lärm, Müll oder andere Belästigungen störst ;)
Ab 22 Uhr gilt Nachtruhe - heißt Zimmerlautstärke. Zudem gibts noch die Mittagsruhe (weiß nicht ob die noch überall gilt) - von 13-15 Uhr muss auch Ruhe sein.
Er kann dir weder verbieten Freunde zu dir einzuladen, noch darf er dir verbieten Musik zu hören oder etwas zu trinken - wie gesagt solange du niemand anderen dabei störst und die Lautstärke nicht belästigend ist ;)
Edit: Wenn du mal Geburtstag feierst und es was lauter werden könnte, dann gib den Nachbarn kurz Bescheid, dass du Geburtstag feierst und deshalb etwas mehr los sein könnte ;) Am besten lädst du sie gleich mit ein, das beschwichtigt die meisten ;)
party heißt bei mir zb an geburtstagen ab 15 uhr kommen freunde bisschen musik wird gehört aber nicht allzu laut damit man sich unterhalten kann und meist ab 20 /21 uhr wird zu abend gegessen und filme geschaut bis nachts. darf der vermieter mir das untersagen ?
Definitiv NEIN.
Nein das darf er keinesfalls verbieten. Beim Filme schauen entsteht ja wohl kaum eine Geräuschkulisse wie auf dem Jahrmarkt. :D
Wenn du natürlich eine Heimkino-Anlage mit perfektem Sound hast, solltest du evtl. ab 22 Uhr den Bass etwas runterdrehen - der dringt nämlich besonders gut durch schlecht gedämmte Wände in die Nachbarwohnungen ;)
nein die habe ich nicht :D dann weiß ich auf jeden fall dass ein vermieter mir das nicht verbieten darf ;) vielen dank für die antwort/en.
Das ist ein Irrglaube; MrKnownichtalles. :-)
Tagsüber gilt Zimmerlautstärke und ab 22 Uhr noch leiser.
Und zwar wird das folgendermaßen definiert:
Wohngebiete
Obwohl Dezibel-Werte im Zusammenhang mit dem Begriff der Zimmerlautstärke kaum weiterhelfen, hat ersichtlich ein Gericht diesen Zusammenhang hergestellt. Lautstärken, die einen Wert von 40 dB tagsüber bzw. 30 dB nachts überschreiten, stellen grundsätzlich eine Überschreitung der Zimmerlautstärke dar. Dies kann jedoch auch für Geräusche unterhalb dieses Pegels gelten, wenn sie nach dem Empfinden eines Durchschnittsmenschen wegen ihrer physiologischen oder psychologischen Wirkung als störend empfunden werden.